Zählertausch / Was darf ich erwarten?

Hallo
wurde gerade durch Post des VNB überrascht der mir eine Vorankündigung schickt, dass demnächst ein Zählerwechsel bei mir ansteht.

Nun versuche ich zu verstehen was ich erwarten darf?

Ist-Situation:

  • Einfamilienhaus mit 10kWp PV-Anlage (Überschusseinspeisung) seit 2013 (60% Kappung realisiert über einen Rundsteuerempfänger)
  • Antrag für Speicher (4,2kWp Einphasig) seit August beim VNB eingereicht
  • Eintrag im MaStR vollständig durchgeführt

Zeitnahe Änderung:

  • Antrag auf dreiphasige Erweiterung des Speichers (12,6kW).
  • 11kW Wallbox im Bau (Fertigstellung und Antrag 10.2025)

Was darf ich nun erwarten?
Aus den Schilderungen des VNB (Messeinrichtung) vermute ich dass man mir ein iMSys einbauen möchte:

Wenn ich aber noch diesen Monat den Antrag für die Wallbox stelle, wird das "Chaos" perfekt, oder?

Wie würdet ihr vorgehen?
Danke!

Die Wallbox wie geplant in Betrieb nehmen und dem Netzbetreiber melden.

Vermutlich landest du dann erstmal wieder ganz unten im Stapel als “komplizierter Fall”, den man sich später wieder anschaut. Die Netzbetreiber haben gerade Mühe ihre Einbauquoten für iMSys zu erfüllen und werden das daher bevorzugt dort machen, wo es für sie einfach ist.

Dass sie Anlagen mit steuerbaren Verbrauseinrichtungen (14a) nicht anrühren wollen, liegt vermutlich an der Nicht-Verfügbarkeit der Steuerboxen aktuell. An der Einspeisebegrenzung mit Rundsteuerempfänger wird sich für dich so bald noch nichts ändern.

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Wenn Du das SmartMeter unbedingt brauchst - warten bis es installiert ist. Wenn nicht melde Deinen neuen Kram an.
Wenn Du auf EnWG 14a gehen willst - macht Dein VNB ja offensichtlich nix. Was er Dir aber nicht verwehren kann ist Modul 1 pauschale netzentgeldreduzierung, da das auch ohne SmartMeter geht.

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Mir ist noch nicht klar was ich wirklich damit soll. Wichtig ist mir ein Zähler den weiterhin für meine Heimautomatisierung auslesen kann (wie aktuell per IR Diode). Da durch den Speicher mein Netzbezug extrem gering sein wird (ca 200kWh pro Jahr), sehe ich kein wirkliches Potential dort noch etwas zu sparen (Aufwand lohnt nicht). Die PV-Überschuss- Vergütung ist noch fix bis 2033 insofern, was sollte mir das iMSys bringen?

mit einem iMSys könntest du:

  • dynamische Strompreise nutzen
  • Modul 3 (variable Netzentgelte) beanspruchen

Beides (zusammen) könnte sich lohnen, wenn du viel Last hast, die du stunden- oder gar tageweise verschieben kannst - typischerweise Elektroautos oder stationäre Batteriespeicher laden, ggf. auch Heizung/Warmwasser mit entsprechend großer thermischer Speichermasse.

auch noch bei Nutzung der Wallbox? Das hatte bei mir einiges geändert und den dynamischen Strompreis doch lukrativ gemacht.

Das geht auch bei allen gängigen iMSys problemlos über die selbe optische Schnittstelle. Die vom Smart Meter Gateway bereitgestellte HAN-Schnittstelle gibt hingegen bestenfalls viertelstündliche Werte aus und ist damit für Heimautomatisierung eher wertlos.

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Na und? Ist nicht dein Problem.

Ich vermute aber, das ändert gar nichts, die bauen dir den Zähler einfach wie geplant ein.

Oliver

Stimmt und muß ich mir angucken.

Kann man das pauschal (kenne den Gerätetyp nicht) auch für die mME sagen?

Du deutest daraus, dass es für die Installation der Wallbox, wenn ich auf das iMSys warte keine Auswirkung hat (Schnittselle, Datenleitungen, etc etc um die Wallbox extern zu steuern)?

