Anmeldepflicht für Module?

Also ich kenne das anders.

In England ist alles erlaubt, ausser dem was verboten ist.

In Deutschland ist alles verboten, ausser dem was erlaubt ist.

In Russland ist alles verboten - auch das was erlaubt ist.

Und in Italien ist alles erlaubt - auch das was verboten ist.

Oh Tempora, oh Mores.

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Das spannende ist, dass es ein Motor ist, der angeschlossen ist. Niemand meldet einen Drehstrommotor an. Jede dreiphasige Kreissäge hat einen. Dieser Motor kann NUR dann Strom erzeugen, wenn er an Spannung liegt. Als Notstrom unbrauchbar und wirkungslos.

Notstromaggregat ist ein anderes Kaliber, das ist keine Asynchronmaschine, sondern ein selbsterregter Generator - das gute alte Siemens - Prinzip. Das ist Notstromfähig, aber nicht ans lebende Stromnetz anschliessbar, jedenfalls nicht ohne Feuerwerk.

Mir ist klar, dass die Lobby-Anmelde-Junkies gerne hätten, dass man dieses Einspeiseprinzip anmelden muss. Aber - und dahin geht meine Frage immer noch - man KANN es nicht anmelden. Oder akzeptiert das Stammdatenregisten als angabe für Wechselrichter einen Drehstrommotor, 1,2 kW, dreiphasig, cos Phi 0,9 ?

das Asterix-Prinzip - Bürokraten bekämpft man, indem man ihre Regeln befolgt.... und damit ad absurdum stellt.

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oh je

ich glaube du liegst koplett falsch ?

die haben doch selbst keine ahnung was die wollen.

sagt ja schon alles wenn die behörde für post und eisenbahnen (bna) schreibt sie entscheiden nicht was zb eine inselanlage ist, das entscheidet anlagenbetreiber und netzbetreiber gemeinsam ?

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Der Aufbau eines Motors und eine Generators sind sehr ähnlich. Dein Netzbetreiber wird deinen Motor als Generator sehen, so wie bei einer Windkraftanlage oder Kohlekraftwerk.... Sobald du ins Netz einspeisen willst/kannst wird der Netzbetreiber nervös und möchte wissen mit wieviel Leistung du mit machen willst {green}:formalsmile:

Kann er ja gerne machen. Was aber, wenn man das im Register nicht eintragen kann? DAS ist meine Frage.

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Voltmeter, dir würde sowas eine diebische Freude machen, gelle ?

Ich kann ja nochmal nachlegen: Man kopple einen fremderregten Drehstrommotor (Syncronmotor) und einen Fremderregten Gleichstrommotor auf einer Welle, zusätzlich ankoppelbar einen Verbrenner. Das ist die eierlegende Wollmilchsau.

dann sagt das mastr und der vnb, geh einfach weg mach was du willst lass uns in ruhe. ?

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Bin ich nicht, interessiert mich aber trotzdem.

Trotzdem relativ klar: "JA"

Ich habe mal das MaStr Formular bemüht und es würde schon gehen.

Startseite "Einheit registrieren" (Spezifikation - Art der Einheit:Stromerzeugung | Art der Stromerzeugung:Solare Strahlungsenergie)

Das ist glaube ich unstrittig, die Stromerzeugung hat eine solare Strahlungsenergiequelle.

Das stimmt leider nicht (DC -> AC: Wandler erforderlich) oder nur ganz kurz bis entweder der vom Netz angetriebene Motor auf PV-Seite als Generator wirkt und diese zerstört oder die Sicherung.

Dann lieber die Bezeichnung "Wechselrichter" verwenden und auf die inzwischen landläufige Bedeutung eines Halbleiter-WR pochen. Laut Wikipedia kann ein WR auch mechanisch als Motorgenerator (das von dir verwendete Prinzip) ausgeführt sein (https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselrichter#Mechanisch). Ich habe keine Definition gefunden, in der die BNA sich auf die Halbleitervariante beschränkt.

Wenn dieser Wechselstrom-Generator alternativ von einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, müsste eine eigene Stromerzeugungseinheit registriert werden.

Da sich 600W anmelden lassen, bleibt nur die nicht-eintragbare Nulleinspeisung als Argument übrig, eben dass man es nicht eintragen kann. Aber auch das halte ich für dünnes Eis, denn echte Nulleinspeisung gibt es m.E. nur bei Netztrennung (von mir aus im Hybrid-WR, der das Netz per Relais wegschaltet). Nun, das ist eine separate Diskussion, die man im Zweifel wahrscheinlich juristisch verlieren würde. Seit wann interessiert den Gesetzgeber, ob alles umsetzbar ist, was er vorschreibt.

Ganz dumm sind die verwendeten sperrigen Begriffe wie "Erzeugungsanlage" oder "Generator" nicht, das ist sozusagen "technologieoffen" formuliert (auch wenn es eher historisch bedingt sein mag).

Noch mal zur Sicherheit: Ich bin gegen den ganzen Anmeldequatsch und würde mir deshalb eine tragfähigere Argumentation/Lösung ausdenken :).

Schade.

Kinners, ich sag's Euch: Wenn man den ganzen Quatsch wirklich bis zum Erbrechen durchzieht, wird man am Ende noch Solartaschenrechner, die gerade mal die vier Grundrechenarten beherrschen, anmelden müssen. Daß man bei der Einspeisung gerne weiß, was da alles so am Netz hängt, das ist mir klar. Aber eine Registrierungspflicht für den Generator (PV-Module) halte ich für kontraproduktiv.

Wie soll das mit der Energiewende hier in der Republik etwas werden, wenn es seitens der Politik und Behörden statt Sonnenstrom nur bürokratische Schattenseiten gibt?! ?

Daniel

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Gut formuliert!

Allerdings betrachte ich die Behörden inzwischen als eher passiven, überforderten Teilnehmer, die (müssen) die Vorgaben der Politiker umsetzen. Letztere verstehen in der Mehrheit aber gar nicht, worüber sie reden und lassen sich von Fach- und Interessenverbänden (VDE) beraten. In den Behörden gilt: Je weiter unten, desto mehr von der ganzen Arbeit bleibt hängen und dementsprechend weniger Begeisterung für die ganzen Vorgaben der Ministerien.

Die Netzbetreiber und großen Energieerzeuger hingegen sehen mMn ihre Position gefährdet und beeinflussen die Politik nach ihrem (kurzfristigen) Interesse. Das fällt umso leichter, weil man denkt, dass z.B. der VDE (Sicherheits)interessen der Verbraucher vertritt. Das tut der Verband meist aber nur, wenn sich das mit dem Interesse der Verbandsmitglieder deckt.

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Warum solltest du das nicht können?

Oliver

und wo soll er das tun?