WEG §20 Verwaltung Probleme

Hey leute,

ich habe E-mail Verkehr mit meine Verwaltung die es nicht versteht, was soll ich ambesten antworten?

Hallo,

ich habe mir die an der Tagesordnung TOP's angeschaut, und sehe hier TOP 9 und insbesondere TOP 9.2.

Hiermit möchte ich sie auf die Aktuelle Gesetzeslage hinweisen, die einen Rückbau mit sicherheit Ausschließt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Falls sie das WEG §20 anführen wollen, können wir das gerne in einer Gerichtlichen Auseinandersetzung klären, ob die WEG einen Denkmalschutz darstellt.

Über eine beschädigung des Gemeinschaftseigentum können wir sehr gerne diskutieren, da eine andere partei in Nummer 7 ihren balkon mit Mehreren löchern versehen hat, dazu möchte ich auch gerne den Beschluss sehen ob das so in ordnung war.

Mfg

und dann die Antwort der Verwaltung drauf :

Guten Tag Herr ,

gerne können Sie einen Rechtsbeistand einschalten.

Grundsätzlich gilt: Das Balkonkraftwerk ist aktuell noch nicht in die privilegierten Maßnahmen laut § 20 (2) WEG aufgenommen. Es stellt immer eine bauliche Veränderung dar und muss von den Miteigentümern genehmigt werden.

@maxyield Was sagt denn euer Verwaltungsbeirat? Der ist ja per Gesetz die Instanz, die die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung vertritt. Ich möchte dir unbedingt empfehlen, mit diesen 2-3 Miteigentümern ins persönliche Gespräch zu kommen...nicht per Email.
So habe ich schon in der WE-Versammlung Mai 2023 einen Beschluss hinbekommen, der im Sinne der für 2024 avisierten Rechtsänderungen schon Regelungen für unsere WEG geschaffen hat. Von unseren ca. 50 Wohnungen sind schon auf zwei Balkonen Steckersolaranlagen installiert. Allen waren unsere (vernünftigen, sinnvollen, nicht verhindernden) Rahmenbedingungen bekannt. Alle halten sich daran, Skeptiker wie Aktivisten fühlen sich mitgenommen, das Klima in der Gemeinschaft ist bei dem Thema wieder gut.
PS: Ich bin Vorsitzender des Verwaltungsbeirats...vielleicht habe ich einen Teil zum Erfolg des Projekts durch gute Kommunikation beigetragen.

PPS: Der Klarheit halber: Die Verwaltung ist nicht "Herr der WEG" sondern hat die Beschlüsse der WE-Versammlung auszuführen; manche Verwaltungen haben da ein merkwürdiges Selbstbild. Aus meiner Sicht ist es sinnvoller sich an der WE / Beirat abzuarbeiten als an der Verwaltung.

ich hab leider keinen guten draht zum Verwaltungsbeirat, er ist gleichzeitig Hausmeister und Denunziant für die Verwaltung, er hat immer 5-8 Vollmachten von anderen Eigentümer die zu faul sind in die Versammlung zu gehn, und überstimmt meistens alles, wie er es braucht, die leute haben null Ahnung, bzw niemand von den 17 Eigentümern hat Ahnung ausser mir.

Nur ich habe ein BKW als Insel, ich habe 4 module, die zwei oberen wurden von der Gemeinschaft erlaubt, nun geht es um die 2 unteren am Balkongelender....immer wieder so ein Aufstand, verstehe ich nicht.

Wer als Mieter:in oder Miteigentümer:in in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) ein Steckersolar-Gerät anbringen möchte, muss eine Zustimmung von Vermieter:in bzw. WEG einholen.