Deine Wallbox fällt unter 14a (zumindest wenn sie mehr als 4.2KW abgibt) - von daher brauchst Du steuerleitung etc. eh als Vorbereitung - da kommst Du nicht drumrum.
Das SmartMeter samt der Steuerbox kommt dann eben evtl. erst in 5 Jahren. stört Dich aber ja nicht. Für Modul 3 brauchst Du nur das Smartmeter (für modul 1 nix). Musst Du entscheiden, ob Du die max Netzentgeld reduzierung möglichst schnell haben möchtest.Wenn ja lass erst das Smartmeter installieren.

Bzgl. der steuerung gibt es prinzipiell 2 Ansätze - via Relais (und entsprechendem Kontakt an der Wallbox) oder via EEBUS/HEMS via was auch immer die Wallbox anbieten. Das kann dann auch eine Relaissteuerung sein oder eben auch via einer anderen API beliebige Werte vorgeben.
Nicht vergessen, dass mit Speicher, PV und evtl. mal WP nicht zwingend 4.2KW pro gerät gilt sondern eine Gesamtsumme mit einem “gleichzeitigkeitsfaktor”.

Danke.
Ok soweit sehe ich erstmal keinen Bedarf da noch kurzfristig eine Leitung durch eh schon volle Bohrlöcher zu Popeln.

Die Walbox hat einen Relaiseingang zur Leistungsreduzierung und für HEMS wird die eine Anbindung über Modbus TCP und per separatem Gateway vorgeschlagen.
Eine Ethernetleitung hab ich eh schon da liegen, wo ich per Modbus TCP mit meinem Heimautomatisierungssystem darein pfuschen wollte um möglichst optimiert zu Laden (PV-Überschuss etc etc.).

Hi
der Baufortschritt geht weiter bzw ist jetzt abgeschlossen. Vom Zählerwechsel weit und breit noch nichts zu sehen.
Könnt ihr mir helfen, wie ich jetzt in Modul 1 komme?
Der VNB schreibt dazu:

Sehe ich das so richtig?

  • PV Anlage 9,6kWp (IBN 2013)
  • Batteriespeicher 12,6kW (IBN 2025)
  • Wallbox 11kW (IBN 2025)
  • Anschrift
  • Zählernummer
  • Nummer aus dem MaStR

und das per Mail raus. Allerdings folgt darauf nur eine Vermerkung und Geld bzw. eine geringere Gebühr der Netzentgelte werde ich vielleicht erst in Jahren spüren, oder?

Besten Dank!

Nochmals für Netzentgeld Modul 1: braucht man weder Smartmeter noch Steuerung. Also deine Willensbekundung bzw. die Beauftragung, dass der VNB diesen steuern könnte, wenn er denn wollte. Will er das nicht sein Pech die pauschale Netzentgeltreduzierung steht Dir trotzdem zu. Sind zwar nur ~10€ im Monat, aber hier geht es dann ums Prinzip.

Schick die Daten die er will (steht ja gelistet) und weise gleich darauf hin das somit Modul 1 14a gilt. Deinem Stromlieferanten muss du das dann auch mitteilen - dann fragt dieser beim VNB nach und der VNB meldet den Betrag der zu reduzieren ist.

Was passiert, wenn der Messstellenbetreiber noch kein intelligentes Messsystem einbaut? Kann ich trotzdem die seit 2024 geltende Netzentgeltreduktion erhalten?

Das reduzierte Netzentgelt kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Um an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen, muss der Betreiber seine Anlage, also beispielsweise seine Wallbox, mit den technisch notwendigen Steuerungseinrichtungen ausstatten lassen. Die Kosten trägt er selbst. Technische Einrichtungen umfassen insbesondere das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung.

Aktuell kann sich der Einbau von neueren Steuerungseinrichtungen noch verzögern. Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle ansehen.

Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.

Zwischen Listen und korreckter Antwort mag es aber Unterschiede geben.
Da ich es zum ersten Mal mache und hier Erfahrung zu bestehen scheinen, Die Frage ob ihr Verbesserungspotential seht oder einfach raus damit?

