Hallo zusammen,
bei der Eigenmontage einer Split-Klimaanlage ohne Kälteschein drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Die Wahrscheinlichkeit, dabei erwischt zu werden, ist allerdings sehr klein. Zudem bezweifle ich, dass in einem solchen Fall der gesamte Betrag fällig wird. Das soll wohl eher Gewerbetreibende abschrecken.
Meine Frage ist allerdings eine andere. Die genannte Geldstrafe wäre zwar unangenehm, aber am Ende noch verkraftbar. Wie sieht es aber mit der Wohngebäudeversicherung aus? D. h., wenn mir im Extremfall das Haus abbrennt, kann sich die Versicherung dann vor der Zahlung drücken, weil ich nicht befugt war, die Split-Klimaanlage selbst anzuschließen?
Meine Frage bezieht sich nur auf den Kältekreislauf und den Kälteschein. Selbstverständlich muss ich eine größere Anlage vom Elektriker anschließen lassen, wenn diese mehr als eine Schuko-Steckdose benötigt.
Eigentlich wird in solchen Fällen schon ein Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung gegeben sein müssen.
Wenn also der Brand nicht von der Klimaanlage ausgegangen ist, passiert auch nichts.
Allerdings, du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See...
Oliver
Sehe es ähnlich wie @oliverso .
Bei einem größeren Schaden wird eine Versicherung einen Gutachter schicken, um die Ursache zu ermitteln. Wenn ein Gerät oder eine Installation den Brand verursacht hat, wird ermittelt, was die Ursache war und ob fachgerecht installiert wurde. Wenn nicht fachgerecht, wird die Versicherung des Handwerkers in Anspruch genommen, sofern er durch nicht fachgerechte Installation dies verursacht hat.
Das ist allerdings unabhängig davon, ob man eine Split-Klima-Anlage installiert oder elektrische Arbeiten vornimmt. Die gleiche Frage muss man sich stellen, wenn man eine Lampe anbringt.
Bei vielen Häusern aus den 60ern und 70ern, die ich gesehen habe, sind in den Verteilerdosen noch Lüsterklemmen im Einsatz. Und die Stromkreise sind nicht per FI abgesichert. Heutzutage ist so etwas nicht mehr fachgerecht. Die sind m.E. gefährlicher als eine neue Split-Klimaanlage, die fachgerecht installiert wurde.
Danke
Ja, ABER damals war es fachgerecht (wenn durch E-Firma errichtet) und somit greift das Argument nicht. Problem ist eher, das oftmals etwas umgebaut oder erweitert wird. Dann muß, mindestens, der betroffene Raum auf den aktuellen Stand gebracht werden. Vereinfacht formuliert.