Es gibt bei Bestandsschutz nie ein Dokument direkt. Jedes Gesetz muss da einzeln betrachtet werden. Die Verhinderung der Rückwirkung ergibt sich aus dem Grundgesetz:
Art. 103
(1)Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2)Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3)Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
--------------------------------Bei dem Kanabisgesetz ist es anders, da ist die Straffreiheit das neue Gesetz, somit steht automatisch jeder Bürger besser da und deshalb gibt es so viele freigelassene Täter.
Des weiteren gibt es das Europäische Recht: Die Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 7
Keine Strafe ohne Gesetz
(1)1 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 2 Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
Das wären dann die Grundgesetze dazu und das "schriftliche" Dokument.
Da darf sich die Gesetzgebung auch nicht drüber hinweg setzen. Ich habe ein Dokument der EWE Netz, das ich ein BKW mit 600W Einspeisung und 5,6kWp Modulleistung nutzen darf. Einzig das MaStR setzt sich über das Gesetz hinweg, also muss ich wohl den Verwaltungsweg gehen und diese zu der Einhaltung des Gesetzes zwingen. Sonst wäre es unnötige Härte, wenn jetzt zig Tausend Anlagen in der Modulleistung zurück gebaut werden müssen. Auch die 800W statt 600W bringen dem Bürger nicht automatisch einen Vorteil und somit ist auch dort die Rückwirkung des Gesetzes nicht erlaubt. Ich kann nicht automatisch aus einem 600W Wechselrichter per Update einen 800W machen. Das bieten nur die wenigsten Hersteller an und somit müsste ich wieder Geld ausgeben um einen neuen Wechselrichter zu erwerben. Also wieder Geldausgeben.
Alte PV Anlagen behalten ja auch fest für 20 Jahre die Höhe ihrer Einspeisevergütung, da kann auch keiner was dran Rütteln.