Anmeldepflicht kleine Inseln und Notstromaggregate

Hallo,

bezüglich der Anmeldepflichten zu Insel- und Offgridanlagen wurde hier ja schon viel diskutiert.

Das Hauptproblem ist ja offenkundig immer wieder das Thema „mittelbarer Anschluss“.

Auffassung von Netzagentur und Netzbetreibern scheint ja zu sein: Netzanschluss vorhanden; dann immer mittelbarer Anschluss gegeben. Selbst dann wenn keinerlei Verbindung hergestellt wird.

Würde bedeuten Netzkabel zum Grundstück ausbuddeln lassen.

Für kleine Offgridanlagen mit netzunabhängigen WR die nicht genehmigungsfähig sind und auch nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden werden sollen bedeutet das ja nach dieser rechtlichen Auffassung das Todesurteil.

Ich würde hier gerne mal ein Szenario durchspielen.

Basissituation:

Wohnhaus mit normalem Netzanschluss

Nebengebäude, z.B. Scheune oder Gartenhaus auf gleichem Grundstück

Kleine PV mit 2-3kWP; Zellen fest an Nebengebäude montiert

Netzunabhängiger WR wie z.B. Growatt SPF5000ES

Portabler Akku wie z.B. Pylontech

Keinerlei galvanische Verbindung zum öffentlichen Netz oder zum Netz des Wohnhauses, welches ja mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.

Stattdessen im Nachgang des WR ein eigenes kleines autarkes Stromnetz mit eigenem kleinem Verteilerkasten mit eigenen Absicherungen und separater Erdung.

Szenario 1:

Solarzellen fest am Gebäude montiert.

Speicher und Wechselrichter fest am Gebäude montiert, also ortsfest.

Theoretisch möglich eine Verbindung zum Hausnetz herzustellen, und wenn es auch nur ist um bei Bedarf den Speicher mit Netzstrom nachzuladen. Somit ein mittelbarer Anschluss obwohl keine Verbindung hergestellt werden soll.

Meines er achtens meldepflichtig aber nicht anmeldefähig.

Szenario 2:

Solarzellen fest am Gebäude montiert.

Speicher und Wechselrichter zusammenhängend in einem nicht ortsfestem Rack auf Rollen montiert.

Verbindung zu o.g. autarkem Stromnetz nur über 32A CEE-Dose möglich, kein Festanschluss.

Durch die steckbare, fest im Rack verbaute CEE Dose ist Nutzung als portables Notstromaggregat für diverse Einsatzzecke möglich und auch meinerseits erwünscht. Aus meiner Sichtweise also das gleiche wie eine etwas größere Powerstation.

Theoretisch möglich eine Verbindung zum Hausnetz herzustellen, und wenn es auch nur ist um bei Bedarf den Speicher mit Netzstrom nachzuladen. Somit ein mittelbarer Anschluss.

Aber nach den Hinweisen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister zum Thema Notstromaggregat gibt es eine Ausnahme von der Registrierungspflicht wenn Stromerzeugungseinheit und Stromspeicher nicht ortsfest betrieben werden.

Meines er achtens nichts davon melde- oder anmeldepflichtig.

Ich bin sehr gespannt ob meine rechtliche Auffassung richtig ist.

VG

Das ist idiotische Haarspalterei und die Rechtsunsicherheit ist ganz sicher gewollt und beabsichtigt.
Es gibt Leute die daran auf keinen Fall etwas ändern wollen.
Nicht viel anders als das Getue mit den Zählerschränken.
Reiner Zufall wie es Dich trifft und auch das mit Absicht.
Wie wäre es mit einer Petition :slight_smile: Hier wird das nicht zu lösen sein.
SolarHeini

2 „Gefällt mir“

Man kann hier viel theoretisieren. Ich vermute jede Richter:in entscheidet hier anders. Aber soweit wird es doch nicht kommen. Wenn man keine Verbindung zum Netz hat ist das vermutlich unproblematisch. Das Interessante ist, dass hier jede Menge Energie in das Drumherum gesteckt wird anstatt die Anlage einfach anzumelden.

