Anforderungen des Vermieters

Und ich stehe wieder daneben, und schüttel mit dem Kopf. Warum muss alles immer auf Kampfnivau verlaufen? Der Vermieter hat doch an Diskussionen überhaupt kein Interesse. Das Interesse des Vermieters wird doch in den häufigsten Fällen sein:

  1. Die Hütte soll nicht scheiße aussehen.

  2. Es soll keinen Stress mit der Elektrik geben.

  3. Kein anderer Mieter soll sich beschweren.

  4. Haftungsschäden sollen durch Aufsteller übernommen werden.

Wenn die Punkte erfüllt sind, sollten doch schon einmal 90% der Vermieter zufrieden sein oder? Also warum einen Grabenkampf über irgendwelche Normen. Sprecht doch einfach mit einander, gerade jetzt ein Schokonikolaus und warme Worte helfen vor Weihnachten sicher Wunder.

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Alles irrelevant, hier geht es nicht um das, was der Netzbetreiber fordern darf sondern um das, was der Vermieter will, der darf sich natürlich an die VDE Regelungen und Normen halten und die Einhaltung derselben auch einfordern.

Deshalb ist vorher drüber sprechen, die bessere Empfehlung. Wenn man dem Vermieter klarmachen kann, daß das so, wie Ihr es installiert habt, auch sicher ist, ist doch Alles paletti, wenn nicht, so machen wie Vermieter das will.

Wer's nicht glaubt, dem wünsche ich viel Glück vor Gericht.

Vor allem darf der sich aus allen diesen Diskussionen heraushalten, und einfach den Nachweis einer fachmännischen Installation fordern, die halt eine Installation durch einen Fachmann erfordert. Das gilt nicht nur für die Elektrik, sondern auch für die mechanische Installation.

Mit ganz großem Pech läuft das dann auf Elektriker, Statiker, und Metallbaufachbetrieb hinaus - für zwei schnöde Panels. Klingt doof, ist auch so.

Oliver

Hi,

mir ging's bei den Antworten zur Versicherung genauso,

da wurde alles mögliche geschrieben und verwechselt und zusammengewürfelt aber kannte nicht den Unterschied einer Sach- zu einer Haftpflichtversicherung.

mfg, stocki

? Und ich hab mir den Stress gemacht Widerstandsmomente verschiedener Alu-Hohlprofile zu vergleichen, Anzugsmomente für M8 Schrauben zu recherchieren usw. ?

Hi,

dafür bist Du auf der sicheren Seite!

Am obigen Text von Daniel kann man schön das "Versicherungsgedöns" anschaulich machen was aller Wahrscheinlichkeit im Schadensfall passiert wenn mit Kabelbindern gebaut wurde:

Szenario: Kabelbinder reißen, Modul stürzt ab

Sachversicherung nicht vorhanden, keine Leistung

Sachversicherung vorhanden, keine Leistung wg, Unfug oder verminderte Leistung aus gleichem Grund.

Modul schädigt beim Absturz Mensch

Haftpflicht nicht vorhanden, möglicherweise lebenslange eigene Zahlung

Haftpflicht vorhanden, diese zahlt und holt sich möglicherweise im Zuge des Regreß Teilbeträge zurück.

Szenario ordnungsgemäße Halterung Modul stürzt ab

Sachversicherung nicht vorhanden, keine Leistung

Sachversicherung vorhanden, Leistung gem. der Versicherungsbedingungen

Modul schädigt beim Absturz Mensch

Haftpflicht nicht vorhanden, möglicherweise lebenslange eigene Zahlung

Haftpflicht vorhanden, diese zahlt

Nun muß jeder in sich gehen und abwägen,

die Sachversicherung deckt die Kosten der Wiederbeschaffung

die Haftpflicht schützt vor Schäden die durch die Anlage entstehen könnten und die sind fix in der Höhe wo der einzelne nicht mehr froh wird.

mfg, stocki

[quote data-userid="8532" data-postid="78440"]Szenario: Kabelbinder reißen, Modul stürzt ab[...]
Szenario ordnungsgemäße Halterung Modul stürzt ab[/quote]Es ist nicht so schlimm, wenn das Modul abstürzt, solange das Balkongeländer dabei noch dranhängt. {green}:cool: {green}:cool: {green}:cool:

(Spaß muß sein!)

Daniel

... dann haben wir einen völlig anderen Fall mit geänderten Bedingungen ...

stocki

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Auch wenns hier völlig OT ist: § 49 EnWG - Einzelnorm

Die Diskussion zu dem Thema ist daher müssig, und für mich dann hier zu Ende.

Oliver

[quote data-userid="9744" data-postid="78534"]Die Diskussion zu dem Thema ist daher müssig, und für mich dann hier zu Ende.[/quote]Ganz so einfach ist das leider nicht, denn nach dem erwähnten Paragraphen müßtest Du jeden Solartaschenrechner anmelden, der Energie erzeugt und gleichzeitig verbraucht.

Du kannst das auch nicht anhand einer Mobilität oder Festmontage festmachen, denn wenn Du den Solartaschenrechner z.B. auf dem Balkongeländer festdübelst, ändert sich ja trotzdem nichts daran.

