Guten Tag liebe Akku Doktor Community,
wir sind derzeit Stück für Stück an einer energetischen Sanierung unseres 2 Parteienhaus in BaWü. Zuletzt wurden neue Fenster eingebaut und die Fassade gedämmt. Der aktuelle Schritt für 2027 ist die Dämmung und Kernsanierung unseres Flachdachs. Da bei einer umfassenden Instandsetzung eines Dachs in BaWü eine PV-Pflicht (bei mir min. 9kWp
besteht und diese innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt sein muss/soll. Beschäftige ich mich mit dem Thema PV-Anlage und Stromversorgung im Allgemeinen. Als weitere Maßnahmen ist danach nur noch der Umstieg auf eine Wärmepumpe geplant. Wallbox ist räumlich nicht umsetzbar (keinen Parkmöglichkeit am Haus).
Einmal für die groben Rahmenbedingungen zum Haus:
- 3 Stockwerke (KG,EG,1.OG)
- KG und EG wird die Großfläche von uns selbst genutzt
- 1.OG ist einer vermietete Wohnung. Was aus Finanzierungsgründen auch die nächsten 10 Jahre so bleiben wird.
- Stromverbrauch wird derzeit über 3 Zähler erfasst (Allgemein inkl. Ölheizung, Wohnung EG inkl. KG, Wohnung 1.OG)
- Stromverbräuche:
- Allgemein ca. 1200kWh
- EG ca. 1900kWh
- 1.OG ca. 2000kWh
- PV-Anlage zukünftig 13kWp mit 12kWh Speicher angedacht
Aktuell stehe ich vor der Frage wie ich zukünftig meine Zählerstruktur umsetzen kann/muss. Hier ist ja der Spezielle Fall, dass ich gewisse Verbräuche zur Nebenkostenabrechnung separat erfassen müsste.
Grundsätzlich bräuchte ich ja mindestens die 3 vorhandenen Zähler. Die PV-Anlage soll so genutzt werden, dass jeglicher Verbraucher diese auch nutzen kann. Ich will meinem Mieter den Strom aber nicht unbedingt schenken. Also ist hier Kaskadieren denke ich blöd. Mieterstrommodell ist bei 2 Parteien unrentabel. Eigenständige Abrechnung ist für mich rechtlich fraglich wie weit zulässig, da ich den erzeugten Strom nicht eindeutig zuordnen kann.
Mit der WP wird es noch schwieriger. Wenn ich hier einen Wärmepumpentarif nutzen möchte, dann bräuchte ich hierfür noch einen Zähler, welcher nur diese Verbräuche erfasst. Dann bliebe auf dem Allgemeinstromzähler nur noch Treppenhauslicht und Abwasserhebeanlage, ob sich hierfür der Grundpreis für den eigenen Zähler noch lohnt, außer für die Tatsache, dass ich es sonst wieder nicht in den Nebenkosten darstellen könnte.
Wenn ich mir jetzt noch die Themen EEG Novelle und AgNes anschaue, dann wird mir schlecht. Direktvermarktung des Überschusses würde ich gerne vermeiden, aber kann es aktuell noch nicht absehen. Der höhere Grundpreis pro Zählerplatz hinter dem Netzverknüpfungspunkt (HAK) ist bei steigender Zähleranzahl auch dämlich für mich.
Hat sich hiermit schonmal jemand beschäftigt oder Ideen zur Umsetzung?
Grüße aus BaWü