  • Du hast die Verbraucher (Wallbox, Speicher) schon angemeldet?
  • Kann der Speicher aus dem Netz laden? - wenn nein ist es kein Verbraucher.
  • PV kannst Du weglassen, ist kein Verbraucher sondern Erzeuger.

Die Datenblätter brauchst Du auf jeden Fall noch. Certifikate etc.Ich nehme aber an die hat der Elektriker schon angemeldet?
Also zumindest die Wallbox gilt und ein Verbraucher reicht, um die pauschale Reduzierung zu bekommen. Am besten ist aus den Datenblättern der WB ersichtlich, dass sie steuerbar ist.

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Mit der pauschalen Reduzierung fährt man zumindest die Kosten für den Smartmeter und je nach MSB auch für das Steuergerät wieder ein.

Ich überlege sogar mir ne Wallbox nur zu diesem Zweck zuzulegen. :wink:

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Der Anmeldevorgang läuft seit heute. Heute war Abnahme.

Die Anlage gibt das her, aber aktuell läd er nur auf einer Phase aus dem Netz um eine Summenlestung=0 durch PV zu erzeugen. Zählt das als Verbraucher? Das wird für diese eine Phase niemals mehr als 4,19kW sein, insofern vermute ich nein. Oder stört die offene Möglichkeit per Softwarekonfiguration das zu ändern?

Ok

Es zählt was Du aus dem Netz ziehen könntest. D.h. die max Netz-WR Leistung Deines Batteriespeichers im Netzbezug. Wenn du nur eine Phase nutzt aber 3 könntest zählen die drei.
Als Verbraucher im Sinne des EnWG zählt, wenn mehr als 4.2KW Leistung anstehen könnte..

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Danke.

Das ging jetzt fix:

" wir der Netzbetreiber die NEW Netz GmbH haben Ihre Anfrage zur Berücksichtigung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) im Objekt xyz gemäß des neuen §14a EnWG-Regime erhalten.

Wir werden Ihre gemeldeten Angaben zu Ihrer steuVE (1 X nicht öffentlicher Ladepunkt für E-Mobilität) in unseren Systemen aufnehmen und das Modul 1 zur Abrechnung der reduzierten Netzentgelte, für die der steuVE zugeordneten Marktlokation (123) gegenüber Ihrem Stromenergielieferanten hinterlegen.

Gemäß Festlegungsbeschluss BK6-22-300 (Anlage 1) der Bundesnetzagentur (BNetzA) besteht für Betreiber einer steuVE (Pflicht mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024; Freiwillig mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024) die Verpflichtung, dass der Betreiber die technische Inbetriebnahme, Änderung sowie die dauerhafte Außerbetriebnahme einer steuVE dem Netzbetreiber mitteilt. Dem Betreiber einer steuVE im Sinne des neuen §14a EnWG-Regime stehen hingegen reduzierte Netzentgelte zu (diese werden in der Abrechnung des Stromverbrauchs von dem Energielieferanten des Betreibers berücksichtigt). Dazu ist die Zustimmung des Betreibers zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen gemäß §14a EnWG des Netzbetreibers erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass sich derzeit unsere Meldewege sowie Prozesse zur Umsetzung der neuen Regelung gemäß §14a EnWG noch im Aufbau befinden. Wir werden uns zu einem späteren Zeitpunkt nochmals bei Ihnen melden und Sie dazu auffordern uns weitere Informationen zu Ihrer steuVE (z. B. weitere Stammdaten) zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dessen wird ebenfalls die erneute Einholung Ihrer Zustimmung zu unseren AGBs erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt erachten wir Ihren Teilnahmewunsch Ihrer steuVE am neuen §14a EnWG-Regime als Zustimmung zu unseren AGBs."

Cool - ich habe dafür 1 Jahr benötigt bis mein VNB das endlich gemacht hat.

Bin auch recht "überrascht" dass es so flott ging (<12h). Aber möchte auch nicht zu früh "jubeln".

Hau heute die Info an den Stromenergielieferanten raus und schau mal ab wann der dann reagiert bzw. spürbar etwas umsetzt.

Wenn dann der VNB wieder aktiv wird, kann auch spannend werden ob er alles so aktzeptiert oder "komische" Sachen haben will. Aber dort vermute ich noch ein paar Tage .... Bedenkzeit :slight_smile: