Auch die Aufrechnung im Video ist Fehler behaftet.
Zum einen wird aufgezeichnet das nach Paragraf 30 Abs. 1 MsbG mehr anrechnungsfähig ist, was auch richtig ist aber nicht drauf verwiesen das im Gegenzug nach Paragraf 30 Abs. 2 MsbG nunmehr ein Fixbetrag angesetzt ist für alle Anlagen größer 7 kWp, was auch wiederum eine Entlastung für Anlagen größer 25kWp bedeutet.
Sicherlich sind kleine Anlagen untern Strich benachteiligt.
Was irgendwie aber untergeht - wer künftig einen iMSys wünscht vor den Rollout soll laut Entwurf 100€ zahlen, statt der 30€, siehe Paragraf 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Paragraf 34 Abs. Nr. 1 MsbG im Entwurf