An alle , hab eine rechtliche Frage zu Balkonkraftwerken ... ist die einzige Limitierung 600W / Stunde Einspeiseleistung?

An alle ,

hab eine rechtliche Frage zu Balkonkraftwerken ...

ist die einzige Limitierung 600W / Stunde Einspeiseleistung , 24 Stunden pro Tag , 365 Tage im Jahr ?

Falls ja , wären das 5256KWh ... das ist für die meisten Haushalte eine Menge , mehr als verbraucht wird ...

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, heißt das ,

wenn meine PV - Module mehr Leistung haben und ich diesen Überschuss in Akkus puffer ,

aus diesen dann im Tagemittel meine Energieverbrauch aus dem Netz auf annähernd Null reduzier , wäre das rechtens ? !

PS.: Damit konkretere Infos möglich sínd , mein Stromanbieter ist E-ON

[quote data-userid="10440" data-postid="77442"]wäre das rechtens ? ![/quote]Rechtens ist das alles, nur die Anmeldeverfahren sind unterschiedlich aufwendig. {green}:wink:
Daniel

Ich bin kein Rechtsanwalt, daher verweise ich mal einfach auf das entsprechende Gesetz EnWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Max 600VA an 1VNB Zähler (Rücklaufgesperrt o. Zweirichtung) 1Wechselrichter mit gültigem Einheitenzertifikat.

Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.

[quote data-userid="6185" data-postid="77796"]Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.[/quote]Warum sollten Eigenbauten verboten sein, wenn Du sowieso nicht einspeist?

Daniel

@docemmettbrown

Netzparallele Einpeisungen

Du machst doch Insel?

Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.

Das stimmt schonmal nicht, denn du darfst problemlos auch 3 300W Mikrowechselrichter benutzen.

Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern. ?

Und wo genau steht nun, welchen Netzbetreiber er hat, dass du ihm so konkret die Bestimmungen nennen kannst?

@jay

Diese Bestimmungen machen sich 900 Netzbetreiber in Deutschland individuell. ?

Das wäre so schön. Nachts und im Winter Sonne ernten.

Der Netzbetreiber hat das nicht zu bestimmen. Es ist das Marktstammdatenregister zu befüllen und der Netzbetreiber muss formlos informiert werden.

Lunar-Module brauchst du. {green}:cool:

Im Sommer alles einspeisen und im Winter alles wieder verbrauchen, kein Problem mit Digitalen im Ferraris Mode4, den gibt's aber nur in Holland mit Atom. ?

[quote data-userid="6185" data-postid="77853"]Du machst doch Insel?
Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.[/quote]Nix Insel. Hier liegt ja schon Strom vom Netzbetreiber, damit ist es aus MaStR-Sicht schon mal in keinem Fall eine echte Insel und damit anmeldepflichtig. Und eine Verbindung zum Netz gibt es auch. Ich speise zwar nicht ein, aber wenn der Solarstrom nicht reicht, dann verbrauche ich nachts auch Netzstrom, wie das bei Hybrid-WRn halt so üblich ist. Da ich aber niemals zu keinem Zeitpunkt einspeise ist die Gesamtanlage ein reiner Verbraucher.

Bzgl. Versicherung: Der Betreiber haftet so oder so. Wäre besser, wenn da nichts in Brand geriete und man ansonsten so viele Sicherungen einbaut, bis das Sparbuch geplündert ist.

Daniel

@solarfreund geht das bei dir nicht ? bei mir leuchtet die Sonne aus dem Ars.... ;-)))

Ne Sorry , Rechenfehler , 8 Std x 365 Tage x 0,6KW = 1752KWh ... immerhin ...

Was ich aber mit meiner ersten Berechnung meinte , was von der Einspeisearbeit möglich ist ... also durch eine größere PV Anlage und Akkuspeicher

PS.: Danke für die bisherigen Antworten ...

Auch die Rechnung stimmt leider nicht. Für eine gute Abschätzung probier mal des PVGIS Tool.

Genau da liegt das Problem. Die stromkonzerne in Deutschland verhindern den Ausbau von privaten kleinen balkonkraftwerken. Auch die Grünen , seit sie mit in der Regierung sind , haben eher Interesse, ihre guten Einnahmen zu erhalten, die die Regierungsposten mit sich bringen.

Wir sollten eine Petition starten, dass die zähler, wie in einigen anderen europäischen Ländern auch, rückwärts laufen dürfen. Klar, das alleine macht och nicht alles gut, aber das wäre schon ein größerer Schritt in die richtige Richtung. Es würden massiv mehr balkonkraftwerke in Deutschland laufen, viele private Personen würden das alleine deswegen machen, weil es sich das balkonkraftwerk recht schnell amortisiert.

Und genau deshalb wird die Stromlobby das verhindern.

Es geht ja garnicht, wenn der Verbraucher sein Gelt investiert und dann auch noch den Nutzen von hat.

Geld investieren darf er ja gerne, aber den Reibach machen muss ja weiterhin (wie seit 40 Jahren) der Stromversorger...

So weit mir bekannt, gilt das rechtliche mit dem Akku bei BKW nicht mehr.
Also sobald du einen Speicher dran hängst, wird es kein vereinfachtes Anmeldeverfahren mehr.
Ohne Akku müsste es gehen, da kommt es aber auf deinen Grundversorger an. Ich habe von meinem eine Email bekommen. In der Email steht, dass Wechselrichter bis maximal 600VA dem vereinfachten Anmeldeverfahren unterliegen.
Aber: Im Anhang war der Antrag meiner PV und darin wollten die nur meine Module wissen. Wie viel ein einzelnes Modul hat, wie viele Module und wie die gesamte Wattzahl aller Module ist. Das wars.
Ich habe denen dann meine Bedenken geschickt und warte immer noch auf eine Antwort.
Denn wenn ich jetzt den Antrag ausfülle, dann wissen die nur, dass ich 780Wp auf dem Dach habe, aber nicht was für einen Wechselrichter ich habe, der maximal 600Watt schafft.