wenn du es schaffst, mit einem Magnetmotor oder allein mit einer Perendevmotor - Weiterentwicklung Energie ins Netz einzuspeisen, würde ich das nicht anmelden, sondern ganz schnell zum Patentamt gehen und denen sagen die Ablehnung von 2007 war falsch, es ginge doch
Immer wenn man Strom erzeugt und den einspeist, unmittelbar oder mittelbar, oder selbst verbraucht, will das Marktstammdatenregister davon wissen. Denen ist egal, wie man das macht. Inzwischen beschreiben die ziemlich genau, was anzumelden ist.
Ich habe meine Systeme angemeldet, für alle Objekte. Bei manchen Förderungen wollten die Großzügigen auch die Registrierungsnummer haben, bevor sie gezahlt haben. Ist fair, finde ich.
Sobald deine PV Module Strom erzeugen, musst du sie im Markenstammregister melden. Nicht beim Netzbetreiber. Daher gibt es ja beide und nur wenn du Strom einspeist muss dein Netzbetreiber informiert werden.
Einzige Ausnahme ist ein Nullenergietransformer. Der zapft ja über einen Drillischkanal ein anderes Universum an. Daher ist das nicht anmeldepflichtig.
Weil die Solarlampen ein geschlossenes System sind und damit keine Wechselwirkung mit dem Netz haben können. Wäre anders wenn du 100000 Solarlampenpanels zusammenschliest und deine Ziegel damit bestückst. (so kamen mir die Leute vor die vor zwei Jahren die Fahrradakkus zerlegt haben und dann alles nochmal zusammengelötet).
Den gleichstrommotor musst du nicht anmelden. Der verbraucht ja erstmal nur Strom. Den Generator musst du anmelden, wenn er einspeist. Habe ziemlich Ärger gehabt, weil ich in den Bach hinterm Haus mal ein kleines Schaufelrad mit Generator betrieben habe und damit meine Gartenpumpe betrieben.(dass deren Ansaugschlauch in den Bach fiel war mir nicht aufgefallen, gab aber auch Ärger ). Kam Polizei vorbei machte Bilder und beschlagnahmte alles.
Was ich damals (lange her ) nicht wusste. Für solche Anlagen braucht man eine Genehmigung, die eigentlich nie erteilt wird, da der Bach nicht mir gehört. Bei Windrädern ist das aber immer noch so.
Da aber für Notstromaggregate und USVs theoretisch eine Anmeldepflicht im Markenstammregister vorliegt, müsstest du deinen Generator also dort anmelden. Du kannst das aber verhindern indem du unter 1 MW Leistung bleibst . Hat sich aber 2020 geändert. Mittlerweile muss man viel weniger anmelden.
Die Sache ist ganz einfach zu beantworten: Wenn Solarlampen, -taschenrechner oder -uhren erlaubt sind und als Insel gelten, die, wie @Stefanelo sagte, ein geschlossenes System darstellen, dann gilt das auch für andere energieerzeugende Anlagen, ganz egal, ob der Strom von einem Magnetmotor, anderen Perpetuum mobiles oder PV-Modulen stammt. Mit der erzeugten Spannung oder Frequenz dürfte das nichts zu tun haben.
Die einzige Frage, die zu klären wäre, ist, ob es einen Leistungsbereich gibt (z.B. 1,21 GW), ab dem dann irgendwann andere Regelungen greifen.
Der Gesetzgeber hat ja diese merkwürdige 2 kW-BKW-PV-Modulregel abgenickt, die ab 1. Jänner 2024 gilt. Da ist mir schon ein wenig unwohl, was da für eine juristische Teufelei dahinterstecken mag.
Der Generator ist aber kein Generator, sondern ein Motor. Steht auch drauf.
Na sowas. Wie konnte das passieren ?
Ja, mit den Wasserrechten - das nimmt man ernst. Ausser ein Clan-Mitglied macht das.
Wasserrechte ist ein Ding, kenne ich. Wonach ich frage hat aber nichts mit Wasserrechten zu tun.
