§ 14a EnWG und Victron Multiplus 2 - Welcher Leistungswert zählt?

@endurance Es gab Zeiten in denen man mehr Einspeisevergütung erhielt als man für den Strom zahlte. Von dort kommen die Regelungen, die das Laden verboten. Heute sieht es aber anders aus. Wenn ich nachts billig lade verhalte ich mich netzdienlich. Selbst wenn ich es zu den hohen Preisen wieder verkäufte.

Da ich das weiß, mach ich das. Zumindest ersteres im Winter. Aktuell kommt genug vom Dach.

Das meinte ich ja auch - aligned. Ich nutze aktuell auch DESS von Victron, auch wenn ich mit dem Forecast nicht zufrieden bin.

Ich habe mir jetzt eine schnellbleiche verpasst und bin der Meinung, wenn man einen potentialfreien Kontakt im Zählerschrank bereitstellt, der dem Victron signalisiert - Leistungsbezug reduzieren und man das mittels Kontakt assistent oder NodeRed umsetzt sollte das reichen.
Wenn ich das richtig sehe gelten die 4.2kW auch pro Verbraucher? D.h. wenn man drei (Speicher, WP, WB) regelbare hat - kann man schon mit ~12kW "spielen"??? Das würde dann ja schon wieder eine 11kW Wallbox mit volldampf laufen lassen, wenn gleichzeitig keine WP und Speicher strom frisst. Bzgl. dieser Summenregelung bin ich mir jetzt aber nicht sicher, sollte aber so, sein, da der VNB die Geräte ja eigentlich nur dimmen darf.

Hier bei Westnetz gibt es eine schöne Erklärung für das Thema

1 „Gefällt mir“

@rasti Korrekt, je Kategorie bei potentiellen Dauerlasten... witziger Weise ausgenommen sind Direktheizungen wie Nachtspeicheröfen oder mehr verständlich Durchlauferhitzer... zur Klima: Ich heize mein Haus je etage mit einer Monosplit. da gehts eher um verlegung der Rohre, Robustheit, Ausfallsicherheit, Redundanz und vor allem Wärmeverteilung. keins der gräte läuft mit mehr als 30% vom max.. dennoch komme ich nach der gesetzlichen Regelung drüber.

@oliverso Falsch, du gets von Hybridwechselrichtern aus die nur DC seitig laden. Ich spreche von einer Eweiterung einer Bestandsanlage mit Victron MP 2 der AC seitig lädt bzw laden kann. Damit wird es ein Verbraucher als Dauerlast und er ist drin! Außerdem wird genau das passieren, sobald es variable stromtarife habe, lade ich den vom netz im winter voll wenn es günstig ist.

2 „Gefällt mir“

ups,

betrifft mich nicht!

Speicher hat zwar über 4,2 (5,12) aber der ausschlaggebende Bezug ist unter 4,2, nämlich 2,4 (Multi II/3000)

und meine Ladestationen ebenso da öffentlich (trotz 150/300)

mfg, stocki

Tatsächlich finde ich das die bisher vollständigste Präsentation zu dem Thema. Danke für das Teilen des Links.

Mein Annahme 4.2 pro gesteuerten Verbraucher stimmt leider nicht aber es geht in die Richtung (Formel in der Präse).
Der wirklich offene Punkt ist meiner Meinung nach immer noch die technische Umsetzung. Die einfachste scheint mit mit einem Koppelrelais an einen Eingang des Cerbo/MPII (oder sonst wohin abfragbar) zu gehen und damit zu steuern. Das könnte man auch pro Verbraucher machen. Das wäre dann zwar nicht stufenlos aber einfach umsetzbar (auch heute schon). Ich werde das zumindest mal so vorsehen für den Speicher (und evtl. noch für WP und WB nachmelden).
Oder es kommen noch mehr Geräte die EEBUS unterstützen experimentel ist es schon ein EVCC drin.

Hat schon jemand das Ganze mit seinem VNB durchexerziert?

Wenn der MP2 "nur" 4,2kw Leistung hat, was soll da gesteuert werden wenn sowieso auf mindestens 4,2kw gedrosselt werden darf?

Du kannst sowohl Ladeleistung wie auch Einspeiseleistung bis zur Gerätekapazität frei einstellen und diesen Wert dann im Inbetriebsetzungsformular angeben. Falls jemand nachfragt ist die Einstellung eben mit einem Installateurspasswort geschützt und damit dauerhaft abgeregelt. Im Versorgungsgebiet von meinem VNB bin ich aber der einzige der was von Victron angemeldet hat. Die wissen normal gar nicht was das für ein komischer Hersteller ist.

Nur bei §9 Abs2 EEG läuf das wegen einer gesetzlichen Fehlkonstruktion anders, weil die kWp der Module zum Abregeln maßgebend sind und bei Bedarf auch auf 0% abgeregelt werden muß.

1 „Gefällt mir“

da kommt leider ein 404 :smirk:

J.

Wenn ihr eure Speicher beim Netzbetreiber angemeldet habt, dann habt ihr doch die Dokumente unterschrieben wo drin steht, dass der Speicher nicht aus dem Netz laden darf.

