24 kWp Volleinspeisung: Netzbetreiber fordert Nulleinspeisung bis mindestens 2028 – Erfahrungen?

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einem kniffligen Fall mit meinem Verteilnetzbetreiber (TEN – Thüringer Energienetze) und würde mich über eure Einschätzung freuen.

Ausgangslage

Anlage: 24 kWp PV (geplant als Volleinspeisung)

Investment: ca. 8.500 € (Eigenbau)

Standort: Ostthüringen (Kleine Gemeinde, 190 Einwohner)

Rückmeldung des Netzbetreibers (TEN)

Wegen angeblichen Spannungshubs im Ortsnetz wurde die Einspeisung vorerst abgelehnt. Die TEN stellt mir drei Optionen zur Wahl:

1. Antrag stornieren.

2. Bau als Volleinspeisung mit Auflage zur 100 % Nulleinspeisung bis zum Netzausbau (geplant „ab 2028“). Der Volleinspeisezähler muss sofort gesetzt und bezahlt werden.

3. Vorläufige Anmeldung als Überschusseinspeisung (ebenfalls mit Nulleinspeisung ins Netz), um Strom vor Ort zu nutzen. Wechsel auf Volleinspeisung nach dem Netzausbau. Dazu muss ich sagen das am Standort KEIN nennenswerter Stromverbrauch vorhanden ist! Zudem müsste man sinnigerweise bei sowas Smart Meter und Akku bedenken sowie einen Hybrid Wechselrichter.

Wichtig laut VNB: Über das Formular E.8 (Inbetriebnahme in 2026) sichere ich mir den aktuellen Volleinspeise-Vergütungssatz (ca. 11 ct/kWh) für die vollen 20 Jahre – auch wenn die ersten Jahre 0 kWh fließen.

Aktueller Schritt

Ein Verfahren bei der Clearingstelle EEG/KWKG ist in Vorbereitung, um folgende Punkte zu klären:

Verhältnismäßigkeit: Warum keine (dynamische) Teileinspeisung statt starrer 100 % Nulleinspeisung?

Netzausbaupflicht (§ 12 EEG): Ist die vage Zusage „ab 2028“ ausreichend?

Schadensersatz/Entschädigung: Prüfung nach § 13/15 EEG.

Meine Fragen an euch

1. Erfahrungen: hattet ihr schon ähnliche Auflagen zur Nulleinspeisung und wie lange hat der Ausbau real gedauert?

2. Teileinspeisung: Hat jemand erfolgreich eine dynamische Drosselung (z. B. Abregelung nur bei Spannungsspitzen) beim VNB durchgeboxt?

3. Strategie: Übersehe ich bei der Übergangslösung (Überschusseinspeisung mit Nulleinspeisung) bürokratische oder technische Fallstricke?

Danke für euren Input!

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Wenn die Einspeisung weg. mangelnder Netzkapazität abgelehnt wird, muß der Netzbetreiber m.E. nach trotzdem die Einspeisevergütung für die Strommenge zahlen, die ohne die Einschränkung eingespeist worden wäre.

Wo ist also das Problem?

Oliver

Schön wäre es, das ist leider ein häufiger Trugschluss. :wink:

Mir wurde zumindest auch von der TEN gesagt dies sei mein volles eigenes finanzielles Risiko.

Meiner Meinung nach geht sowas garnicht. Wie will man die Energiewende so voran treiben?

Im übrigen werden rundum mehr als 20 neue Windräder gebaut welche offensichtlich keine Probleme haben in ganz anderen Dimensionen einzuspeisen.

Der Entschädigungsanspruch (§ 15 EEG) greift nur bei einer bereits laufenden Anlage, die vom VNB temporär abgeregelt wird (Einspeisemanagement/Redispatch).

Wird die Nulleinspeisung jedoch schon vorab als Netzanschlussbedingung auferlegt, gilt das als anfänglicher Kapazitätsmangel. Einen Schadensersatz (§ 13 EEG wegen verletzter Netzausbaupflicht) gibt es nur bei nachgewiesenem Verschulden des VNB – und da blocken die Netzbetreiber mit Verweis auf Ausbaupläne erfahrungsgemäß komplett ab.

Ohne Einspeisung fließen also erst einmal 0 Euro Vergütung. Genau diese Rechtsfrage soll nun über die Clearingstelle geklärt werden.

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Du meinst also die Allgemeinheit muss Dir obwohl Dein Strom weder transportiert werden kann, noch benötigt wird, Deine private Investition bezahlen?

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Wenn das so im Gesetz steht (Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme Volleinspeiser in diesem Jahr) und die Inbetriebnahme an Versäumnissen des Netzbetreibers scheitert? Das muss jetzt das Verfahren klären, könnte aber durchaus sein.

Die hängen aber nicht an dem Ortstrafo der kleinen Gemeinde und ggf unterdimensionierten Leitungen.

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Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Du willst den Strom ja auch nur entsorgen und dafür kassieren.
Genauso wie quasi jeder Nachbar, jede Freiflächenanlage und jeder Windpark.