1 „Gefällt mir“

Bau deine PV auf die Scheune, und freu dich an der Inselanlage. Wer soll dir denn da an den Karren fahren?

Oliver

1 „Gefällt mir“

Einfach anmelden ist bei so etwas leider nicht möglich.

Selbst wenn man eine Anlage anmelden möchte die nicht einspeist und auch keinen Strom zieht, also keine Verbindung zum Netz hat, funktioniert das mit netzunabhängigen WR nicht. Die haben schlicht und ergreifen alle keine Zulassung für eine eventuelle Anmeldung.

Bei einer großen PV auf dem Hausdach ist Anmelden über den Installateur selbstredent sinnvoll.

Aber bei beschriebener, so wahrscheinlich häufig gebauter Kleinanlage, ist anmelden nicht möglich.

Ohne Installateursunternehmen schon mal gar nicht.

Eine Inselanlagen muß man nicht und kann man auch gar nicht anmelden. Das geben die Formulare gar nicht her, egal, ob der WR ein Zertifikat hat, oder nicht.

Bauen, in Betrieb nehmen, fertig.

Oliver

4 „Gefällt mir“

Wenn du keine Verbindung zum Netz hast Liegt @oliverso genau richtig. Einfach machen. Die Frage ist immer wer könnte da was machen und warum. Es kann hier sein, dass MaStR und Netzbetreiber eine andere Meinung zu haben. Das was ich bisher zu MaStR gelesen habe scheinen die viel Meinung aber wenig Kompetenz zu haben. Und der Netzbetreiber hat damit nichts zu tun. Du bist ja nicht am Netz.
Wenn der Akku mal per Ladekabel gefüllt wird, ist das ein normaler Verbraucher.

2 „Gefällt mir“

GANZ GENAU !

wenn die anlage nicht einspeist und keine elektrische verbindung hat, ist es eine insel FERTIG.

2 „Gefällt mir“

Nach den Buchstaben der Verordnung reicht das zwar nicht aus, aber wie gesagt, man kann in den Formularen eine nicht mit dem Netz verbundene Anlage gar nicht anmelden. Der Fall ist da schlicht nicht vorgesehen.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Würde man im MaSTR Nichts, nichts und nichts eingeben bekommt "man" ein Problem.
Der VNB wird von der BNetzA aufgefordert die Daten mit dem MaSTR abzugleichen und dann geht es los ...
Der VNB will das garnicht, was soll er denn dann machen?
Ich kann nur sagen:
Ich habe das dreimal, drei Leuten erklärt. Einem gezeigt.
Es gab keine Bedenken. Toi, Toi, Toi: Es wird "geduldet"
Aber eben "Glückssache" oder tatsächlich gesunder Menschenverstand?
SolarHeini

Vermutlich beides. Und halt ohne Garantie, daß da nicht doch mal jemand nicht einverstanden ist. Ich würde es aber drauf ankommen lassen - wenn die Anlage tatsächlich keine Netzverbindung hat.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Nun, ein Campingausbau kann als Insel betrachtet werden. Mit einem Multiplus II und ESS ist das auch einspeisefähig.
Soll ich den jetzt morgens beim Netzbetreiber zu Hause abmelden und an der Arbeitsstätte anmelden? Und Abends dann reture? Möchte den Netzbetreiber sehn, der das möchte. Und ja, ich benötige natürlich eine schriftliche Bestätigung das ich meiner Pflich nachgekommen bin. Jedes Mal.

3 „Gefällt mir“

Man kann das Thema natürlich ins Alberne ziehen, aber das hilft in der Sache wenig.

Oliver

@oliverso Du magst das albern finden. Ich finde die Idee, eine Insel anzumelden albern, und zeige auf, wozu das führen würde wenn das Pflicht wäre.

