24 kWp Volleinspeisung: Netzbetreiber fordert Nulleinspeisung bis mindestens 2028 – Erfahrungen?

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einem kniffligen Fall mit meinem Verteilnetzbetreiber (TEN – Thüringer Energienetze) und würde mich über eure Einschätzung freuen.

Ausgangslage

Anlage: 24 kWp PV (geplant als Volleinspeisung)

Investment: ca. 8.500 € (Eigenbau)

Standort: Ostthüringen (Kleine Gemeinde, 190 Einwohner)

Rückmeldung des Netzbetreibers (TEN)

Wegen angeblichen Spannungshubs im Ortsnetz wurde die Einspeisung vorerst abgelehnt. Die TEN stellt mir drei Optionen zur Wahl:

1. Antrag stornieren.

2. Bau als Volleinspeisung mit Auflage zur 100 % Nulleinspeisung bis zum Netzausbau (geplant „ab 2028“). Der Volleinspeisezähler muss sofort gesetzt und bezahlt werden.

3. Vorläufige Anmeldung als Überschusseinspeisung (ebenfalls mit Nulleinspeisung ins Netz), um Strom vor Ort zu nutzen. Wechsel auf Volleinspeisung nach dem Netzausbau. Dazu muss ich sagen das am Standort KEIN nennenswerter Stromverbrauch vorhanden ist! Zudem müsste man sinnigerweise bei sowas Smart Meter und Akku bedenken sowie einen Hybrid Wechselrichter.

Wichtig laut VNB: Über das Formular E.8 (Inbetriebnahme in 2026) sichere ich mir den aktuellen Volleinspeise-Vergütungssatz (ca. 11 ct/kWh) für die vollen 20 Jahre – auch wenn die ersten Jahre 0 kWh fließen.

Aktueller Schritt

Ein Verfahren bei der Clearingstelle EEG/KWKG ist in Vorbereitung, um folgende Punkte zu klären:

Verhältnismäßigkeit: Warum keine (dynamische) Teileinspeisung statt starrer 100 % Nulleinspeisung?

Netzausbaupflicht (§ 12 EEG): Ist die vage Zusage „ab 2028“ ausreichend?

Schadensersatz/Entschädigung: Prüfung nach § 13/15 EEG.

Meine Fragen an euch

1. Erfahrungen: hattet ihr schon ähnliche Auflagen zur Nulleinspeisung und wie lange hat der Ausbau real gedauert?

2. Teileinspeisung: Hat jemand erfolgreich eine dynamische Drosselung (z. B. Abregelung nur bei Spannungsspitzen) beim VNB durchgeboxt?

3. Strategie: Übersehe ich bei der Übergangslösung (Überschusseinspeisung mit Nulleinspeisung) bürokratische oder technische Fallstricke?

Danke für euren Input!

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Wenn die Einspeisung weg. mangelnder Netzkapazität abgelehnt wird, muß der Netzbetreiber m.E. nach trotzdem die Einspeisevergütung für die Strommenge zahlen, die ohne die Einschränkung eingespeist worden wäre.

Wo ist also das Problem?

Oliver

Schön wäre es, das ist leider ein häufiger Trugschluss. :wink:

Mir wurde zumindest auch von der TEN gesagt dies sei mein volles eigenes finanzielles Risiko.

Meiner Meinung nach geht sowas garnicht. Wie will man die Energiewende so voran treiben?

Im übrigen werden rundum mehr als 20 neue Windräder gebaut welche offensichtlich keine Probleme haben in ganz anderen Dimensionen einzuspeisen.

Der Entschädigungsanspruch (§ 15 EEG) greift nur bei einer bereits laufenden Anlage, die vom VNB temporär abgeregelt wird (Einspeisemanagement/Redispatch).

Wird die Nulleinspeisung jedoch schon vorab als Netzanschlussbedingung auferlegt, gilt das als anfänglicher Kapazitätsmangel. Einen Schadensersatz (§ 13 EEG wegen verletzter Netzausbaupflicht) gibt es nur bei nachgewiesenem Verschulden des VNB – und da blocken die Netzbetreiber mit Verweis auf Ausbaupläne erfahrungsgemäß komplett ab.

Ohne Einspeisung fließen also erst einmal 0 Euro Vergütung. Genau diese Rechtsfrage soll nun über die Clearingstelle geklärt werden.

