Welche Leistung zählt? Wechselrichter oder Nennleistung der Module

Ich habe eine Frage, deren Antwort ich nicht finden kann:

Meine 27 Module haben eine Nennleistung von insgesamt 10 kWp. Mein SolarEdge Wechselrichter hat 8 kWp.

Welches ist die Leistung, die ich für die Anmeldung usw. angeben muss?
Bzw. wäre es immer noch "Liebhaberei", wenn ich bei gleichem Wechselrichter noch mehr Module auf's Dach packe?

Danke für die Hilfe
Chris

Die Leistung der Module musst du angeben.
Liebhaberei ist es wenn du nachweisen kannst das du keine Gewinne mit der Anlage erwirtschaftest -> Keine Einkommsteuerpflicht aber auch keine Abschreibung.
Das geht auch bei Anlagen größer 10kWp, da ist es dann halt ein bisschen mehr Arbeit. Bis 10kWp akzeptiert das Finanzamt den Antrag.

Liebhaberei befreit nicht von der Umsatzsteuer, da musst du dann in die Kleinunternehmerregelung.

Die Leistung der Module musst du angeben.
...
Bist du sicher? Meine, mich zu erinnern, dass der jeweils kleinere Wert angegeben werden muss.
Weil der ja auch der limitierende Faktor ist.

Bei BKW ist es die WR Ausgangsleistung, bei großen Anlagen ist es die Modulleistung... daher kommt es wohl auch, das einige NB bei BKW die Modulleistung wissen wollen.

Aber wird sich hoffentlich eh bald erledigen und auf die 30kW gesetzt werden... aber bis dahin müsstest halt mit dem Rechner von Steuer Mücke dem Finanzamt deine Liebhaberei plausibel machen.

Die Leistung der Module musst du angeben.
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Bist du sicher? Meine, mich zu erinnern, dass der jeweils kleinere Wert angegeben werden muss.
Weil der ja auch der limitierende Faktor ist.
Die Frage ging ja in das Steuerrecht. Hier zählt die Leistung der Module. Dem Netzbetreiber musst du beides mitteilen.
Wenn man über 10kWp, 25kWp, ... redet ist immer die Modulleistung gemeint.

Vielen Dank! Das hat geholfen :wink: