Bin ich nicht, interessiert mich aber trotzdem.
Trotzdem relativ klar: "JA"
Ich habe mal das MaStr Formular bemüht und es würde schon gehen.
Startseite "Einheit registrieren" (Spezifikation - Art der Einheit:Stromerzeugung | Art der Stromerzeugung:Solare Strahlungsenergie)
Das ist glaube ich unstrittig, die Stromerzeugung hat eine solare Strahlungsenergiequelle.
Das stimmt leider nicht (DC -> AC: Wandler erforderlich) oder nur ganz kurz bis entweder der vom Netz angetriebene Motor auf PV-Seite als Generator wirkt und diese zerstört oder die Sicherung.
Dann lieber die Bezeichnung "Wechselrichter" verwenden und auf die inzwischen landläufige Bedeutung eines Halbleiter-WR pochen. Laut Wikipedia kann ein WR auch mechanisch als Motorgenerator (das von dir verwendete Prinzip) ausgeführt sein (https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselrichter#Mechanisch). Ich habe keine Definition gefunden, in der die BNA sich auf die Halbleitervariante beschränkt.
Wenn dieser Wechselstrom-Generator alternativ von einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, müsste eine eigene Stromerzeugungseinheit registriert werden.
Da sich 600W anmelden lassen, bleibt nur die nicht-eintragbare Nulleinspeisung als Argument übrig, eben dass man es nicht eintragen kann. Aber auch das halte ich für dünnes Eis, denn echte Nulleinspeisung gibt es m.E. nur bei Netztrennung (von mir aus im Hybrid-WR, der das Netz per Relais wegschaltet). Nun, das ist eine separate Diskussion, die man im Zweifel wahrscheinlich juristisch verlieren würde. Seit wann interessiert den Gesetzgeber, ob alles umsetzbar ist, was er vorschreibt.
Ganz dumm sind die verwendeten sperrigen Begriffe wie "Erzeugungsanlage" oder "Generator" nicht, das ist sozusagen "technologieoffen" formuliert (auch wenn es eher historisch bedingt sein mag).
Noch mal zur Sicherheit: Ich bin gegen den ganzen Anmeldequatsch und würde mir deshalb eine tragfähigere Argumentation/Lösung ausdenken :).