Der Bundestag hat am 4.7.2024 ein Gesetz beschlossen, nach welchem Steckersolar-Geräte „privilegiert“ werden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren — damit greifen die neuen Regelungen voraussichtlich erst ab Anfang Oktober 2024.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes muss dann zwar weiterhin von Vermieter:in bzw. WEG die Zustimmung eingeholt werden. Jedoch: Durch die geplante Privilegierung müssen besondere Gründe im Einzelfall vorgebracht werden, um eine Zustimmung zu verweigern. Gleiches gilt derzeit zum Beispiel schon im Bereich von Wallboxen und beim behindertengerechten Umbauen.

@tigger

das interessiert die nicht, die beharren auf den §20

Schade und bedauerlich, dass bei dir viele Wohnungseigentümer so drauf sind, so mit sich spielen lassen und der Beirat die 5. Kolonne ist.

Es muss ja niemand jeden Monat X Stunden im Beirat verbringen - ist für mich eine "Ehrensache" / ich will Themen voran bringen - aber wenigstens einmal im Jahr aktiv 2-4 Stunden in einer WE-Versammlung mitzumachen, ist nun wirklich nicht zuviel verlangt.

Einfach traurig...und keine Perspektive für dich. :sleepy:

Rustikal angehen:

  1. Zur Versammlung abbauen

  2. Entweder danach oder Anfang Oktober wieder anbauen

Fertig

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@maxyield Dann hast du zurzeit schlechte Karten.

@tigger es ist doch gesetzlich eine priviligierte maßnahme oder nicht?

@maxyield Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es muss erst durch den Bundesrat. Solange gilt das alte Recht.

dann sitze ich es einfach aus.....sollen die doch dagegen stimmen, und mich zum rückbau zwingen(wie das wohl passieren soll).

dachte das wäre durch den bundesrat am 7 juli.....wenn ich mich nicht irre, ich werde natürlich mich mit meinen RA beraten was sache ist.

interessant, wurde aber schon groß auf youtube als sieg und beschlossen breitgetreten.

hätte man dann machen sollen sobald der bundesrat es abgesegnet hat.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuwarten.
Zwischen "Zustimmung des Bundesrates" und "Verkündung" liegen nämlich noch einige Schritte:
=> BMJ - Der Bundespräsident

Das wird am Ende wohl das Sinnvollste sein. Das würde ich in der Sitzung aber auch deutlich so äußern, wenn es gesichert ist, dass danach das BKW angebracht und betrieben werden darf. Das könnte die Entscheidung bzw. die Stimmlage beeinflussen.

Hier fiel das Wort Denkmalschutz. Sollte das relevant sein, frage bei der Gelegenheit gleich mal deinen RA, in wieweit hier die Privilegierung (bzw. aktuell eigentlich schon das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG) über die Belange den Denkmalschutzes geht. Aus meiner Nicht-Juristen-Sicht sollte das eigentlich aktuell auch schon sein. Zumal es sich bei PV-Vorhaben ja immer lediglich um temporäre Anlagen handelt.

nene, denkmalschutz haben wir ja nicht, deswegen hat man bei mir nur "es sieht hässlich aus und ohne beschluss hingebaut"

Also ganz pragmatisch: angebaut lassen

Soll die WEG doch klagen. Bis das vor Gericht zu einem Urteil kommt ist das Gesetz durch.

Ansonsten als Eigentümer den Antrag zur Abstimmung in die Versammlung einbringen.

Sollte der Antrag abgelehnt werden lässt sich das gerichtlich korrigieren. Dann sind aber auch sämtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten der WEG hinfällig.

Ansonsten gerne auch Kontakt zur DUH aufnehmen, die suchen gerade klagewillige Eigentümer und würden das auch unterstützen.

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genauso werde ich das machen, danke für den Guten Tipp

neuigkeiten:

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mal wieder ein pardebeispiel dafür wie früher einfach alles blockert wurde, mit der begründung ist halt so wollen wir nicht geht nicht und überhaupt...

jo jetzt gucken die blöd

was erlauben die sich überhaupt eine weitere erweiterung pauschal abzulehnen :rofl:

wird aber sicher irgendwann schwierig die ganzen module vom platz her zu plazieren, für die meisten balkone sind 4 module das maximum.