Für das nicht 08/15BKW gehe ich von Ladereglern am Speicher aus.
Nur sehr ungern würde man einen Akku durch den 600/800VA Flaschenhals / AC Umweg laden wollen.
Evtl. ein oder mehr Wechselrichter am Speicher, auch gerne einer nicht netzparallel.
Angenommen du hättest einen elektrischen Speicher und/oder dein Warmwasserboiler, Waschmaschine, Spülmaschine usw. hätte eine Wielandeinspeisesteckdose.
Ein Mikrowechselrichter würde parallel zu dem Heizstab angeschlossen sein und so nur dann produzieren, wenn Wasser erwärmt wird.
Fein, nix geht ins (Haus)netz, aber du hast dann nicht zulässige 800BKW+800BW = 1600VA.
Ich finde neue Ideen dürfen nicht untersagt werden.
Das der Akku in der Produktnorm nicht vorkommt darf auch nicht bedeuten, dass es ihn nicht gibt.
Es gab Ansätze, die verständlicherweise nicht mehr verfolgt werden.
Bei einer bereits funktionierenden Nulleinspeisung in das öffentliche Netz kann man ebenso die Summe aus Bezug und eigener Einspeisung limitieren.
So könnte unerkannter und überhöhter Strom an jeder beliebigen Stelle des Hausnetz zuverlässig verhindert werden.
Kein nennenswerter Mehraufwand.
Der ganze SMART Hype, Meter & Grid, stehen wir oder eine Lobby uns wieder einmal im Weg?
Aus meiner bescheidenen Sicht:
- Das Steckersolargerät muss den Netz- und Anlagenschutz sicherstellen.
- Ein dynamisch nicht geregeltes Stecksolargerät darf 600VA in das Hausnetz einspeisen.
- Dynamisch geregelte Steckersolargeräte dürfen maximal 2400VA (o.s.ä) in das Hausnetz einspeisen.
. Bezug und Einspeisung dürfen durch die Einspeisung verursacht in Summe 3600VA nicht überschreiten.
. In das öffentliche Netz darf bei Lastwechsel nach 2 Sekunden nicht mehr als 600VA eingespeist werden.
. Bei fehlender Regelgröße, dem aktuellen Bezug aus dem oder die Einspeisung in das öffentliche Netz, dürfen maximal 600VA in das Hausnetz eingespeist werden.
Ist eigentlich irgendwas bekannt, wie sich die Begrenzung der Modulleistung von beispielsweise 960Wp auf Bifaciale Module auswirken soll?
BTT: am 8.4. Soll es im BT weitergehen.
Info aus dem Newsletter von machdeinenstrom
Hallo,
ich denke die Info aus dem Newsletter ist inkorrekt. Einmal, weil die Sitzungswoche zwar am 8. April beginnt, aber erst am 10. April die Sitzungen beginnen. An 10. Soll es zwar um Energie gehen, aber um die Potentiale der Geothermie. Im Rest der Woche kann ich auch keinen Tagesordnungspunkt erkennen, der besonders verdächtig wäre, dass dort das Solarpaket durchgewunken würde, aber vielleicht habe ich ja was übersehen.
@ Tok,
mit solchen Feinheiten gibt man sich hoffentlich nicht ab. Falls doch kommt vielleicht demnächst noch ein Verbot, die Module, bei 800W Einspeiseleistung, von hinten zu beleuchten oder davor Fresnellinsen zu montieren ...
Ganz frisch:
@BernhardS Vielen Dank für das teilen des Dokuments von der Bundesnetzagentur.
Ich bin mir nicht sicher, ob man dort auch über verschiedene Sachen lachen kann und Humor besitzt. Nun gut, das Datum 1. April zum Inkrafttreten der Neuerungen der "vereinfachten Registrierung von Balkonkraftwerken" könnte schon ein Hinwies sein... oder doch nur Zufall?
Ich hab es mal gelesen....
"Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben." Das liest sich doch schon mal gut und dafür dürfen Sie sich auch gerne feiern.
Weiter heißt es:(...)"Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden." Wie jetzt - noch weniger Daten, also weniger als 5?
Es geht ja weiter und es wird erklärt: "Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden." Ach so, das ist doch mal Entbürokratisierung, dann sind es nur noch 4 Angaben.
Und wie darf man jetzt noch den folgenden Text verstehen: "Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch.(...)". Hmm, der fragt dann den Rest ab..... :lol:
Nein, ich mach nur Spaß - trotzdem 1. April... na ja.... ![]()
So,
ich hab die seit dem 1.4.2024 geltende neue Registrierung einer
"Steckerfertigen Solaranlage" im Marktstammdatenregister simuliert.
Hier die 5 Eingabefelder:
Datum der Inbetriebnahme kann auch der 1.4.2024 sein, hier gibt es keine Unterschiede bzgl. der Limits.
Und hier die im System hinterlegten Grenzwerte.
Max. 2000Wp bei der Modulleistung.
Max 800W beim Wechselrichter
Bei Speicher "Ja" - geht alles:
Z.B.
Immerhin keine 960 W/p sondern 2000W/p.
Da fällt mir gerade ein das ich meinen Speicher noch nachmelden muss.
