Wohnungsbaugesellschaft und Balkonkraftwerke

Halihallo zusammen,

ich weiß es gibt schon das ein oder andere ähnliche Thema. Punkte die anderswo bereits geklärt wurden oder logisch sind habe ich ausgelassen.
Formal habe ich die Anbringung von 2 Panelen beim Eigentümer, einer großen Frankfurter Wohnungsgesellschaft angefragt. Meine Gedanken habe ich in [ ] angefügt. Was denkt ihr? Ist das haltbar?
Nun kam ein, naja "Duden" mit Anforderungen und Bedingungen die wie folgt aussehen:

  1. Es ist ein statischer Nachweis der fachgerechten Befestigung sowie VDE gerechter Installation durch ein Fachunternehmen zu belegen.
  2. Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für das BKW, hierzu hat er eine entsprechende Haftpflicht nachzuweisen.[ Deckt sowas nicht jede Haftpflicht ab?]
  3. die fachmännische Installation ist durch einen Nachweis zu erbringen (angehängt im Brief mit Name, Unterschrift und Firmenstempel des ausführenden Betriebes.)
    [Ich wohne im 1.OG, nutze zertifizierte Module, Wechselrichter sowie Halterung, und bin handwerklich begabt, wozu soll ich einen Handwerker holen?]
  4. Die Bedingungen des Netzbetreibers NRM sind zu erfüllen (Energiesteckdose, Anmeldung beim NB, Registrierung im Register) [Anmeldung beim Netzbetreiber gibts doch gar nicht mehr? Als Energiesteckdose ist doch auch Schuko, die bei mir aufm Balkon ist zugelassen]

Da gabs hier letztens schonmal jemanden, der das dann doch recht einfach durchbekommen hat. Ähnliche Bedingungen, wir bei dir. Musst mal nach suchen. War in den letzten 6 Monaten.

Nebenher, du hast nichts angehängt.

Ah okay, habs grade gefunden
Danke dir