Da sind wir bei dem Thema, was ich mit euch diskutieren will. Ich hätte keinen Generator, sondern einen Motor. Das der sich zum Generator entwickelt, wenn man ihn antreibt - dafür kann ich ja nichts. Und das ist weder eine USV ( denn das kann der Motor nicht) und Notstrom kann er auch nicht. Er kann nämlich NUR Strom erzeigen, wenn von aussen spannung anliegt. Das ist SOFORT aus, wenn das Netz ausfällt. Schneller als NA Schutz.
Aber der Hintergrund ist noch ein anderer. Unsere Lobbyisten haben sich so schön auf die Regelementierung von Wandlern eingeschossen. Was da alles wie diskutiert wird, dafür gibt es gerade hier im Unterforum rechtliches genug zu lesen.
Die Asterix Methode ist - man bekämpft Bürokratie mit ihren eigenen Methoden. Daher meine Frage:
Wenn ich PV habe, aber keinen Wandler, WAS melde ich im Marktstammdatenregister an ? In Deutschland ist, erlaubt, was nicht reglementiert oder verboten ist. Daher Frage ich:
Kann ich im Register eine MOTOR als Generator anmelden oder nicht ?
1 kW würde reichen. Notfalls 2. Die sind leicht zu beschaffen.
Ich bitte noch nett darum - wer aus Interesse die Technik diskutieren will, mache ich einen eigenen Faden dafür auf. Mir geht es darum, wie unbequem das Konzept zum heutigen Anmldeverfahren passt.
Ob das wirklich "Sinnvoll" ist, hängt davon ab wie mans bewertet.
[quote data-userid="2509" data-postid="147568"]Ja, mit den Wasserrechten - das nimmt man ernst. Ausser ein Clan-Mitglied macht das.[/quote]Pssst, sowas sagt man doch nicht im besten Deutschland aller Zeiten! ?
Zu Anmeldung:
Also ich weiß von nichts. Aber wie ist das eigentlich, kann und muß man Leuchtdioden eigentlich anmelden? (Das sind die Dinger, die (IR-) Licht aussenden, wenn man eine Spannung draufgibt.) Ich frage für einen Freund.
[quote data-userid="478" data-postid="147638"]alles was man nicht anmelden kann muss auch nicht angemeldet werden.[/quote]...oder ist erst gar nicht erlaubt. ?
Da gab es doch mal ein Sprichwort: "Alles, was in Österreich nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Und alles, was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten."
Ich habe mal einen unserer Juristen gefragt. Der sagte aber alles ohne Gewähr, da es a nicht sein Fachgebiet ist und b es noch Unmassen offener ungeklärter Sachverhalte gibt. Der Gesetzgeber zieht sich aber gerne auf die Aussage was sollte mit der Regel erreicht werden zurück und bewertet dann die Fälle.
Also aus seiner Sicht muss JEDE Solaranlage, die zum Strom produzieren gedacht ist und (Kabel dran) im Markenstammregister angemeldet werden. Wenn du Solarmodule einfach als Tränke in den Garten legst interessiert das keinen (ausser dass du plausibel machen müsstest wieso denn da die Kabel verbunden sind).
Eine andere Sache ist der Netzbetreiber. Dort musst du anmelden wenn du einspeisen willst. Sonst gibts kein Geld. Ein Graubereich ist, was du machst wenn es da einen Motor gibt (wobei zwischen Motor und Generator nicht unterschieden wird, da gleiches Wirkprinzip) der einen anderen Motor antreibt und der Steckdosen versorgt, die NICHT mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Bei Wandlern Notstromversorgungen jeglicher Art ist das mittlerweile geregelt (deutlich großzügiger als vor ein paar Jahren). Auf die Idee mit dem Motor, der einen Motor antreibt, der dann theoretisch einspeisbaren Drehstrom / Wechselstrom erzeugt ist wohl noch keiner gekommen. Aber es wird wohl das gleiche sein wie mit einem Notstromaggregat, welches von einem Benzinmotor angetrieben wird, da ähnliches Wirkprinzip.
Insofern müsstest du aus seiner Sicht den Motor NICHT anmelden wenn er nicht mit dem Netz verbunden ist, solange die Leistung gering genug ist. Schwierig ist halt die situation, dass deine Konstruktion mit einem Notstromaggregat gleichsetzbar wäre, dafür gibt es Regeln, die aber üblicherweise keine Elektromotoren verwenden, da es technisch unsinnig wäre.