Oder stand das bei euch nicht drin, oder habt ihr das überlesen, vergessen, verdrängt ausgeblendet ignoriert usw.....

1 „Gefällt mir“

Aus dem Grund kann man die Funktion des Ladegerätes im VEConfig abstellen. Freiwillig macht das bei den Bezugspreisen sowieso niemand. Jeder "EnFluRiSen" arbeitet schliesslich auch mit Software. Die VNB kennen Victron in der Regel gar nicht. Ich habe meinen Multiplus in den Stromlaufplänen deshalb immer als reinen Wechselrichter dargestellt. Die Ladegeräte sind daneben als externe Geräte reine DC MPPTs. Das ist selbst schon bei Volleinspeisern durch gegangen.

Darüber hinaus kann man an jegliche Akkus auch jederzeit ein externes Ladegerät wie etwa bei Gabelstaplern einstecken. Die BNA hat nicht nur bei Inselanlagen Kommentare in der Art: Das Autofahren ist verboten, weil man ja mit einem Auto jederzeit auch ohne großen Aufwand auf einer gesperrten Straße fahren könnte.

Für die Freigabe, bzw das Sperren, bauen wir das Eberle SPR ein, genau wie früher für die EVU Sperre, 2 Drähte zum WR oder zur Wärmepumpe und fertig. Was die EnBW da später mal draus machen, ist mir egal.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es irgendeine Formel wenn man mehrere verschiedene 14a Geräte hat. Alle WP sind eine Einheit, alle WB eine und alle Speicher eine. 3 Einheiten sind dan sagten wir 9kW, was aber andersrum nicht bedeutet, wenn ich WB und Speicher aus mach, das ich die 9kW für die WP benutzen darf... (die 9kW sind nur mein Beispiel)

Gruß Dino

Spätestens wenn die Smartmeter installiert sind, sieht der Netzbetreiber wenn Strom zu billig Zeiten gekauft und zu hoch Zeiten eingespeist wird. erst recht in der dunklen Jahreszeit, wenn man eigentlich keinen PV Strom hat.

Yepp - einspeisen ohne Direktvermarktung in der Nacht wird auffallen - jetzt könnte man sich noch ein BHKW anschaffen, aber das lohnt finanziell ja meist noch weniger (ich hatte ein nano). KWK vergütung ist eh nur minimal und hat noch extra Zähler - fällt also raus um damit irgendeine Einspeisung zu rechtfertigen.

Wenn man aber 100% Eigenverbrauch hat ist man eigentlich safe mit mehren 14A geräten hat man eine mindestbezugsleistung und die reicht dann meist um ohne wirkliche Einschränkungen durch zu kommen. Die Formel ist aber meine ich vom VNB zu vergeben und nicht deutschlandweit fest.

1 „Gefällt mir“

Nehmen wir mal das Beispiel Luft-Luft-Wärmepumpe a.k.a. Split/Multisplit-Klima.

Das was an maximaler Leistungsaufnahme da auf dem Typenschild steht wird fast niemand im Normalbetrieb erreichen. Aber wenn du damit dein Haus heizt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die maximale Leistungsaufnahme auf den Typenschildern aller Geräte über 4,2kW liegt, recht hoch.

Wie soll das dann gehen mit dem Schrottdreck 14a? Begrenzen direkt auf eine Leistungsaufnahme kannst du die Geräte nicht. Soll ich dann rollend abschalten? Wohnzimmer 10-12 aus, Schlafzimmer 12-14 usw?

Haben die eigentlich alle Lack gesoffen?

Jedes mal wenn diese Clowns wieder mal mit einem neuen Unsinn um die Ecke kommen, kriege ich eine neue Hass-Beule.

Unsere Nachbarn haben nur Durchlauferhitzer. 27kW im Bad, 3kw Gäste-WC, So ein 3kW Kochendwasserhahn in der Küche. Wenn die mit 5 Personen nacheinander duschen, dann läuft das Ding 1 Stunde auf 27kW. Ja und die haben mir gesagt, dass sie so lange duschen und haben dafür extra einen Durchlauferhitzer installieren lassen, weil der alte 300l Speicher immer leer war.

Damit könnte ich meinen Akku in einer Stunde vollladen.

installationsunternehmen-schulung-para-14a-enwg.pdf (1.53 MB)

Ich glaube das war diese Datei

2 „Gefällt mir“

Interessantes Dokument. Danke!

EnBW sagt dazu

  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
Jetzt würde ich glatt behaupten Deine verteilten Splitklimas sind nicht zentral steuerbar. Für Bestand gilt das ja auch nicht - ich gehe davon aus, das es in der Übergangszeit echtes chaos gibt. Neuere Geräte sollten dann eine Regelung vorsehen oder das Gesetz wird überarbeitet who knows.

Vorsichtiger Versuch einer Zusammenfassung: der MP5000 ist mit gebau 4,2 kw keine Verbrauchseinrichtung die >4,2kw ist und steuerbar sein muss, korrekt?

Und generell kann man den auch befrenzen auf z.B. 3600W durch den Installateur und so anmelden lassen, oder doch nicht?

letzteres wäre für mich ne duetliche Option um Ärger zu ungehen…