Du meinst also die Allgemeinheit muss Dir obwohl Dein Strom weder transportiert werden kann, noch benötigt wird, Deine private Investition bezahlen?

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Wenn das so im Gesetz steht (Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme Volleinspeiser in diesem Jahr) und die Inbetriebnahme an Versäumnissen des Netzbetreibers scheitert? Das muss jetzt das Verfahren klären, könnte aber durchaus sein.

Die hängen aber nicht an dem Ortstrafo der kleinen Gemeinde und ggf unterdimensionierten Leitungen.

Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Du willst den Strom ja auch nur entsorgen und dafür kassieren.
Genauso wie quasi jeder Nachbar, jede Freiflächenanlage und jeder Windpark.

Da müssen dann erstmal Trafostationen und Leitungen ausgebaut werden und wer da zuerst bestellt hat, bekommt halt auch zuerst geliefert. Und das wird nicht nur die Niederspannungsebene betreffen, sondern auch 20kV und 110kV.

Was bringt es noch mehr Strom in den Mittagsstunden einzuspeisen?

Die Zeiten für Volleinspeiser sind vorbei. Hat doch quasi jeder Verbraucher schon selbst mit PV aufgerüstet, die benötigen in den Mittagsstunden nichts mehr.

incl. 125kWh Batterie?

Danke für die Rückmeldungen und den Input!

Zum Thema Entschädigung / Bezahlen der privaten Investition: Es geht mir Überhaupt nicht darum, Geld fürs Nichtstun zu kassieren oder die Allgemeinheit zu belasten. Es geht um den gesetzlichen Auftrag nach Paragraf 12 EEG: Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihr Netz unverzüglich auszubauen, wenn der Anschulss von Erneuerbaren Energien sonst scheitert. Die Ausbaupflicht ist der Motor der Energiewende wenn ein VNB den Ausbau ohne konkrete Fristen aussitzen kann, baut er auch nichts aus.

Zu Windrädern & Spannungshub im Ort (JensDecker / pvstrom): Absolut richtig, Großanlagen hängen auf der Mittel- oder Hochspannungsebene. Das Problem bei mir liegt rein in der Niederspannung (Spannungshub im Ortsnetz). Genau hier setzt mein Zweifel an:

  • Warum wird pauschal 100 % Nulleinspeisung gefordert, anstatt einer dynamischen Abregelung oder Teileinspeisung?
  • Außerhalb der Ertragsspitzen oder bei niedriger Netzspannung im Dorf könnte die Anlaeg problemlos Einspeiseleistung beisteuern, ohne die Grenzen der VDE-AR-N 4105 zu verletzen.

Zum Thema Volleinspeisung & Sinn der Anlage: Die Rahmenbedingungen im EEG für Volleinspeiser wurden vom Gesetzgeber bewusst so gestaltet, um auch freie Dachflächen ohne großen Eigenverbrauch vor Ort für die Energiewende zu nutzen.

Mir geht es primär darum, dass die TEN einen verbindlichen Zeitplan für den Ausbau vorlegt und geprüft wird, ob für die Übergansgzeit eine dynamische Leistung statt der starren Nulleinspeisung möglich ist.

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Du wirst vermutlich nicht der einzige mit PV sein? Einbeziehen Mittelspannungszweig.

Niedrige Spannung hast wenn die Sonne weg ist, also brauchst eine anlage mit sehr viel Batterie = Tagesertrag

Das Problem besteht flächendeckend in Deutschland.
Da wird zuerst ausgebaut, wo schon länger Probleme bestehen und wo schon früher Kapazitäten angefragt wurden.

Hier durften größere Einspeiser auch erst nach ~1,5 Jahren mit voller Leistung einspeisen bis neue größere und zusätzliche Trafostationen verbaut wurden. Die Dinger stellt man nicht mal eben so auf. Und da dürften derzeit noch mehr warten, die vor dir angefragt haben.

Und weil das Thema flächendeckend ist, sieht es auch schlecht aus mit der Vergütung. Du baust nach dem Solarspitzengesetz und wirst direkt mit einem Smartmeter ausgestattet. Von den ertragreichsten Stunden werden also viele schon mal gar nicht mehr vergütet. Die Zeiten für Volleinspeiser sind imho vorbei.

Sollten die nicht vergütenden Stunden nicht laut Gesetz hinten ran gehangen werden? (ab dem Zeitpunkt wo die Anlage dann aktiv einspeisen dürfte)