Warum soll das nicht gehen? Wäre mir neu. Die Gesamteinspeiseleistung darf 600 W nicht überschreiten, ob das von 2 WR oder einem kommt, ist egal. So zumindest mein Kenntnisstand.
Stimmt so nicht, hier kommen sie regelmäßig vorbei, obwohl ich dazu extra eine online Prämie bekomme, damit ich das selber mache. Keine Ahnung was die da umtreibt...
[quote data-userid="8074" data-postid="140033"][quote data-userid="17985" data-postid="139986"]Die ursprüngliche Frage, die mich auch beschäftigt, war doch ob es bei der Anmeldung von mini PV/BKW Anlagen möglich ist mehrere Mikrowechselrichter anzugeben z.B. zwei 300W WR statt einen 600W.[/quote]Warum soll das nicht gehen? Wäre mir neu. Die Gesamteinspeiseleistung darf 600 W nicht überschreiten, ob das von 2 WR oder einem kommt, ist egal. So zumindest mein Kenntnisstand.[/quote]Da habe ich anderes vernommen, nämlich daß nur ein BKW zulässig sei. Formal gesehen kann man zwei 300er nicht kaskadieren, denn dann passen Zertifikat (300) und Einspeiseleistung (600) nicht mehr zusammen. Daß das technisch gesehen kompletter Unsinn ist, das weiß ich auch, zumal im 600er ja zwei 300er eingebaut sind.
Das kommt halt davon, wenn man alles überregulieren will. Vater Staat hätte es sich einfach machen und einfach sagen können: "Ihr könnt so viele WR und BKW betreiben, wie Ihr wollt, solange die 600 VA-Grenze je Zähler nicht gerissen wird" und einfach den Kopfrechenkünsten seiner Bürger vertrauen. Tja, hat er aber nicht. ?
Es wäre ja auch zu einfach gewesen.
Daniel
Ist die Frage, wie man Balkonkraftwerk definiert. Das System Balkonkraftwerk kann ja auch aus 2 WR bestehen. Genauso wie ein Balkonkraftwerk 2 Module haben kann.
Vermutlich ist das gesetzlich gedeckt, aber ein paar unerfahrene Mitarbeiter bei den Netzbetreibern können damit nichts anfangen und lehnen es deshalb besser mal ab.
ob das sinnig ist, dies in der Öffentlichkeit zu diskutieren?
[quote data-userid="13390" data-postid="140071"]ob das sinnig ist, dies in der Öffentlichkeit zu diskutieren?[/quote]Du meinst, wir sollten besser die Gosch (*) halten und keine schlafenden Löwen wecken? Du ahnst ja gar nicht, wie recht Du hast. ?
Daniel
(*) Wer den Ausdruck Gosch (schwäbisch Göschle, schwyzerdütsch Göschli) nicht kennt: Der bedeutet soviel wie Nuschel.
Das wurde doch alles schon geschrieben, da hätte man das net mehr aus der versenkung holen müssen. Einfach nur alle beiträge lesen, die nicht relevanten beiträge ignorieren bzw. Gedanklich ausfiltern.
Hier mal ein interessanter ( von april 2023 ) link. Hat jetzt net direkt mit der frage zu tun, die ist aber auch schon ausreichend beantwortet.