Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einem kniffligen Fall mit meinem Verteilnetzbetreiber (TEN – Thüringer Energienetze) und würde mich über eure Einschätzung freuen.
Ausgangslage
Anlage: 24 kWp PV (geplant als Volleinspeisung)
Investment: ca. 8.500 € (Eigenbau)
Standort: Ostthüringen (Kleine Gemeinde, 190 Einwohner)
Rückmeldung des Netzbetreibers (TEN)
Wegen angeblichen Spannungshubs im Ortsnetz wurde die Einspeisung vorerst abgelehnt. Die TEN stellt mir drei Optionen zur Wahl:
1. Antrag stornieren.
2. Bau als Volleinspeisung mit Auflage zur 100 % Nulleinspeisung bis zum Netzausbau (geplant „ab 2028“). Der Volleinspeisezähler muss sofort gesetzt und bezahlt werden.
3. Vorläufige Anmeldung als Überschusseinspeisung (ebenfalls mit Nulleinspeisung ins Netz), um Strom vor Ort zu nutzen. Wechsel auf Volleinspeisung nach dem Netzausbau. Dazu muss ich sagen das am Standort KEIN nennenswerter Stromverbrauch vorhanden ist! Zudem müsste man sinnigerweise bei sowas Smart Meter und Akku bedenken sowie einen Hybrid Wechselrichter.
Wichtig laut VNB: Über das Formular E.8 (Inbetriebnahme in 2026) sichere ich mir den aktuellen Volleinspeise-Vergütungssatz (ca. 11 ct/kWh) für die vollen 20 Jahre – auch wenn die ersten Jahre 0 kWh fließen.
Aktueller Schritt
Ein Verfahren bei der Clearingstelle EEG/KWKG ist in Vorbereitung, um folgende Punkte zu klären:
Verhältnismäßigkeit: Warum keine (dynamische) Teileinspeisung statt starrer 100 % Nulleinspeisung?
Netzausbaupflicht (§ 12 EEG): Ist die vage Zusage „ab 2028“ ausreichend?
Schadensersatz/Entschädigung: Prüfung nach § 13/15 EEG.
Meine Fragen an euch
1. Erfahrungen: hattet ihr schon ähnliche Auflagen zur Nulleinspeisung und wie lange hat der Ausbau real gedauert?
2. Teileinspeisung: Hat jemand erfolgreich eine dynamische Drosselung (z. B. Abregelung nur bei Spannungsspitzen) beim VNB durchgeboxt?
3. Strategie: Übersehe ich bei der Übergangslösung (Überschusseinspeisung mit Nulleinspeisung) bürokratische oder technische Fallstricke?
Danke für euren Input!