Habe etwas ähnliches mit meinem Netzbetreiber und meinen eGo Charger mit CEE durch. Habe da dann auch bekommen, das ich den nicht an- und abmelden muss.

1 „Gefällt mir“

Albern ist deine Vermischung von mobilen und stationären Anlagen, sowie die Verdrehung des Themas. Es geht nicht um eine eventuelle Anmeldepflicht für Inselanlagen, sondern um die Frage, was man mit einer Inselanlage macht, die streng nach den Buchstaben der Verordnungen keine ist.

Oliver

Letztlich liegt das Problem doch in dem Begriff „mittelbarer Anschluss“.

Scheune und Wohnhaus stehen im räumlichen Zusammenhang auf demselben erschlossenen Grundstück mit Netzzugang.

Obwohl es zwei zu hundert Prozent getrennte lokale Stromnetze sind, währe aber eine Verbindung zum lokalen Stromnetz des Wohnhauses technisch einfach möglich. Ein Kabel anklemmen und fertig. Damit steht ggf. nach Auslegung des Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur eine bestehende mittelbare Verbindung im Raum und somit keine echte Insel. Dabei ist es egal ob man diese Verbindung tatsächlich herstellt oder eben nicht. Diesem Streit möchte ich gerne aus dem Weg gehen.

Daher der Gedankengang aus dem Packet Pylontech Batterie, Offgrid-Wechselrichter, eigenen Absicherungen mit Stromausgangsdose und rollbares Rack quasi eine selbstgebaute Powerstation alla Bluetti oder DeltaPro Max zu bauen, nur halt wesentlich leistungsfähiger und günstiger. Daran hängt dann ein kleines autarkes Stromnetz. Technisch und fachlich ist das für mich leicht und betriebssicher umzusetzen und tatsächlich genauso leicht zu transportieren wie eine DeltaPro. Damit ist das meiner Auffassung nach nicht ortsfest und nicht registrierungspflichtig.

Lediglich die Solarzellen und der Gerneratoranschlusskasten werden fest an der Scheune montiert um damit die selbstgebaute Powerstation aufzuladen und zu betreiben.

Mir kann ja auch keiner verbieten meine Bluetti AC200max mit fest an meinem Haus angebrachten Solarzellen aufzuladen. Sollte für meine Rechtsverständnis das gleiche sein wie die beschriebene DIY-Systemlösung.

Der genehmigungspflichtige Teil bei gegebenen mittelbarem Anschluss scheint ja die Stromerzeugungseinheit, also der Wechselrichter und der Speicher zu sein. Aber nur dann wenn beides ortsfest ist. Oder interpretiere ich das falsch?

Und nein, es soll tatsächlich keine Verbindung zum Hausnetz hergestellt werden!

1 „Gefällt mir“

Je nun, ob der ganze Aufwand für ein auch nur "nach meiner Auffassung nach" gerechtfertigt ist, kannst du nur für dich selber entscheiden. Von außen sieht man auch bei deiner (teil-)mobilen Lösung nur die fest verbauten PV-Module.

Genehmigungspflichtig ist nicht der Wechselrichter an sich, sondern die Verbindung der PV-Anlage mit dem Netz, und die daraus resultierende Netzbeeinflussung. Das dabei nur zertifizierte Geräte zum Einsatz kommen dürfen, ist nur ein Nebeneffekt.

Ich würde in dem Fall Scheune ohne Stromanschluss das sehr geringe Risiko eingehen, und einfach eine Inselanlage ohne Anmeldung bauen. Und wenn dir dann wirklich jemand ganz dumm kommen sollte (was doch äußerst unwahrscheinlich ist), dann soll der dir auch zeigen, wie man diese Anlage dann überhaupt anmeldet.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Das könnte durchaus so gesehen werden, aber solange das nicht höchstrichterlich geklärt ist, kann man es durchaus mal in Frage stellen.

