Ich mag mich irren, aber "§ 14a gilt verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" beschreibt doch Verbraucher, also Lasten. Nicht Erzeuger - wie der Wechselrichter einer ist.
Und selbst wenn z.b. ein Multiplus 5000 mit seinen maximal möglichen 70A den Akku lädt und die Energie dafür aus dem Netz entnimmt, entspricht das, ohne Betrachtung des Wirkungsgrads, um die 3,87kW. Ich mag mich aus dem Fenster lehnen, aber ich würde behaupten der Multiplus hat keinerlei Berührungspunkte mit dem §14a
Naja, da der Victron AC seit lädt ist er definitiv ein Verbraucher. Steht auch in viele TAB NS. Nun ist es richtig, dass mit maximal 70A bei 48V geladen wird. Also 3,9kw + Wandlungsverluste. Wie groß die sind, steht nirgends. Kommen aber oben drauf.
Mal was anderes, die 70A liefert der Multiplus bei voller Ladeleistung, sprich irgendwo bei 44-48V theoretisch, aber lädt der auch noch mit den 70A im Ladeschlussbereich? denke nein. Weiß ich aber auch nicht. Nennspannung Akku 48V und die 70A geben eine Ladeleistung von 3.360W. Je höher die Ladeleistung und Entnahmeleistung am Maximum ist, um so effizienter ist das System, also nehme ich mal die 96% als schlechtesten Wert, sind dann 3.500W. Bei 4.200W Wäre nur noch eine Effizienz von 80% gegeben, kann ich mir nicht vorstellen.
Mal mit den maximalen 57,6V sind es 4.032W mal die 96% Wirkungsgrad sind es genau 4.200W.
Ich würde den 3000er nehmen und der Ärger ist vermieden. Da sind es nur 35A also max. 1.788W bei Wirkungsgrad 94%
ich mache gerade wieder mal eine PV Installation bei einem Bekannten und mein Elektriker hat mich auch drauf hingewiesen.
Der Netzbetreiber (hierNetze BW) besteht auch bei Speicher darauf, dass das eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist, Diskussion ist wohl zwecklos.
Aber : Der Multiplus 5000 hat lt. Einheitenzertifikat was man ja eh einreichen muss eine Nennleistung von genau 4,2kW und fällt somit nicht unter die Regelung (die da lautet > 4,2kW)
Die Problematik ist vielleicht für viele zukünftig ein Argument einen einphasigen Victron anstatt dreiphasigen Deye zu nehmen....
@rasti Danke für diesen Hinweis. kannst das das Dokument verlinken. Zu deinem letzten Satz: In meiner TAB NS steht, dass gleiche Anlagen aufsummiert werden. Also 3 x 4,2 kw Multiplus 5000 muss dan regelbar sein. Genauso mehrere Klimaanlagen...
Ist das nicht mehr so dass es durch NB regelbar oder auf eine maximale e.g. 60% der PV kWp Einspeiseleistung reduziert werden muss. Technisch können ja viele System die Leistungen regeltechnisch kappen. Vermutlich bringe ich das aber mit einer alten Regelung durcheinander.
Ja bei 3 Multiplus kommt man über 4.2kW und dann muss dass abregelbar sein.
Auch bei mehreren Klimaanlagen, wobei 4.2kW elektrisch insgesamt da meiner Meinung schon relativ viel ist, das gibt ja 16-28kW Wärme.....je nach COP
Die 4.2 kW Angabe gilt übrigens wenn ich das richtig verstanden habe für jede "Kategorie" einzeln, d.h. wenn man eine 4.0 kW WP hat braucht man keine Abregelung und wenn dann ein 4.0kW Speicher dazu kommt immer noch nicht. Erst wenn man in einer Kategorie drüber liegt wird §14a relevant
Ich weiss nicht was du meinst aber mit der früheren Wechselrichterbegrenzung auf 70% der PV-Peak-Leistung hat das nix zu tun.
Worum es geht => siehe Anhang.
Hat aber nicht nur Nachteile, auch einen Vorteil : Es gibt Geld vom Netzbetreiber, Stichwort "Modul 1". Bei Netze BW sind das ca. 160€ pro Jahr die man bekommt, wenn man was abregelbares eingebaut hat. Ob man das dreimal bekommt wenn man WP, Wallbox, Batteriespeicher abregelbar hat, hab ich noch nicht rausgefunden
Sind eigentlich 25kW Durchlauferhitzer auch regelbar?
Der Multiplus 2 entspricht der einschlägigen Norm und ist daher durch den Netzbetreiber zuzulassen. Da würde ich auch nicht diskutieren. Und ein Stromspeicher hat den Netzbetreiber nicht zu interessieren. Insbesondere keine Regelung für diesen.
Können wir evtl. auch mal den Praxisaspekt beleuchten?
Ich sage "ja meine Anlage ist regelbar". Was heisst das dann?
ich brauche einen Zählerschrank in dem noch etliches Geraffel reinpasst? Bei mir ist alles voll
Der NB müsste ja wohl auch erstmal "Smartmeter" oder irgendetwas messendes mit remoteanbindung verbauen - also mein NB sagt dazu noch. Haben wir keinen Plan zu (also das ist ein Zitat).
Und selbst wenn wir equipment einbauen würden - wie soll das denn technisch funktionieren. GIbt es eine standardisierte Schnitstelle zu den Geräten? Wenn nicht wird das in DE eh noch 10 Jahre brauchen und ich kann getrost allem zustimmen, da eh nichts passieren wird?
