Es wurden ja schon alle relevanten Links hier gepostet, darum wollte ich nur noch einmal zusammenfassen:
Private Inbetriebnahme:
ChemKlimaschutzV
[...]
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
[...]
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 6 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine dort genannte Tätigkeit durchführt,
[...]
Aufzeichnungen über die Installation müssen nicht aufbewahrt werden.
Die "[100-]50.000€" Bußgeld beziehen sich wahrscheinlich auf den "Bußgeldkatalog Verstoß gegen die EU-F-Gase-Verordnung (VO (EU) Nr. 517/2014)" sowie die Ergänzungen zum "ChemG".
Dort sehe ich aber keinen Tatbestand, der sich auf Kleinanlagen beziehen würde.
Dichtheitskontrollen:
Sind für kleine Split-Klimageräte nicht relevant, da R32 Anlagen praktisch immer unter 5t CO2 Äquivalent liegen.
ChemKlimaschutzV
[...]
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
(1) Wer ortsfeste Einrichtungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 betreibt, hat sicherzustellen [...]
Art. 4 Abs. (2) bezieht sich wiederum auf Absatz (1), der klarstellt:
Verordnung (EU) Nr. 517/2014
[...]
Art. 4 Abs. (1): Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthalten [....]
Ich habe für mich entschieden, die unabdingbaren Arbeitsschritte doch von einem Fachmann machen zu lassen. So kann ich immerhin etwas über die BAFA zurückbekommen.
Inzwischen ist die Klimaanlage hier angekommen und ich habe mit der Vormontage (Also alles bis auf den Anschluss der Kältemittelleitungen und des Stromanschlusses) begonnen. Ich bin sehr gespannt