Ich bin auch grad in Diskussion mit Netze BW:
eigentlich hatte ich gefragt, ob ich meinen Speicher netzdienlich in der Nacht auch mit Netzstrom laden darf (natürlich ohne Wiedereinspeisung).
Die Antwort war, ich soll den Speicher als EEG-Anlage anmelden. Im nächsten Satz dann, dass der Speicher nach §14a regelbar sein muss...was ja an sich ein Widerspruch ist.
Mal schauen wie es weitergeht. Ich wäre der pauschalen Vergütung gar nicht mal abgeneigt. Aber ich möchte auch nicht zig Gerätschaften einbauen lassen bzw. erst mal wissen, was da überhaupt genau gemacht werden muss.