Vielleicht noch ein kurzer Hinweis, warum die ganze Diskussion völlig am Thema vorbeigeht:
Die ganze Regelbarkeit für Verbraucher gilt für Verbraucher, die Strom aus dem Netz verbrauchen. Wärmepumpen, Wallboxen, ...
Sinn der Sache ist natürlich, im Falle einer Netzüberlastung Eingriffsmöglichkeiten zu haben.
Ein Hybridumrichter mit Akku in Verbindung mit einer PV-Anlage darf aber überhaupt niemals Strom aus dem Netz zum Laden der Akkus beziehen. Der muss sicherstellen, dass der Ladestrom ausschliesslich von der PV-Anlage kommt.
Ganz und gar nicht. Bitte mal bei der Bundesnetzagentur nachlesen da steht alles klar und deutlich. Diskussion überflüssig.
Ist mein Stromspeicher von der § 14 a EnWG-Festlegung betroffen?
Bei Stromspeichern handelt es sich hinsichtlich der Strombezugsrichtung ebenfalls um steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Denn auch Stromspeicher zeichnen sich je nach Anschlussart (ein- oder dreiphasig) durch eine mittlere bis hohe potentielle Bezugsleistung aus.
Unter anderem aufgrund dynamischer Stromtarife werden Stromspeicher attraktiv. Größere Energiemengen können so unter Umständen zu günstigen Konditionen bezogen werden. Günstig angebotener Strom zu einer bestimmten Uhrzeit könnte dazu führen, dass Betreiber von Stromspeichern gleichzeitig ihre Speicher füllen. Das wiederum könnte zu einer Überlastung lokaler Netzbereiche führen.
Ob ein Stromspeicher nun von der Festlegung nach § 14a EnWG betroffen ist, hängt von seiner technischen Auslegung ab. Wenn der Ladevorgang eines Speichers sich auf den netzwirksamen Leistungsbezug, d. h. auf die Leistung, die aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, auswirken kann, unterfällt er der Teilnahmeverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn der Stromspeicher softwareseitig gegenwärtig auf die reine Einspeicherung etwa von PV-Energie programmiert ist.
Hintergrund
Eine derartige Nutzungsform könnte durch geänderte Betriebseinstellungen kurzfristig auf die Beladung aus dem Netz umgestellt werden, ohne dass dies nachvollzogen werden könnte.
Stromspeicher und Stromspeicher ist nicht das selbe. Da gibt's verschiedene Betriebsarten, und die stehen sogar wörtlich in deinem Zitat.
PV-Speicher haben keinen Leistungsbezug aus dem Netz. Und das muss auch so sein, denn ansonsten könnte man Netzstrom als EEG-Strom verkaufen. Das muss grundsätzlich und vollständig ausgeschlossen sein.
Du kannst ja mal versuchen, privat einen Stromspeicher anzumelden, der Netzbezug verursacht. Viel Spass...
Da musste ich auch gerade drüber nachdenken. Bei uns im Nachbargebäude, welches noch regulär am öffentlichen Netz hängt, werkelt auch ein 21kW Durchlauferhitzer für Dusche und Waschbecken im Bad. Ob das Netz gerade überlastet ist oder peng, wenn dort geduscht wird, dann wird dort geduscht und eine externe Möglichkeit die aufgenommene Leistung zu reduzieren gibts nicht.
Gott, bei der Diskussion und all den Regularien bin ich froh, dass unser Haus nun als (pseudo) Insel läuft und es micht nicht die Bohne interessiert ob ich eine Wallbox installieren darf oder nicht. Sorry, das hilft dem TE leider auch nicht weiter ich weiß, ist aber alles genau der Grund warum ich auf die lächerlichen 7Cent Einspeisevergütung verzichte, meine Anlage keinerlei Verbindung zum Netz hat und da nehme ich gern in Kauf dass die Akkus allesamt im Sommer um 11Uhr bereits voll sind und dann nichts mehr geerntet wird.
By the way, nehmen wir dann also mal an drei MP2 5000 übersteigen in Summe ja beim Laden mit 70A/Stück die 4,2kW. Wo ist denn die Schnittstelle vorgesehen die das Laden dann drosselt?!
Reden wir nur von HybridWR? Das würde ich so nicht unterschreiben wollen.
Ein Speicher könnte beziehen (wie das bei reinen HybridWR gelöst ist weiss ich nicht)
Das gilt auch dann, wenn der Stromspeicher softwareseitig gegenwärtig auf die reine Einspeicherung etwa von PV-Energie programmiert ist.
2. Wenn man gar keine EEG Vergütung bekommt (man kann z.B. darauf verzichtet) sollte man sehr wohl auch aus den Netz den Akku füllen dürfen. Da dies meines Wissen nur deswegen untersagt ist (evtl. auch war, da dynamische Stromtarife gab es bis vor kurzem nicht), weil man den gespeicherten Strom wieder (vergütet) einspeisen könnte. Mag aber falsch liegen. (und natürlich macht das bei den meisten keinen Sinn)
auch mit dynamischen Tarifen macht genau das Speichern ja Sinn (wenn die Differenz zwischen max und min Preis hoch genug ist).
also ich glaube nicht das in den nächsten Jahren da massenhaft EMS, eebus oder sonstige systeme ausgerollt werden (seitens VNB). OK sobald die merken sie werden zur Kasse gebeten tut sich evtl. etwas. Aktuell einfach ein Kabel vom Zählerschrank zum Victron legen (Steuerleitung) und gut. Wir sind bereit.