Strenggenommen sind die Grenzen von der Solaruhr am Handgelenk bis zur PV-Anlage auf dem Dach vollkommen fließend und es gibt sämtliche Zwischenstufen mit Wechselrichtern, zu denen bereits DC-DC-Wandler für 2-3 € gehören, und Stromspeichern, die von einem Siebelko bis hin zu einem Akku mit vielen kWh reichen. Würdest Du die ausführende Behörde (BNetzA) nach einer genauen Definition fragen, man würde sie Dir nicht geben, weil nämlich gar keine existiert.

Hier auf die VDE zu verweisen ist nicht hilfreich, denn die VDE gibt nur Empfehlungen heraus. Du darfst diese Empfehlungen sogar ganz hochoffiziell verletzen, wenn Du eine Alternative hast, die einen gleich- oder höherwertigen Schutz bietet. Was nun aber genau ein gleich- oder höherwertiger Schutz ist, da werden Dir 10 Elektriker mindestens 11 verschiedene Antworten geben. Daran erkennst Du, die die ganze Materie durch und durch unscharf geregelt ist. Und deswegen wirst Du auch vergeblich danach suchen, daß jemand, der selber eine Deckenlampe angeschlossen hat, deswegen ein Bußgeld zahlen mußte oder bestraft wurde.

Lösung des Problems: Es gibt keine...
...aber es gibt eine gewisse Näherung. Diese Näherung sieht so aus, daß man bei einem PV-Projekt im Kopf ein Gefahrenbewußtsein entwickelt, diese Gefahren in elektrische und mechanische Gefahren auch mit unterschiedlicher Witterung gliedert und dann versucht, Lösungen zu finden, um diese Gefahren Stück für Stück zu minimieren. "Minimieren" heißt in diesen Zusammenhang, daß eine völlige Eliminierung nicht möglich ist (die Anlage wird in jedem Fall bei einem Blitzvolltreffer oder bei einem Tornado Schaden erleiden), daß aber Alltagsgefahren weitestgehend abgewehrt werden können. Daß die allermeisten Menschen leider kein Gefahrenbewußtsein haben, ist natürlich dabei ein nicht zu leugnendes Problem, das gebe ich gerne zu. Empfehlungen wie von der VDE lösen das Problem allerdings nicht, denn auch als reiner Nutzer kann man, wenn man sich nur unvernünftig genug anstellt (was einigen durchaus gelingt), aus der eigenen Hütte einen Aschehaufen machen. Da reichen eine China-Mehrfachsteckdose vom Discounter und ein paar fette Stromverbraucher schon aus. Das BKW dürfte in meinen Augen da das deutlich kleinere Risiko darstellen.

Wie in den angespritzten Schukosteckern die Kontaktierung der Drähte zu den Kontaktstiften erfolgt, erzähle ich Euch besser nicht, sonst schlaft Ihr nimmer ruhig. Dagegen sagt die VDE merkwürdigerweise nichts.

Daniel

Das Thema des Threads lautet "Anforderung des Vermieters", nicht "was ist die beste Lösung".

Und da geht es, auch wenn du das nicht verstehen willst, nicht um technische Detaillösungen und persönliches Einschätzung von Gefahren, sondern nur und alleinig um rechtliche und Haftungsgesichtspunkte. Oder anders ausgedrückt: Wer rettet im Falle eines Falles wessen Arsch, und wer bekommt den schwarzen Peter.

Und das geht dann sehr einfach: Der Vermieter fordert eine fachgerecht Installation. Die bekommt er durch die Unterschriften von anerkannten Fachleuten nachgewiesen. Damit ist sein Arsch gerettet. Die Fachleute sind in der Verantwortung.

Passiert jetzt was elektrisches, ist der Elektriker dran. Hat der sich nachweislich an die geltenden VDE-Normen gehalten, dann ist sein Arsch ohne weiteren Aufwand gerettet. Hat der das nicht getan, gibt es Gutatchterkrieg (10 Elektriker, 11 Meinungen) mit ungewissem Ausgang, egal, wie viel "besser" seine technische Lösung auch war. Du darfst raten, was der vorzieht.

Das das alles wenig förderlich für die Verbreitung solcher PV-Kleinanlagen an Mietwohnungen ist, ist leider so.

Oliver

[quote data-userid="9744" data-postid="78556"]Passiert jetzt was elektrisches, ist der Elektriker dran. Hat der sich nachweislich an die geltenden VDE-Normen gehalten[/quote]Die VDE definiert keine Normen, sondern Empfehlungen. Das, was Du meinst, ist DIN-VDE, das gibt es auch noch und das sind tatsächlich Normen.

Beispiel: Die Schukosteckdose ist zwar genormt (CEE 7/4 und irgendeine DIN-schlagmichtot), aber deren Einbau ist nur eine Empfehlung. Was heißt das? Das heißt nichts anderes, als daß Du in deutschen Landen meinetwegen auch die schweizer Steckdose verbauen darfst. Warum? Weil die schweizer Steckdose alle Sicherheitsanforderungen der Schukosteckdose erfüllt - und sogar noch die Verpolungssicherheit als Extra oben drauf setzt. Deswegen ist das hier zulässig. (In der CH übrigens nur bedingt, dort muß bei fremden Steckdosentypen (z.B. Schuko) immer auch eine Dose nach schweizer Norm daneben sein.)

Übrigens: Wenn Du dem deutschen Elektriker eine schweizer Dose (SN 441011) inne Hand drückst und sagst: "Ei, bau mir die mal ein!", der macht das glatt. Weil es nämlich zulässig ist.

Daniel