Gut, dann war es kein April-Scherz, aber dennoch mehr als 5 (bzw. 4) Angaben - egal.
Und ganz so schlimm ist es nicht geworden: 2000 Wp (Modulanzahlen wohl egal) und 800W beim WR geht also gut durch. Wenn man dann damit durch ist (so habe ich es verstanden) wird danach der NB informiert. Hmm... - die WestNetz hab mir gesagt, dass man erst mit der Zuteilung eine Nummer den Stecker vom WR in die Dose stecken darf. Deshalb, damit es schneller geht, sollte ich erst bei denen das BKW anmelden und dann im Marktstammdatenregister. Also wenn es schnell gehen soll (nur wenige Wochen) dann wohl doch nicht nur Marktstammdatenregister....
Oder was meint ihr?
Und wenn man einen aggressiven Netzbetreiber hat, dann sind 2kW@800W bestimmt ein Grund, dass man eine Unterlassungsanordung bekommt. Eben weil es das Gesetz noch nicht gibt. So lange warte ich ab.
Solang musst du aber auch 8kWp und 600AH anmelden können.
Irgendwie passt die Webanmeldung nun nicht mehr zur Gesetzeslage.
Was soll denn das?
Die Bildershow ist bestimmt Teil des Aprilscherzes...
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@abrissfunke Unbedingt die technischen Anschlussbedingungen (600W oder 800W, Einspeisesteckdose, ...) deines Netzbetreibers beachten und auch den Netzbetreiber informieren oder sogar beim Netzbetreiber anmelden (ist angeblich vom Netzbetreiber abhängig).
Als in der Presse kam, dasss es beim Markenstammregister nur 5 Felder gibt (ohne Hersteller/Typ, etc.), war für mich der Schluss, dass die geplante Meldung nur an die BNetzA damit vom Tisch ist. Klar, dass der VNB auch den Hersteller/Typ des Wechselrichters haben will und auch den Nachweis des NA-Schutzes. Gerade den NA-Schutz finde ich persönlich auch wichtig. Sehe jetzt schon die Meldung in der "Bildungszeitung" über ein Kind, dass an einer Balkonsolaranlage einen Stromschlag bekommen hat, weil der NA-Schutz nicht vorhanden war. Das würde die Balkonsolaranlagen insgesamt in Verruf bringen. Egal, dass es ein NoName Wechselrichter war, der eigentlich nur für den Inselbetrieb vorgesehen war, der logischerweise keinen NA-Schutz braucht bzw. den man ausschalten kann.
Egal ob gestern 1. April war oder nicht, wird wohl die Meldung an den VNB nicht wegfallen.
Mit Meldung an VNB meine ich selbstverständlich die eigene Meldung an den VNB. Ohne Abfrage weiterer Infos zum NA-Schutz, werden m.E. die VNBs nicht zustimmen. Da hat man bei der BNetzA zu kurz gedacht. Ich fände es schlimm, wenn Leute auf einmal ohne getesteten NA-Schutz (Zertifikat) Balkonsolaranlagen installieren und dadurch Unfälle passieren (im Haushalt z.B. durch Kinder oder auch beim VNB bei Wartungsarbeiten).
@Wihz Ich denke mal, dass jeder sich an die entsprechenden Normen und Gesetze / Regelungen halten sollte. Und das Geräte ohne CE Kennzeichnung etc. nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Man sollte schon darauf vertrauen dürfen, das dies bei nicht direkt "zweifelhaften" Quellen (Herstellern/Verkäufern) dies auch wahrheitsgemäß ist. Das ist wie mit dem nagelneuen Autoradio vom Trödelmarkt für 1/10tel des Preises..... das hat schon ein Geschmäckle. Oder muss man auch bei der Inbetriebnahme eines Fernseher, Mixer, etc. auch erst etwas melden? Am Ende ist jeder für die Sachen die an betreibt auch Verantwortlich. Da bin ich ganz bei @DerDickeBaer "Chinakracher" ober Polenböller von kurz hinter der Grenze mit handgeschriebenen CE Buchstaben, sind wohl eher nicht zu empfehlen.....
@Blindwiderstand In einem YT auf "Der Kanal" wird erwähnt, das eine Prüfung bei BKW (800W/2000Wp) nicht durch den VNB vorgesehen ist. Wie soll man das deuten.
Könnte man allgemein sagen, dass die BNA mehr weis und das Ende der Entscheidung quasi "geleakt" hat. Das ist ja nicht der schnellste Verein...(oder doch Aprilscherz) ![]()
Lässt das Marktstammregister jetzt schon keine Anmeldung von mehr als 2kWp zu? Obwohl das im Moment (noch) völlig zulässig ist?
So ist das wohl. Man kann aber immer noch einen Speicher eintragen zur Prüfung durch den Netzbetreiber.
Man kann auch 800VA eingeben, weiß dein VNB das schon?
Obwohl, eingeben konnte man schon immer ...
Ja, ist mir gestern passiert: Fehlermeldung "eine steckerfertige Solaranlage kann nicht über 2kW (module) haben!"
War leider kein Aprilscherz. Ich habe extra im Dezember noch beim Netzbetreiber angemeldet.




