Zähleranlage für 2 Parteienhaus

Guten Tag liebe Akku Doktor Community,

wir sind derzeit Stück für Stück an einer energetischen Sanierung unseres 2 Parteienhaus in BaWü. Zuletzt wurden neue Fenster eingebaut und die Fassade gedämmt. Der aktuelle Schritt für 2027 ist die Dämmung und Kernsanierung unseres Flachdachs. Da bei einer umfassenden Instandsetzung eines Dachs in BaWü eine PV-Pflicht (bei mir min. 9kWp

besteht und diese innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt sein muss/soll. Beschäftige ich mich mit dem Thema PV-Anlage und Stromversorgung im Allgemeinen. Als weitere Maßnahmen ist danach nur noch der Umstieg auf eine Wärmepumpe geplant. Wallbox ist räumlich nicht umsetzbar (keinen Parkmöglichkeit am Haus).

Einmal für die groben Rahmenbedingungen zum Haus:

  • 3 Stockwerke (KG,EG,1.OG)
  • KG und EG wird die Großfläche von uns selbst genutzt
  • 1.OG ist einer vermietete Wohnung. Was aus Finanzierungsgründen auch die nächsten 10 Jahre so bleiben wird.
  • Stromverbrauch wird derzeit über 3 Zähler erfasst (Allgemein inkl. Ölheizung, Wohnung EG inkl. KG, Wohnung 1.OG)
  • Stromverbräuche:
    • Allgemein ca. 1200kWh
    • EG ca. 1900kWh
    • 1.OG ca. 2000kWh
  • PV-Anlage zukünftig 13kWp mit 12kWh Speicher angedacht

Aktuell stehe ich vor der Frage wie ich zukünftig meine Zählerstruktur umsetzen kann/muss. Hier ist ja der Spezielle Fall, dass ich gewisse Verbräuche zur Nebenkostenabrechnung separat erfassen müsste.

Grundsätzlich bräuchte ich ja mindestens die 3 vorhandenen Zähler. Die PV-Anlage soll so genutzt werden, dass jeglicher Verbraucher diese auch nutzen kann. Ich will meinem Mieter den Strom aber nicht unbedingt schenken. Also ist hier Kaskadieren denke ich blöd. Mieterstrommodell ist bei 2 Parteien unrentabel. Eigenständige Abrechnung ist für mich rechtlich fraglich wie weit zulässig, da ich den erzeugten Strom nicht eindeutig zuordnen kann.

Mit der WP wird es noch schwieriger. Wenn ich hier einen Wärmepumpentarif nutzen möchte, dann bräuchte ich hierfür noch einen Zähler, welcher nur diese Verbräuche erfasst. Dann bliebe auf dem Allgemeinstromzähler nur noch Treppenhauslicht und Abwasserhebeanlage, ob sich hierfür der Grundpreis für den eigenen Zähler noch lohnt, außer für die Tatsache, dass ich es sonst wieder nicht in den Nebenkosten darstellen könnte.

Wenn ich mir jetzt noch die Themen EEG Novelle und AgNes anschaue, dann wird mir schlecht. Direktvermarktung des Überschusses würde ich gerne vermeiden, aber kann es aktuell noch nicht absehen. Der höhere Grundpreis pro Zählerplatz hinter dem Netzverknüpfungspunkt (HAK) ist bei steigender Zähleranzahl auch dämlich für mich.

Hat sich hiermit schonmal jemand beschäftigt oder Ideen zur Umsetzung?

Grüße aus BaWü

Den Stromdealer machst glücklich, wenn der dir viele Zähler vermieten kann :slight_smile:

Hauptzähler

Deine CT und deine PV (grün)

EG

OG

WP

Schaltbox

Hallo @purpleturtle

zu Mieterstrom wurde hier im Forum bisher noch nicht viel diskutiert. Die BNA informiert m.A. recht gut auf ihren Seiten.

Ich würde erstmal mit den Mietern klären wollen, ob sie deinen Strom kaufen wollen, denn zwingen kannst du sie nicht. Wenn sie es nicht wollen, bleibt es beim bisherigen Messkonzept. Die PV kommt an deinen Tarifzähler, der vom VNB wegen der PV vermutlich ausgetauscht werden wird.

L.G.

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Wenn du eine "offizielle" Lösung willst, dann hast du die Möglichkeit entweder GGV oder Mieterstrom:

Für GGV bräuchtest du vier Zähler, alles iMSys. Du brauchst aber einen Messstellenbetreiber, der das mitmacht. Die wenigsten tun das. Die Abrechnung darfst du selber machen, oder du lässt das einen Dienstleister machen. Kurzversion: das rechnet sich für dich erst ab ca. 7 Mieteinheiten. Du bräuchtest vermutlich eine neue Zähleranlage; und die extra Zählermiete, und die Abrechnung kostet ebenfalls.

Mieterstrom mit Summenzähler: das bräuchte eine Wandlermessung. Ebenfalls teuer.

Was ich bei Häusern mit zwei Wohnungen mache: Zwei Zähler, Wärmepumpe und PV auf die Hauptwohnung. Und der Mieter bekommt ein BKW.

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Ich würde an 2 Zählern jeweils LLWPen für die Wohnungen anschliessen, dann zahlt jeder seine Heizung selbst und es braucht keine Abrechnung und keinen zusätzlichen Aufwand.

Der Mieter kann ein BKW an seinen Zähler bekommen, das hat mit geringstem Aufwand den grössten Effekt: Grundlast.

Für den Allgemeinstrom berechne ich 10% von meiner eigenen Stromrechnung ohne zusätzliche Messkosten. Das ist für den Mieter am günstigsten und bisher wollten das alle so.

