Wieder ein Beispiel wie die Energiewende blockiert wird

Hier ein Schreiben von meinem Vermieter der das Projekt Balkonsolar unwirtschaftlich machen will.

20241216_Antwortschreiben_Bürgeranliegen_Beckmann_Balkonkraftwerk_Wohnstätten_SCS-ohneAnschreiben.pdf (44,4 KB)

Da kann man gleich aufhören. Morgen kauf ich mir einen uralten Diesel und lass die Umwelt Umwelt sein in 20 Jahren bin ich eh tot.

Wirklich depremierend, liest sich wie ein "Abwehrschreiben". Unter diesen Bedingungen wird sicherlich niemand ein BKW installieren.

Die andere Seite ist aber auch schwierig. Als Vermieter kann man ja auch wegen jedem Mist in Haftung genommen werden. Eigentlich müsste man sagen: Will der Vermieter selbst keine unkalkulierbaren Risiken eingehen, muss er BKWs abwehren durch solche Schreiben. Es ist eigentlich unser hoher Anspruch in der Rechtssprechung, Produktsicherheit usw. In Italien oder Spanien wird sowas vermutlich viel lockerer gesehen.

Ich finde das meiste nicht dramatisch, vieles sogar angemessen in einem MFH. Vieles muss eh gemacht erden oder sollte jeder bei einer vernünftigen Elektroinstallation doch machen. Bei vielen Punkte steht "ggfs.".

Eine Extra-Kaution finde ich problematisch.

Am Ende bleibt aber die Unsicherheit, dass man das Projekt angeht, und die Stadt oder die Kosten am Ende (!) das Ganze unmöglich machen ...

Du hast das teure Eigentum (oft sechstellig €) von jemandem zu Wohnzwecken gemietet.

Und nun willst Du Strom=Geld sparen indem du da was ziemlich großes anbaust.
Der Eigentümer erlaubt dir das sogar, allerdings unter ziemlich strengen Auflagen.

Gehörst du nun zu der, auch hier vertreten Spezies "Erde nur von unseren Enkeln geliehen", wird das ganze eben etwas teurer, aber du wirst natürlich "die Welt retten" und das ist dir die paar Kröten wert. :wink:

Geht es dir nur um Geld sparen wird es dann wohl nichts.

Und nur am Rande, ich habe einem meiner Mieter vor ein paar Monaten ein BKW, ohne viel tamtam, erlaubt. Schade das er nur 2 Module angebaut hat. Bei den 4 Kindern hätten sich auch 4 Stück schnell gerechnet.

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Bleibt fast nur so etwas wie einen BKW Tisch zu nutzen.

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Ich möchte hier mal etwas thematisieren.
Wenn man irgendetwas ans Netz anschließen will, egal ob PV, Wallbox, WP oder einen Speicher. Jedes Mal, muss ein im Verzeichnis eingetragener Elektriker des Energienetzbetreibers unterschreiben.
Wenn, man also kein Elektrofachunternehmen ist keine Chance.
Selbst wenn man selber staatlich geprüfter Elektrotechniker oder Ingenieur ist. Nichteinmal bei seiner eigenen privaten Anlage.
Was auch fast unmöglich ist, ein Elektriker zu finden, der einem die Anlage abnimmt und dafür die Anmeldung unterschreibt.
Was auch unmöglich ist ein Batteriespeicher selbst zu bauen und dann noch eingetragen zu bekommen.
Diese Abschottung/Monopol sollte dringend gesetzlich beendet werden.
Leider endet das Monopol nicht am Hauptanschluss bzw. Zähler.

Genau das sollte ja bei BKWs nicht mehr nötig sein.

Ansonsten hast Du recht, das Forum ist voll von Threads bzgl. Anmeldung und Abnahme-Problemen.

So eine Situation spricht dann für Insel.

hört sich nach einem guten plan an

Hallo "Ishb",

wir sind wohl Leidensgenossen, obwohl ich bei dem "anderen, großen" Unternehmen in dieser Stadt zur Miete wohne, aber die Anforderungen sind fast identisch; mit dem Unterschied, das mir hier auch noch die Hersteller vorgeschrieben werden, die ich zu nehmen habe,

Vor allem mit der Statiküberprüfung ist es ein Witz, man kann in meinem Fall davon ausgehen, das die Balkongeländer zu 1000% sowohl das BKKW selbst tragen, als auch etwaigen, zusätzlichen Lasten gewappnet sind. Wäre dies nicht der Fall, müsste deren Statik ohnehin überprüft werden.

Aber auch die anderen Punkte: Man solle ein BKKW nehmen, das dem DGS-Standard (natürlich damit die teuren Varianten) entspricht, natürlich auch die Wieland-Dose installieren lassen, überhaupt soll ein Elektriker das ganze in Betrieb nehmen uswusf.

