Zweites BKW auf zweitem Zähler

Seit gut 6 Jahren betreibe ich schon ein BKW in verschiedenen Konfigurationen, das an meinem Haushaltsstromzähler. Für meine WP habe ich einen zweiten Zähler und stelle mir nun die Frage, kann ich ein zweites BWK für meine Wärmepumpe anmelden? Physisch sind beide Zähler und beide Stromkreise (Haushalt und WP) voneinender getrennt.
Das ein BKW, besonders zur Heupbetriebszeit einer WP, nicht annähernd auf die Leistung des Strombedarfs einer WP kommt ist mir klar, es geht mir mehr um den Grundverbrauch der WP (Elektronik, Pumpen...).

Ist also ein zweites BKW an einem separaten Stromzähler für eine WP zugelassen und anzumelden?

Da gibts teils Sonderregelungen, dass an einen Zähler für die Wärmepumpe ausschließlich die Wärmepumpe hängen darf und kein BKW. Müsstest du mal in den Vertragsunterlagen schauen, was da steht.

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dumm an den Stromkreis wird eher nix. Such dir den Kompressorstart der WP und schalte damit den Inverter an. Braucht Batterie sonst bringts nix

Da ist das Problem, Vertragsunterlagen vom Netzanbieter oder Stromanbieter. Ich wechsel den Strombieter fast jährlich. Wobei ich eine solche Regelung nicht ganz verstehen würde. Natürlich darf ich den Wärmepumenstrom für nichts anderes verwenden, aber ein BKW verbrauch keinen Strom.

Ich frage mal bei meinem Netzanbieter nach, der wird sich sicherlich dazu äußern.

Genau, Netzanbieter wird die richtige Adresse sein.

Aus technischer Sicht ist das doch aber auch total unproduktiv. Den ganzen Sommer verschenkst du da fast den gesamten Strom und im Winter, wo du den brauchen könntest, erntest du kaum was.

Lohnt sich überhaupt der zweite Zähler? Der kostet ja auch extra.

Wenn es dir um die Meldung bei MStDR geht, das funktioniert, wenn es 2 verschiedene Personen sind, auf jeden Fall und bei 2 Zählern sowieso.

Der Netzbetreiber wird von denen informiert und muss das nur zur Kenntnis nehmen und evtl. eine 2 Richtungszähler oder wenigstens einen mit Rücklaufsperre nachrüsten. Er kann, darf und muss bei einem BKW nichts genehmigen oder in Vertragsunterlagen vorschreiben, das ist eine "privilegierte" Massnahme.

Gruss

OpaLothar

Die Frage beim VNB würde ich lassen, das könnte einen "schlafenden Hund" wecken, der diese Rechtslage nicht weiss (oder nicht wissen will) und dann Schererei macht.

Grundlast selbst erzeugen spart immer am Meisten.

@win der zweite Zähler könnte lohnen, wenn dann beide unter 6000kWh bleiben....

Als völlig unabhängigen Zähler, parallel zum Hauszähler, oder in Kaskade dahinter?

Wenn der Strom für die WP per Vertrag nur für eine WP genutzt werden darf, dann ist das so.

Oliver

Vieleicht zur Erklärung, ich habe seit dem Bau des Hauses 2 Zähler, also bleibt alles wie es ist. Beide Zähler sind digital, also auch mit Rücklaufsperre.

Natürlich bringt ein BKW im Winter nicht viel, fast sogar nichts. Es geht mir hier nur (oder Hautsächlich) um den Grundverbrauch der WP. Der ist zwar nicht hoch, aber das läppert sich trotzdem. Module kosten nicht viel, Wechslerichter bekommt man recht günstig bei Kleinanzeigen, da werden viele günstig abgegeben, wegen Erweiterungen.

Rücklaufsperre reicht heute nicht mehr, es muss die Einspeisung erfasst werden.

Aber kläre es doch einfach mal ab, vielleicht darfst du es ja.

Ja, es sind 2 digitale Zähler, beide Zweirichtung, der eine kam kurz nach der Anmeldung vom BKW (Haushaltsstrom), der andere mit der Regeleinheit der WP.

Der Knackpunkt ist relativ einfach: es dürfen nur maximal 2kWp/800VA „hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers“ betrieben werden.

Jetzt ist halt zu klären, ob dein WP-Zähler eine eigene Entnahmestelle ist.

Oliver

eigentlich uss man nur sicherstellen, das über den wp-zähler keine leistung rausgeschickt wird.

heißt im idealfall: genug pv, laderegler, genug batterie, 2 x leistungsmessung, 2 wr