So, ich als Balkonkraftwerkbetreiber habe mich mit der Thematik zu teurer Messeinrichtungen noch nicht so genau befasst, warum könnt Ihr euch evtl. denken.
Aber eines habe ich noch gefunden um Öl ins Feuer zu gießen. Wie würdet Ihr den folgenden Satz im EEG 2024 für Steckersolargeräte interpretieren?
Abweichend von Satz 1 kann anstelle der Beauftragung eines Dritten nach § 5 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes der Anlagenbetreiber den Messstellenbetrieb auch selbst übernehmen.
Hier wurde ein neues Video gepostet, da kann dann jeder einsehen wie viel mehr jeder Einzelne durch den neuen Gesetzesentwurf zahlen muss, ich denke er hat es nun verständlicher erklärt.
Auch die Aufrechnung im Video ist Fehler behaftet.
Zum einen wird aufgezeichnet das nach Paragraf 30 Abs. 1 MsbG mehr anrechnungsfähig ist, was auch richtig ist aber nicht drauf verwiesen das im Gegenzug nach Paragraf 30 Abs. 2 MsbG nunmehr ein Fixbetrag angesetzt ist für alle Anlagen größer 7 kWp, was auch wiederum eine Entlastung für Anlagen größer 25kWp bedeutet.
Sicherlich sind kleine Anlagen untern Strich benachteiligt.
Was irgendwie aber untergeht - wer künftig einen iMSys wünscht vor den Rollout soll laut Entwurf 100€ zahlen, statt der 30€, siehe Paragraf 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Paragraf 34 Abs. Nr. 1 MsbG im Entwurf
Meine Anmerkung dazu ist im alten Faden hängengeblieben von daher nochmals die Anmerkung: Das selber Ablesen/Messtellenbetrieb) geht für Deine eigenen Zähler (Erzeugungs und Abgrenzungszähler). Meines Wissens nicht für den Zweirichtungszähler des VNB.
Du kannst aber den Messtellenprovider (theoretisch?) frei wählen - ob es billger wird - wir werden sehen.
Für mich wäre die am Ende noch kurz eingeblendete Option bzgl. Limitierung der Einspeiseleistung interessant. Wir haben 21kWp Anlage aber viel Nord und Flach von daher könnte ich locker auf 50% maximale Einspeisung gehen Im prinzip sogar gegen 0. Wenn das wirklich so vom VNB zur Einstufung in eine niedrigere Gruppe gilt, wären das immerhin 60€/monat weniger.
Klar, den Messstellenbetreiber (Dritten) kann ich selber wählen. Auch die neuen "modernen Messvorrichtungen" müssen wir hier im Haus schon seit Jahren selber ablesen und den Zählerstand als Foto jeweils einmal zum Netzbetreiber senden und ich als eprimo Kunde den Zählerstand nochmal auf deren Portal eintragen. Also ich meine "anstelle eines Dritten" (Messstellenbetreiber, nicht Netzbetreiber) ist deutlich.
Also der Anlagenbetreiber - meiner einer. Billiger wird das auch nicht, immerhin müsste ich den amtlich geeichten Zähler kaufen und von einem Elektriker einbauen lassen, außerdem wäre ich dann in der Haftung ob der Zähler auch dauerhaft richtig funktioniert. In einem anderen Gesetz ist geregelt wann welche Partei die Kosten einer Nachprüfung bezahlen und verlangen kann. Auch das ist ein Risiko.
Also ich glaube nicht, dass man nur für sich selber Messtellenbetreiber werden will. Nur mal Beispielhaft eine Anforderungliste.
Bei den eigenen Zählern wird eben oft akzeptiert (unverhältnismäßiger Aufwand)), dass man das "wie für privat erledigt". Vor vielen Jahre wollten mein damaliger VNB mal meinen geeichten BHKW Zähler tauschen gegen seinen und ich hätte nachträglich Zählerfeld(er) etc. bereitstellen sollen. Da wurde einem sogar die Fähigkeit abgesprochen die Zahl korrekt vom Zähler abzulesen. Einer der Gründe warum ich auf Vergütung verzichte und keine Zähler ausser dem am Netzübergabepunkt habe.
Aber das führt denke ich zuweit, soll ja um die Änderungen die uns in Zukunft treffen gehen.
Im Paragraf 3 MsbG ist klar geregelt wem die Messstelle zuzuordnen ist und wer die Kosten für den Messstellenbetieb wie auch Wartung, Einbau, Betrieb usw. zu tragen hat.
Unter Paragraf 3 Abs 2 Nr 1 MsbG wird an Paragraf 34 MsbG verwiesen und da steht Null das der Anschlussbetreiber das zu zahlen hat.