Im Grunde genommen kann man sich damit die Thematik, trotz dem "Recht auf ein BKKW", in die Haare schmieren, weil von Gesetzesseite die Ausgestaltung der "triftigen Gründe" fehlt.

Das man hier nicht mit dem letzten, das der Markt anzubieten hat, herumfuchteln sollte, ist mit bewusst, aber deren Anforderungskatalog riecht eindeutig nach "wir wollen einfach nicht" und "wehret den Anfängen", weil ich hier bislang kein einziges BKKW an irgendeinem Mietgebäude sehe.

Ich betreibe bislang eine Inselanlage, auf die der Vermieter rechtlich keinen Zugriff hat, die aber aufgrund der Paneele leistungsseitig zu klein ausgelegt ist (insg. 290 Watt auf 2 Balkone verteilt), weil ich hier keine 400+ Wp Paneele auständern kann, aber bei der wird es wohl zwangsläufig bleiben. Ich hätte mir gewünscht, das ich mit einer richtigen Anlage eben auch die Großverbraucher kostengünstig betreiben kann, aber - Pustekuchen.

Grüssle

Um das mal auseinanderzudröseln, auf was sich der Vermieter stützt:

Vor allem der Punkt 1.2, der da lautet:

"Der Katalog des § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB über bauliche Verände-
rungen, auf deren Erlaubnis der Mieter einen Anspruch gegen die
Vermieterin oder den Vermieter hat, wird neben den bereits beste-
henden Tatbeständen der Barrierereduzierung, der Installation einer
Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder dem Ein-
bruchsschutz auf bauliche Veränderungen erweitert, die der Strom-
erzeugung durch Balkon-PV-Anlagen ("Steckersolargeräte") dienen.
Korrespondierend dazu wurde auch den Wohnungseigentümern
ein Anspruch auf Genehmigung eingeräumt, indem der Katalog der
privilegierten baulichen Maßnahmen in § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG
entsprechend ergänzt wird.
Der Anspruch beschränkt sich allein auf die Erlaubnis der baulichen
Veränderung. Sie beschränkt sich damit auf das "Ob" der Maß-
nahme. Die Frage des "Wie", also wie die bauliche Veränderung im
Einzelnen durchzuführen ist, wird nicht näher behandelt.
Damit ist zu erwarten, dass der Anspruch auf Erlaubnis ins Leere
läuft, da weiterhin statische, bauliche oder technische Aspekte einer
Umsetzung im Wege stehen. So kann die Erlaubnis zur Installation
zum Beispiel an Aspekten wie einer nicht modernisierten Elektro-In-
stallation oder eines statisch unzureichenden Balkongeländers schei-
tern, die nur unter erheblichem Aufwand modernisiert werden
könnten.
Denn gerade vor einer Installation sind viele Fragen zu klären, wie
z. B:

  • Ist der Leitungsquerschnitt in der Wohnung geeignet, die zu-
    sätzliche Last aufzunehmen oder muss die Elektroinstallation
    ertüchtigt werden?
  • Ist der Balkon geeignet, die Last der Balkon-PV-Anlage aufzu-
    nehmen?
  • Wie wird die Verkehrssicherheit gewährleistet?
  • Wer übernimmt welche Haftung?
    Solange diese Fragen nicht geklärt sind, kann keine Erlaubnis erfol-
    gen. Suggeriert wird also ein Anspruch, der nicht ohne Weiteres
    umgesetzt werden kann.
    Für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und für Vermiete-
    rinnen und Vermieter besteht hinsichtlich der Durchführung der
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    Maßnahme also weiterhin ein Ermessensspielraum. Bauliche
    und/oder technische Aspekte können weiterhin als Argumente ge-
    gen die Installation einer Balkon-PV-Anlage angeführt werden.
    Zusammenfassung:
    Es gilt festzuhalten, dass eine Balkon-PV-Anlage auch weiterhin
    nicht ohne Erlaubnis des Vermieters montiert werden darf. Der Mie-
    ter benötigt auch in Zukunft die Erlaubnis des Vermieters, was der
    Wortlaut des § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ausdruck bringt: "…
    dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache er-
    laubt …".
    Strebt der Mieter also an, eine Balkon-PV-Anlage zu installieren,
    muss er die Erlaubnis des Vermieters einholen. Insoweit wird sich
    vom Grundsatz her nichts ändern."

Ist das immer noch gültige "Rechtslage", d.h. sind dies triftige Gründe, die eine BKKW-Installation -in jedem Falle- verhindern, solange sich der Vermieter an die genannte Aufzählung hält (und so lange der Mieter nicht zu 100% dessen Auflagen erfüllt)?