Ich möchte auf unserem Balkon an unserer Wohnung in der wir zur Miete wohnen, eine Balkonsolaranlage betreiben. Ich habe bei dem Vermieter angefragt und er möchte, dass ich ihm "eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Elektrofachbetriebes sowie die vorgeschriebene Anmeldebescheinigung von den Stadtwerken (siehe Anhang)" einreiche.
Mal davon ab, dass ich nicht wüsste, warum ich dem Vermieter die Anmeldebescheinigung schicken soll (kann ich aber gerne machen), frage ich mich, was denn bitte die "Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Elektrofachbetriebes" sein soll. Alles was ich dazu im Internet gefunden habe, sind Schreiben einer Handwerkskammer, die einem Elektrofachbetrieb bescheinigen, dass sie Mitglied in der Kammer sind und alles i.O. ist, aber das wird ja hiermit nichts zu tun haben. Ich tippe, er will eine Bescheinigung, dass die Solaranlage vernünftig angeschlossen ist, aber ich muss ihm ja auch nicht einen Schrieb eines Elektrofachbetriebes geben, wenn ich einen Wasserkocher anschließe...
Hierzu noch eine Frage bzgl. Overpaneling: ist es egal, ob die Panele mehr Ampere Strom liefern können, solange wie die Spannung nicht zu hoch für den WR wird? Zu dem HM-600 sollen ja Paneele mit 250-380Wp passen. Im Set sind Ja-Solar JAM60S20-385/MR (9BB) 385Wp, ich würde aber gerne JAM54S30-410/MR (11BB) 410Wp Paneele anschließen, da ich zwar Platz, aber leider nicht optimale Lichtbedingungen habe. Ist das ein Problem (jetzt und in Zukunft, falls ich doch mal bessere Lichtbedingungen habe)?
Der Vermieter will einen Nachweis darüber, daß der Anschluß der Anlage durch einen Elektriker durchgeführt oder überprüft und als in Ordnung erklärt wurde. Also wirst du dafür einen beauftragen müssen.
@oliverso Ich hatte das so verstanden, dass Steckersolargeräte bis 600W eben durch einen Laien angeschlossen werden dürfen unter der Voraussetzung, dass der Stromkreis an dem das angeschlossen werden soll nur für diesen Zweck benutzt wird (bei mir hängt noch eine festverkabelte Außenlampe für den Balkon an dem selben Stromkreis, sonst ist es die einzige Steckdose an diesem Kreis). Der Stromkreis ist bei mir mit 16A abgesichert, also selbst wenn ich da noch eine alte 100W Lampe (für die die Lampenfassung vermutlich nicht mal zugelassen ist) parallel betreiben würde, hätte ich keine Chance eine Leitung zu überlasten mit den eingespeisten 600W.
WennSchraubsicherungenvorhanden sind, und die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächst kleinere Sicherung ausgetauscht wurde.
Das Haus in dem wir wohnen wurde ~2015 neugebaut und wir haben wie gesagt einen separaten Stromkreis für den Balkon abgesichert durch einen Sicherungsautomaten.
Daher war ich der Annahme, dass ich keinen Elektroinstallateur beauftragen muss zur Abnahme der Steckersolaranlage.
Du hast mit deinen Ausführungen recht, ausser, dass der Stromkreis auch ansonsten voll genutzt werden kann. Das ist ja ähnlich wie bei den Netzbetreibern, die immer wieder Einspeisesteckdosen fordern obwohl es hierfür keinen Grund gibt.
Da ich die Solaranlage in MV fördern lassen möchte, muss ich das Formular für die Förderung ausfüllen. Dort gibt es auch einen Punkt:
Ja, es liegt eine Zustimmung des Vermieters oder der Gemeinschaft der Wohnungs- eigentümer vor.
Und daher hab ich dummerweise angefragt... {green}:formalsmile:
Aber theoretisch müsste ich doch meinem Vermieter gegenüber durch Verweis auf die Studie und die FAQ inkl. der DIN Normen verständliche machen können, dass ich diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht benötige, oder?
Die Stecker-Solaranlage ist ja eher zu betrachten wie ein normaler Verbraucher (nur dass er halt Strom erzeugt) den ich auch ohne eine Elektroinstallationsfirma an eine Steckdose anschließen kann welche die oben angesprochenen Voraussetzungen erfüllt. Oder gibt es eine gesetzliche Grundlage nach der er das fordern darf?
Aber theoretisch müsste ich doch meinem Vermieter gegenüber durch Verweis auf die Studie und die FAQ inkl. der DIN Normen verständliche machen können, dass ich diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht benötige, oder?[/quote]
Kannst du versuchen. Der entscheidende Satz in deinem link zur Prüfungspflicht lautet halt: "Ja, allerdings KANN in folgenden Fällen darauf verzichtet werden".
Alles kann, nichts muß. Zudem lassen sich im Netz auch beliebig viele Beiträge finden, die eine Elektrikerpflicht behaupten.
Du wirst zwar mit deiner Einschätzung durchaus recht haben, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt lieder häufig ein steiniger Weg durch die Instanzen.
Und ganz ehrlich, als Vermieter würde ich das so ähnlich sehen wie deiner auch. Wenn die Hütte abbrennt, ist es immer besser, einen Unbedenklichkeitswisch vorzeigen zu können.