Da müssen dann erstmal Trafostationen und Leitungen ausgebaut werden und wer da zuerst bestellt hat, bekommt halt auch zuerst geliefert. Und das wird nicht nur die Niederspannungsebene betreffen, sondern auch 20kV und 110kV.

Was bringt es noch mehr Strom in den Mittagsstunden einzuspeisen?

Die Zeiten für Volleinspeiser sind vorbei. Hat doch quasi jeder Verbraucher schon selbst mit PV aufgerüstet, die benötigen in den Mittagsstunden nichts mehr.

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incl. 125kWh Batterie?

Danke für die Rückmeldungen und den Input!

Zum Thema Entschädigung / Bezahlen der privaten Investition: Es geht mir Überhaupt nicht darum, Geld fürs Nichtstun zu kassieren oder die Allgemeinheit zu belasten. Es geht um den gesetzlichen Auftrag nach Paragraf 12 EEG: Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihr Netz unverzüglich auszubauen, wenn der Anschulss von Erneuerbaren Energien sonst scheitert. Die Ausbaupflicht ist der Motor der Energiewende wenn ein VNB den Ausbau ohne konkrete Fristen aussitzen kann, baut er auch nichts aus.

Zu Windrädern & Spannungshub im Ort (JensDecker / pvstrom): Absolut richtig, Großanlagen hängen auf der Mittel- oder Hochspannungsebene. Das Problem bei mir liegt rein in der Niederspannung (Spannungshub im Ortsnetz). Genau hier setzt mein Zweifel an:

  • Warum wird pauschal 100 % Nulleinspeisung gefordert, anstatt einer dynamischen Abregelung oder Teileinspeisung?
  • Außerhalb der Ertragsspitzen oder bei niedriger Netzspannung im Dorf könnte die Anlaeg problemlos Einspeiseleistung beisteuern, ohne die Grenzen der VDE-AR-N 4105 zu verletzen.

Zum Thema Volleinspeisung & Sinn der Anlage: Die Rahmenbedingungen im EEG für Volleinspeiser wurden vom Gesetzgeber bewusst so gestaltet, um auch freie Dachflächen ohne großen Eigenverbrauch vor Ort für die Energiewende zu nutzen.

Mir geht es primär darum, dass die TEN einen verbindlichen Zeitplan für den Ausbau vorlegt und geprüft wird, ob für die Übergansgzeit eine dynamische Leistung statt der starren Nulleinspeisung möglich ist.

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Du wirst vermutlich nicht der einzige mit PV sein? Einbeziehen Mittelspannungszweig.

Niedrige Spannung hast wenn die Sonne weg ist, also brauchst eine anlage mit sehr viel Batterie = Tagesertrag

Das Problem besteht flächendeckend in Deutschland.
Da wird zuerst ausgebaut, wo schon länger Probleme bestehen und wo schon früher Kapazitäten angefragt wurden.

Hier durften größere Einspeiser auch erst nach ~1,5 Jahren mit voller Leistung einspeisen bis neue größere und zusätzliche Trafostationen verbaut wurden. Die Dinger stellt man nicht mal eben so auf. Und da dürften derzeit noch mehr warten, die vor dir angefragt haben.

Und weil das Thema flächendeckend ist, sieht es auch schlecht aus mit der Vergütung. Du baust nach dem Solarspitzengesetz und wirst direkt mit einem Smartmeter ausgestattet. Von den ertragreichsten Stunden werden also viele schon mal gar nicht mehr vergütet. Die Zeiten für Volleinspeiser sind imho vorbei.

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Sollten die nicht vergütenden Stunden nicht laut Gesetz hinten ran gehangen werden? (ab dem Zeitpunkt wo die Anlage dann aktiv einspeisen dürfte)

Ja, aber was liefert die Anlage in den Stunden? (sofern die überhaupt noch existiert bzw. funktioniert).

Und was ist die Vergütung in 20 Jahren noch Wert?
Inflationsbedingt bleibt nach 20 Jahren vll. noch 1/3 vom Gegenwert übrig. Dazu kommen stetig laufende Kosten für Versicherung, Smartmeter, Steuerbox, ggf. Elektroprüfung (190 EW hört sich nach LW Gebäude an, da brauchts das für die Gebäude- bzw. Brandversicherung), Reinigung der Module, ggf. Reperaturen, Tausch des Wechselrichters mitsamt Ertragsausfall, ...

Und ich gehe aktuell davon aus, dass die Stunden mit negativen Preisen die nächsten Jahre ansteigen. Wer heute irgendwie die Möglichkeit hat, schraubt sich PV aufs Dach, die Gartenhütte oder an den Balkon und jetzt kommt erst noch der Schwung an Anlagen die für Eigenverbrauch vergrößert werden. Viele haben wegen Steuer und EEG-Umlage vor Jahren nur 10kWp gebaut, die rüsten jetzt auf, genauso wie die Post-EEG die auf Eigenverbrauch umgestellt werden und ggf. komplett die Module gegen leistungsstärkere neue tauschen.

