Halloechen, ich habe da mal eine Frage: Ich habe schon ein angemeldetes Balkonkraftwerk mit 600 Watt Wechselrichter zur Direkteinspeisung. Jetzt überlege ich, noch 2 Panels anzuschaffen, die tagsüber nichts anderes machen als einen Akku zu laden. Nacht würde der Akku dann über einen zuschaltbaren Wechselrichter mit 200-250 Watt die Grundlast decken. Kann ich das rechtssicher so machen oder ist das Grauzone ? Kennt jemand vielleicht eine fertig zu kaufende Lösung dafür ? Dann könnte ich mir das basteln sparen.
Da bewegst du dich in einem Bereich, was gesetzlich nicht klar definiert ist, weil soweit niemand gedacht hat. Aber weil du nie über die künftig gültigen 800 Watt einspeist, sehe ich das unproblematisch. Ich vermute auch, dass akkubetriebene Balkonkraftwerke rechtskonform sein werden bzw. man die rechtliche Grundlage dafür schaffen wird. Die machen dann ja auch nichts anderes. Wissen tut man das im Moment aber noch nicht, man muss abwarten, was da in den nächsten Monaten entschieden wird.
Aber wozu eigentlich einen zweiten WR für die Nachteinspeisung? Nimm doch den selben und schalte nur die Gleichspannungsseite auf Akku um.
Mit einem Mikrowechselrichter kannst du (direkt) keinen Akku laden.
Da du einen Laderegler brauchst, hänge alle vier Module dran.
Zwei Module nur für den Tag und zwei nur für die Nacht ist auch „unglücklich“.
Einen geeigneten Wechselrichter kannst du dann 24 Stunden am Tag angeschlossen lassen und
mit der Leistung von vier Modulen + Speicher so viel einspeisen wie du darfst und gerade verbrauchst.
Auch GRAU aber sinnvoll.
Z.B. so:
Besser als die Konkurrenz? DIY-Lösung mit Maysun-Modulen, Speicher & dynamischer Trucki-Einspeisung! - YouTube
Grüße
SolarHeini
@SolarHeini, also 2 extra Panel kosten mich ja nur noch 140 Euro + ein bisschen Montagematerial. Da kann ich mir doch den ganzen Aufwand mit Trucki und Shelly 3 EM usw. einfach sparen und einfach 2 Panel exclusiv zum Akku-Laden nehmen. Bei 6 Panels kommt insgesamt auch mehr Ertrag raus als bei den 4 Panels die ich heute habe. Es wäre auch einfacher einen Laderegler mit nur 1 oder 2 MPTT Trackern zu finden denn heute sind die 4 Module in 2 unterschiedlichen Richtungen ausgerichtet.
Muss jeder sehen wie es passt.
Für mich ist es am Ende so, dass alles in einen Speicher ( oder daran vorbei ) und nur entnehmen was z.Zt. auch verbraucht wird "richtig" scheint.
Laderegler dürften immer einen MPPT haben. Mit ein oder zwei Ladereglern sollte man vier bis sechs Module handeln können.
SolarHeini
Hallo zusammen, ich hänge mich mal an das Thema ran. Bin neu hier, habe mir die Beiträge zum Thema mal durchgelesen und bin nun in der gleichen Situation gedanklich aber fachlich nicht fit. Habe mir vor einigen Jahren ein Balkonkraftwerk gekauft 2 Module auf dem Hausdach mit 600 Watt mit entsprechendem Wechselrichter welches auch so registriert ist.
Sonst habe ich bisher nichts verbaut an PV. Ich habe nun vor auf eine Holzhütte an der Garage, die Richtung Süden steht auch ein Balkonkraftwerk zu installieren. Es ist von Anker, hat 4 Platten und einen Speicher dabei. Anker schreibt, die 4 Module in Kombi mit dem Smartmeter können das so steuern, dass nur so viel geliefert wird, was mein Haus gerade verbraucht in Berücksichtigung des anderen Balkonkraftwerkes und keiner Netzeinspeisung (Reaktionszeit ~3sek.) . Anker hat einen Wechselrichter mit 800 Watt verbaut.
Wenn ich nun den Beitrag so lese, befindet man sich mit dieser Konstellation in einer "Grauzone" wenn ich dem Anker-Balkonkraftwerk Eigenverbrauch vorgebe oder?
Weitere Frage bleibt, wenn ich in der Kombi, das alte Balkonkraftwerk mit 600W so einspeise und das andere von Anker zum Eigenverbrauch mit Akku nutze, damit knapp über 2000W Modulleistung habe, gibts dann Probleme i.S. Registrierung?
Speise ja nie über 800 Watt ins Netz selbst ein...
Danke für Euer Fachwissen!
Guten Wochenstart allerseits!
Hallo nochmal, wäre cool, wenn mir zu meiner Frage von gestern jemand helfen könnte. Anker hat mir nochmal bestätigt, dass die Anlage nur so viel produziert, wie ich verbrauche und der Rest in den Speicher geht. Also keinerlei Netzeinspeisung.
Vorab vielen Dank an Euch ![]()
Das ist egal. Die Wechselrichterleistung liegt über 800W
Es dürfte dem Netzbetreiber auch Wurst sein wieviel du einspeist. Er bekommt den Strom ja geschenkt.
Bei den 800W geht es darum das der Leitungschutz weiterhin funktioniert und die Leute sich ihre Buden nicht abfackeln. Das ist was anderes
Was du ins Netz einspeist, hat noch nie eine Rolle gespielt. Bei den 800W geht es um das Thema Leitungssicherheit in den eigenen 4 Wänden.
Einzig, wenn immer nur ein WR mit maximal 800 W an der Steckdose hängen kann, dürfte auch ein Sytem mit mehreren Wechselrichtern nach meiner Vorstellung im rechtlichen Rahmen liegen. Da muss aber technisch wirklich sichergestellt sein, dass immer nur einer elektrisch verbunden ist mit dem Stromnetz des Hauses. Und man müsste im Zweifelsfall einen Nachweis führen, dass das sichergestellt ist. Wobei dieser Fall vom Gesetzgeber nicht vorgesehen war und niemand weiß, wie da schlussendlich drüber entschieden würde.
Spätestens, mit den geplanten 6 Modulen, ist er aber raus aus der Legalität.
Es gilt die 2kWp Grenze für BKW.