Danke für eure Antworten.

Das Thema Mieterstrom ist eh kaum realisierbar, da die meisten Anbieter dies erst ab 3+ Parteien anbieten. Die sehen selbst, dass der Verwaltungsaufwand vorher den nutzen auffrisst.

Im Moment spiele ich mit dem Gedanken, die vorhandene Struktur nahezu beizubehalten und für die WP einen geeichten Zähler selbst zu setzen und damit die Verbräuche zu erfassen. Ansonsten würde ich die PV-Anlage gerne für den Eigenen und den Allgemeinstrom zu nutzen und den Mieter hier außenvor zu lassen. Die Anlagegröße die ich bauen muss ist einfach zu groß um damit nur den Eigenbedarf zu decken, dass bekommt das BKW+Speicher schon zu 40% hin. Es dem Mieter schenken ist für mich ideell, aber nicht wirtschaftlich gedacht. Bei der Verwendung für Allgemeinstrom/Heizung habe ich selbst Verbrauchsabhängig aber noch einen nutzen und der Mieter eben eine niedrigere Nebenkostenabrechnung.

Die Umrüstung auf LLWP ist für mich wirtschaftlich nicht sinnvoll, da ich damit nur EG und 1.OG warm bekomme, aber im genutzten Keller immer noch über eine andere Lösung nachdenken muss (z.B. Infrarot). Zusätzlich muss ich mir dann Gedanken über die Warmwasserbereitung machen und spätestens die geht baulich nicht mehr dezentral. Haus ist 2019 EG und 2025 1.OG saniert worden. Da wurden nur Teile der Infrastruktur erneuert und daher ist alles auf zentraler Warmwasserbereitung ausgelegt.

Bei so Überlegungen denke ich immer wieder, dass der Gesetzgeber garkeinen zusätzliche Wohnraum haben möchte, wenn er es Vermietern immer schwerer macht den Wohnraum auch bezahlbar und für ihn wirtschaftlich anzubieten. Wenn ich das ganze Haus nutzen würde, dann könnte ich einen Zwei-Richtungszähler setzen für alles und wäre fertig. Und jetzt sitzt man hier und fragt sich wieviel Hunderte Euro man ausgeben muss, damit man gesetzeskonform die Verbräuche ausweisen kann...

Mach so viel wie möglich auf einen Zähler vom Stromdealer.

Allgemein + WP Subzähler, WR Subzähler.

@tageloehner

Du meinst quasi einen Zähler für Mieter 1.OG und einen Zähler für mich EG (inkl. Allgemein, WP und PV) und dann "private" Unterzähler für die einzelnen Entnahmestellen zur Verrechnung?

Dann müsste ich zwar regelmäßig auf die Eichung der privaten Zähler achten, aber hätte nur eine Grundgebühr. Würde dabei zwar auf einen möglichen Wärmepumpentarif verzichten, der fällt meistens aber sowieso marginal aus.

Hat jemand dabei die möglichen Auswirkungen der AgNes (Netzentgeltregelung) auf dem Schirm? Wenn ich das richtig lese, würde dabei sobald PV auf dem Dach ist der Grundpreis für alle Zähler (EVU) um 70-90% höher ausfallen. Das wäre dann noch ein Argument für möglichst wenig Zähler. Den Mieter "freut" es dann doppelt. Keinen Nutzen aus der PV Energie, aber höhere Grundgebühr.

gebrauchte Ferraris reichen, gibts mit MID ab so 30€. PV liefert nur, Allgemein + WP nimmt nur ab, Haushalt nimmt auch nur ab. Was Reiche dir aufbürdet kein Schimmer :slight_smile: aber wenn PV eh Pflicht ist muss der Mieter das schlucken

Rechne dass du max 35kWh ereichst, min (Winter) 15 die weggespeichert werden wollen. Mit den angedachten 12kWh wirds knapp. Mittelfristig wird einspeisen sich tagsüber nicht mehr lohnen,. Gibts ne Südwand die sich für PV nutzen lässt?

Die Ölheizung würde ich auf jeden Fall erhalten. Notheizung, wenn es keinen Strom gibt (dazu ca. 500W Notstrom), Warmwasser und Heizung für KG. Dann gehen für EG und 1OG die Klimaanlagen.

-> 2 Zähler keine Abrechnung für Heizung.

Warmwasser pauschal.

Kühlung für Sommer!

Nur Vorteile.

Wird im Keller ständig geheizt oder nur gelegentlich und sonst Frostwächter?

Dann braucht es noch einen Absperrhahn für den Vorlauf zum 1.OG dann wird da nur mit LLWP über den Zähler 1OG.geheizt.

Da Reihenmittelhaus wird die Südseite für die Fenster beansprucht und daher ist PV nur auf dem Flachdach möglich. Zaun PV lohnt bei 10 Metern mit 90% Verschattung aufgrund der Bäume nicht wirklich drüber nachzudenken.

Die Ölheizung wird derzeit so lange wie möglich als Heiz- bzw. Warmwasserquelle genutzt werden. Vor 2029 haben wir derzeit keinen Austausch geplant. Ist erstens Finanziell nicht drin und derzeit sehen wir noch den Vorteil Öl zu besorgen wenn der Preis passt und nicht Strom zu beziehen wenn ich es muss.

Langfristig werden wir aber auf eine Wärmepumpe wechseln, dass ist für mich an und für sich alternativlos. Es sind einfach derzeit bereits Schritte gegangen und parallel gesetzliche Entwicklungen gewesen die einige Wege für uns versperren oder unverhältnismäßig teuer machen würden. Da ist eine Zentrale Stelle zur Wärmeerzeugung einfacher umzusetzen.