hallo leute
hier noch ein "kurzes" statement.
habe ja 3 growatt spf5000es verbaut 3*1 phase also 3 phasig. zwischen zähler vom netz und meinen hausnetz.
je gerät habe ich 28 platten parallel an einem mppt, um die 6000w auszunutzen die der WR (wechselrichter) kann, ich würde wenn ich die platten in reihe schalte eine zu hohe V zahl kommen - 1645v leerlaufspannung = 720V können die meisten WR nicht. aber das ist das technische. der null wird im gerät geschaltet und das interne hausnetz ist dann vom betreibernetz(utility)komplett getrennt (kein null rückstrom vom WR). bei mir sind seit 01.01.2023 - 19.01.2023 137 kwh auf dem zähler und ich hoffe es werden 200 im januar reicht natürlich nicht. mein speicher 15 kw springt so gefühlt nur jeden 3. tag an (entladung eingestellt von 55 - 50v = soc 90 bis soc 40) eigenverbrauch ist bei growatt angegeben mit >60w pro gerät bei vollast, mit 3 geräten gefühlt 3 kw am tag nur für die geräte richtig hoch, aber ich hoffe das ich im märz mit einer erzeugung von 2000 kwh darüber lachen kann (ich vergleiche immer meine 1,1 kwp anlage mit der 19,5 kwp und rechne dann hoch - im januar klappt es zeimlich gut) ich werde im märz nochmal berichten. werde mir aber wahrscheinlich auch noch einen 15 kw speicher nachbauen dazu.
zum thema Wr ausfall rep und einsendung zur rep. habe ich mir überlegt mir einen noch zu kaufen und als reserve hinzulegen für schnellen austausch, wer weiß denn ob es in 5 jahren diese art noch zu kaufen gibt oder ob nachfolgegeräte kompatibel zu meinen jetzigen sind. denn wenn einer auf fehler schaltet fliegen alle 3 raus und das haus ist dunkel. ist mir einmal passiert der erste WR hat eine zu hohe spannung der batterie angezeigt 68v , hat sich ausgeschaltet und alle sind geflogen. eigentlich hätte er auf netzbypass schalten sollen - tat er aber nicht. musste erst alles stromlos schalten PV Batt und netz, 30s warten und dann wieder zuschalten dann hat er die spannung der batt wieder richtig erkannt. was wenn ich jetzt mal nicht da bin? shit. jetzt werde ich mir noch einen notstromschalter besorgen damit ich das grid zum haus schalten kann ohne umzuverdraten und ohne das ein rückstrom von der hausseite rückwärz in de WR fließen kann. kann ja auch sein das ein wr nicht mehr startet dann versuche ich erst dann alle kabel im kasten im dunkeln zurückzu verdraten - super. naj villeicht hat ja noch einer zündene ideen zu diesem thema. betrifft ja auch nur inselanlagen und keine 0 voll - oder teileinspeisung da ist die verdratung auch anders.
laut eeg gibt es diese ganzen hürden wie netz komformität und frequenzangleichung nicht wenn das netz physikalisch vom betreiber netz getrennt ist (richtiger netzpallelbetrieb inselwechselrichter oder Notstromgenerator) durch nullstellung zwischen der schaltung Netz/Haus - 0 - WR/Haus was beim growatt gegeben ist. das ist auch keine 0 einspeisung auch das ist wieder nur fachchinesisch. damit ist eigentlich der physikalische zählerausgleich gemeint um das was ich auf L1 ziehe auf L2 wieder zurückspeise, dabei (können) enstehen auch überspeisungen - feste verdratung zum Utility und in diesem falle muß die netzkonformität gegeben sein zb frequenzsteuerung trennung bei netzausfall usw.
die zertifikate für den WR findet man im netz. der netz betreiber sollte allerdings für die planung informiert werden eeg §8
Ja und dann das Markstammdatenregister MaStR, eine frechheit sondersgleichen das ich bei der anmeldung nur zwischen voll und teileinspeisung wählen darf obwohl es im eeg garnicht unterschieden wird ob voll teil oder insel ist. als sttistische sammelstelle haben sie auch nicht das recht über art und umfang von eza (erzeugeranlagen) zu entscheiden.
Das MaStR hat die aufgaben der Bundesnetzagentur übernommen für statistische zwecke und zum verwalten der erneuerbaren energien die daten zu sammeln, ich habe irgentwie nichts gefunden im eeg wo drin steht das es plicht ist die anmeldung im MaStR durchzuführen, und jetzt kommt das highlight das MaStR behält sich das recht der prüfung vor indem es auf rückmeldung des Netzbetreibers wartet nachdem die daten an selbigen gesannt worden sind. ja wo sind wir hier.
mit den netzbetreiber gehts weiter laut eeg § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten
Person vornehmen lassen. - Das heist nicht, eine firma die nur über sie gelistet ist (Installationsfachbetrieb)
(2) Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen
müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des
Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen. bla bla einspeisung bei 0, teil oder volleinspeisung.
EEG §8 abs 7 unterpunkt 4. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur Verfügung stellen, über das das Netzanschlussbegehren nach Satz 1 gestellt und die Informationen nach Satz 2 Nummer 2 übermittelt werden können.
mein netzbetreiber kennt auch nur voll oder teileinspeisung. aber was solls, ich hab ihm eine formlose mitteilung per einschreiben und rückschein geschickt denn über die art wie mitgeteilt werden muss und ob darauf die firma stehen muss die installiert hat usw gibt es nichts. jeder netzbetreiber darf (genau wie das MaStR) sich seine eigenen vorlagen erstellen. aber bloß weil ich es kann heißt es nicht das es gesetz ist.
ich kann nur sagen leute wäret den anfängen
ps: alles an gefährlichem halbwissen gehört mir allein außer jemand kann es schriftlich belegen!
gruß ruby