Daher würde ich dir zu einem anderen Konzept raten. Reine Volleinspeiser sind imho vorbei. Ich kenne jetzt deine Situation nicht, aber z.b. verschieben der Einspeisung mittels Batteriespeicher, Schaffung von Lademöglichkeiten für PKW oder LKW, Energy Sharing inklusive Batteriespeicher sofern in De mal intressant, etc wären da eine Überlegung wert.

Du könntest aus Unterbodnitz weggehen an einen Ort, an dem das Netz bereits so weit ist, dass es Deine - aus meiner Sicht - völlig überflüssige 24kWp Volleinspeisung aufnehmen kann. Oder Du investierst für die 2 Jahre die Investitionssumme für 8 Prozent und freust Dich über die 1,89 Euro Zinsen pro Tag. (ca 27 kWh Vergütung...)

Nur so eine Idee...

sonnige Grüße

mobilsolar

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Für mich klingt das eher nach allgemeiner Abwimmelung. Den angebelichen 'Spannungshub' sollen sie erstmal nachweisen bzw. genauer definieren was sie darunter verstehen. Juristisch kann ich das nicht beurteilen, aber das klingt mir zu pauschal, als dass ich mich damit abspeisen lassen würde.

Wir wohnen auch in einem eher kleinen Dorf mit 1000 Einw. und hier gab es keinerlei Probleme mit dem VNB, haben allerdings auch nur 14 kWp und Überschußeinspeisung. PV haben aber inzwischen schon etliche hier im Dorf, also so knapp dimensioniert sind die Leitungen typischerweise nicht.

Würde da auch über die Clearingstelle gehen bzw. auch mal bei Verbraucherverbänden etc. nachfragen ob das Verhalten des VNB o.k. ist. Die haben grundsätzlich kein Interesse an (noch mehr) PV und für deren Geschäft ist es nur lästig. Obwohl sie gerade den grünen Strom ja deutlich teurer verkaufen können und es offenbar genug Idealisten gibt, die die überteuerten Tarife wählen. Aber da habe ich keine konkreten Daten und schon gar nicht in der Region.

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Hi,

War bei mir ähnlich,

30 kWp gebaut als volleinspeiser, kam gleich die Nachricht das ich bis zu 18 Monate auf den Netzanschluss warten müsste.

Das Kabel und der Trafo gaben es nicht her, egal, habe trotzdem gebaut.

Bis ich dann endlich den Zähler bekommen habe dauerte es knapp ein Jahr, in der Zwischenzeit musste ich gelegentlich mal den Wechselrichter am Hausnetz auf Funktion testen​:wink:.

Fand das fair das gleich beim Nab gesagt wurde das es dauert.

Gruß Cloude

In kleinen Thüringer Gemeinden mit überalteter Bevölkerung hängen teilweise dünne Kupferdrähte von 1936 an Holzmasten. PV-Anlagen gibt es da kaum und bedeutende Abnehmer auch nicht.

Das beim Anlaufen der Brennholzkreissäge die Sicherung in der Trafostation nicht fliegen sind die schon groß bemessen.

Netzausbau wäre hier ökonomischer Unsinn

TV ohne großen Speicher ist sowieso aus der Zeit

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Vielleicht sollte man das einfach genauso machen wie sie.

Also der Netzbetreiber kann sich, wie es scheint, Zeit lassen mit dem Ausbau des Netzes, wie er es gerade für richtig hält. Nehmen wir an du würdest die Anlage aufbauen, und hättest, bis das Netz ausgebaut ist (ab 2028), eine Nulleinspeiseanlage durch eine Volleinspeiseanlage mit einem Smartmeter.

Dann lass doch nur das Smartmeter einbauen und installiere GAR NICHTS. Du wartest einfach ab, und wenn die dann das Netz fertig haben kannst du deine Volleinspeiseanlage aufbauen, in der Zeit werden die Kosten für Module,Halterungen und Wechselrichter sowie Akkus sinken, und dann kaufst du erst Material und baust auf. Immerhin ist die Argumentation, du darfst zwar bauen, aber nicht einspeisen. Da die Einspeisemenge sowieso 0 beträgt sicherst du dir damit die 20 Jahre zu 11ct ohne eine Anlage zu haben..... Gezahlt werden muss dann nur die Grundgebühr/Zählergebühr. Nachweisen musst du denen gar nichts, immerhin kommt von dir nichts ins Netz.

Ich meine entscheidend für den Beginn der Förderung ist die Fertigmeldung des Elektrikers. Ob da nun schon ein Zähler gesetzt ist oder nicht, spielt hier m.E. keine Rolle. 100%ig durchblicken tue ich da aber auch nicht. Unser VNB scheint sich auch nicht an der Fertigmeldung des Eli zu orientieren, die haben einfach ein willkürliches Datum später festgesetzt - so zumindest im letztlichen Einspeisevertrag. Da muß ich aber wohl nochmal nachhaken - wir haben bisher noch keine Vergütung bekommen, obwohl wir seit April einspeisen.

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Entscheidend ist immer die offizielle Inbetriebnahme. Je nach Netzbetreiber ist das die Fertigmeldung des Elektrikers, oder die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber selber.

Oliver

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