Die Scheune ist immerhin ein räumlich getrennt stehendes Gebäude. Es mag sein, dass sie auf dem gleichen Flurstück steht wie ein Wohnhaus, und dass dieses Wohnhaus ans öffentliche Stromversorgungsnetz angeschlossen ist. Aber alleine dadurch hat die Scheune noch keinen Netzanschluss. Nach den anerkannten Regeln der Technik besteht ein solcher Netzanschluss erst, wenn entweder ein Erdkabel, welches den einschlägigen Normen und den Anforderungen bezüglich Leiterzahl und -querschnitt entspricht, in der vorgeschriebenen Tiefe fest im Erdreich verlegt und auf die vorgeschriebene Weise mit Kabelsand eingesandet ist, oder wenn eine Freileitung nach einschlägigen technischen Normen zu einem Wand- oder Dachabnehmer an der Scheune installiert wurde. In jedem Fall wird dann auch ein Anschlusskasten in der Scheune vorhanden sein müssen, in dem solch eine Leitung endet.

Auch ist nicht zwingend, dass ein Netzanschluss der Scheune über das Wohnhaus auf dem selben Grundstück erfolgen muss. Vielleicht ist z.B. in Abteilung II des Grundbuchs ein an einem Nachbargrundstück lastendes Wege- oder Leitungsrecht eingetragen, welches es ermöglicht, die Scheune auf anderem Wege als über das Wohnhaus mit dem öffentlichen Stromnetz zu verbinden.

Falls es dazu noch kein Präzedenzurteil geben sollte, könnte man es ggf. durchaus darauf ankommen lassen, ein solches selbst zu erstreiten.

Die Argumentation, dass ein irgendwie gearteter Anschluss ans öffentliche Netz "kurzfristig hergestellt werden könnte", lässt sich bestimmt auch ad absurdum führen. Beispielsweise müsste man dann ja eigentlich die PV-Anlage seines Nachbarn selbst stets auch ins Marktstammdatenregister eintragen. Denn es könnte ja kurzfristig ein Verlängerungskabel über den Gartenzaun geworfen werden, der Einspeisewechselrichter des Nachbarn vom AC-Netz getrennt und stattdessen an das Verlängerungskabel angeschlossen werden. Dann würde die PV-Anlage des Nachbarn ins eigene Hausnetz einspeisen. Technisch gesehen ist das gar kein Problem, nachdem Wechselrichter AC-seitig meistens einen Steckanschluss haben. Man braucht nur ein lang genuges Kabel, das auf der einen Seite das passende Stecker-Gegenstück zum Wechselrichter hat, und auf der anderen Seite z.B. einen 16A CEE-Stecker. Dann kann man binnen Minuten den Wechselrichter ins Nachbarhaus einspeisen lassen, und es binnen Minuten auch wieder spurlos rückgängig machen. Demnach müsste ich ja dann die PV-Anlagen all meiner Nachbarn für mein Grundstück mit anmelden, weil ich könnte ja kurzfristig eine Einspeiseverbindung herstellen...?

Kurzum: Darüber kann man jahrelang durch mehrere Instanzen vor Gericht streiten und viele Anwälte viele Schriftsätze verfassen lassen, vielleicht auch ein paar Gutachten einholen. Solange das noch nicht durch ist und niemand wegen Nichtanmeldung einer Inselanlage in einem Nebengebäude ohne Netzanschluss rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich mir deswegen erst mal nicht ins Hemd machen.

1 „Gefällt mir“

es gibt kein problem, es sei denn man macht selbst eins daraus in dem man versucht das anzumelden.

1 „Gefällt mir“

Wie soll man denn eine Nichteinspeiseanlage anmelden?
(Man beachte es ist keine Nulleinspeisung, Definition habe ich im folgenden Link ausgeführt)

1 „Gefällt mir“