Und, last, but noch least, gibt es ja inzwischen auch schon mal ein Urteil zu dem Thema, in dem das Gericht eindeutig dem Vermieter das Recht zuschreibt, eine "fachgerechte" Installation zu fordern.
Viele Privathaftpflichtversicherungen haften auch bei Schäden durch dir gehörenden Photovoltaik. Einfach mal nachfragten und im Zweifelsfall wechseln. Damit ist dieser Nachweis schnell erbracht.
na klar muß in jedem Fall der Vertragspartner eines Mietverhältnisses informiert und gegebenfalls dessen Genehmigung eingeholt werden, alles andere ist vertragswidrig.
Zur Versicherung rate ich zu beiden, eine die die Anlage bei Beschädigungen ersetzt und eine die Schäden ersetzt die die Anlage verursacht, kosten beide je 70 EURO.
Die erste kann, die zweite muß, es sei jemand ist Millionär.
Für 70 € erhält man eine Privathaftpflicht, die den Schutz inkludiert. Wie wahrscheinlich ist denn eine Beschädigung einer solchen Anlage, die 10% der Anschaffungskosten kostet?
Für 70 € erhält man eine Privathaftpflicht, die den Schutz inkludiert. Wie wahrscheinlich ist denn eine Beschädigung einer solchen Anlage, die 10% der Anschaffungskosten kostet?
@stocki1 Natürlich muss man diskutieren. Dafür sind wir doch hier. Auch inwiefern diese Schäden in anderen Versicherungen abgedeckt sind. Möglich sind hier Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung.
Ich hätte für 40€ mehr sogar die komplette Solaranlage inklusive Ausfallschutz in meiner Wohngebäudeversicherung haben können. Ich habe mich dagegen entschieden. Das Risiko kann ich tragen.
Ich kann nur davon abraten die Haftpflicht ausschließlich für die Photovoltaik zu einem solchen Preis abzuschließen.
Der VDE sieht es so, dass eine spezielle Dose installiert werden muss oder Festanschluss. Darauf kann natürlich dann auch der Vermieter pochen. Es bleibt derzeit ein nicht gänzlich geklärtes Thema, ob man nun per Schuko anschließen darf oder nicht.
[quote data-userid="8074" data-postid="78229"]Der VDE sieht es so, dass eine spezielle Dose installiert werden muss oder Festanschluss. Darauf kann natürlich dann auch der Vermieter pochen. Es bleibt derzeit ein nicht gänzlich geklärtes Thema, ob man nun per Schuko anschließen darf oder nicht.[/quote]Das stimmt, aber der Vermieter kann auch darauf pochen, daß die Deckenlampe nur von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen wird. Das ist nämlich im Prinzip genau das gleiche.
Einfach nur eine Schukosteckdose aus der Hohlwanddose aus- und von mir aus eine Wieland RST20-Dose einbauen kann jedes Kind, wenn es die 5. Sicherheitsregeln einhält, mit einem zweipoligen Spannungsprüfer umgehen und Außen-, Neutral- und Schutzleiter richtig anschließen kann. Das ist nichts Anderes als das Anschließen einer neuen Deckenlampe. (Natürlich muß man trotzdem wissen, was man tut, ist doch immer so.)
Haftpflichtversicherung: Die zahlen am Ende ja doch nie. Besser ist es da, sich vor dem Bau der Anlage wirklich ganz genau zu überlegen, wo man was wie aufstellt, mit welchen Unbillen des Wetters zu rechnen ist (Stichwort Windstärke 12, Windangriffsfläche), Niederschlag (bei Schlamperei Kurzschlußgefahr), Überspannungsschutz, ggf. Blitzschutz (Hier nur noch spezialisierte Blitzschutzbaufirmen! Obacht, das wird teuer!), Landesbauordnung und genannt wurden ja schon die Dachlawinen. Haftbar ist man u.U. bei allem, aber die richtige Anschlußdose ist meiner Ansicht nach da noch das allerkleinste Problem. Erst kürzlich sah ich in einem Beitrag im Öffentlich-Rechtlichen, wie der Sender einen bejubelt hatte, der seine Module mit Kabelbindern (!) befestigt hatte. (Natürlich so, daß der Wind beidseitig angreifen konnte. Meinen Glückwunsch!)
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Vermieters, welche Forderungen er aufstellt, der ist ja Eigentümer der Wohnung und nicht Netzbetreiber. Wenn der also seine Zustimmung von fachkundiger Installation oder gar Wieland Stecker sowie Haftpflicht Versicherung abhängig macht, kannste wahrscheinlich die Wände hochkrabbeln, dagegen machen kannste nix. Das ist was Anderes, als wenn der Vermieter die Installation von Balkonanlagen grundsätzlich untersagen möchte, da sind die Chancen auf Erfolg (auch vor Gericht) besser. Am besten vorher miteinander sprechen als sich nachher ärgern.
Das ist (leider) nicht ganz richtig. Der private Lobbyverein darf ganz offiziell den "allgemeinen Stand der Technik" definieren, und der ist im Falle eines Falles halt immer die erste Basis. Alles andere mag auch zulässig sein, aber dann wird es extrem aufwendig.