Käme für mich als Mieter darauf an, wie die Split realisiert sind. Wenn es bodenstehende Truhengeräte sind (z.B. Daikin FVXM) und diese analog zu Heizkörpern unter den Fenstern platziert sind, hätte ich das als Mieter keinerlei Probleme. Da bekommt man auch auf dem Boden gute Wärme. Kaum ein Unterschied zu den den normalen Heizkörpern.
Wären es allerdings Split-Geräte, die oben platziert sind, hätte ich als Mieter große Probleme. Die Wärme geht halt nach oben und unten kommt kaum etwas an. Würde so eine Wohnung nicht mieten.
Kommt auch sehr darauf an wie die Temperatur des Bodens ist. Bei guter Isolierung kein Problem. Bei einem Geschoss darunter, das nicht gut beheizt ist und der Boden nicht warm ist, ist es wieder etwas anders.
Habe selbst mit Daikin Truhengeräten super Erfahrungen gemacht. Allerdings in einem Raum mit Klimageräten weit oben habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Die Wärme kommt halt schlecht auf den Boden. Ist fußkalt und daher unangenehm.
Mag aber bei einem KfW-Haus ganz anders sein, wenn der Boden nicht auskühlen kann, weil er super isoliert ist. Vermute aber, dass wir bei der Wohnung nicht über aktuellen KfW-Standard sprechen……