Wechselrichter von SHG - Sangerhausen verweigert Widerrufsrecht

Ich habe beim Solar-SHG-Shop Wechselrichter Sungrow SG10RT Bestellt und auch bekommen.

Den Wechselrichter hab ich an das Netz angeschlossen um zu sehen ob er mit meiner Bestandsanlage von Victron zusammen arbeitet.

Leider tat er das nicht, darauf hin hab ich den Verkäufer Informiert das ich vom Kauf zurück trete. Ich habe das Gerät zurück gesandt, aber der Verkäufer meint da kann er nichts machen das Gerät sei ja jetzt gebraucht. Die 14 Tage wurden eingehalten(Widerruf nach 7 Tagen).

Dann habe ich PayPal bemüht, Paypal hat zu Gunsten des Verkäufers entschieden weil das Gerät ja nicht beschädigt sei oder da der Artikel der Beschreibung entspricht.

PayPal darf wohl rechtliche Sachen wie Widerrufsrecht usw nicht bearbeiten.

Jetzt habe ich einen Anwalt eingechalten der Technisch nichts versteht und somit gar nicht weiss von was er da Schreiben soll, nach dem die gegen Seite erklärt hat das das Gerät gebraucht sei und Paypal zu Gunsten des Verkäufers entschieden hat, ist für ihn die Sache wohl auch erledigt.

Habt ihr noch Tips für mich wie ich die Sache regeln kann?

Danke schon mal.

Gruss Matthias

Ich halte es für selbstverständlich, das Du einen Abschlag für die Rücknahme eines gebrauchten Gerätes hinnehmen mußt.

Jetzt dürft Ihr mich hauen.

Dann müsste jeder der ein TV-Gerät zurückschickt nachdem er es getestet hat ja auch einen Abschlag zahlen.

Der Mensch ist aber ein wirklicher Rechtsanwalt, oder? Der muß technisch gar nichts verstehen. Der muß lediglich was vom Recht, in dem Fall Bürgerliches Gesetzbuch verstehen, und wissen, das man da so schreibt.

Hat dich den der Verkäufer über dein Rücktrittsrecht informiert?

Wenn das Gerät erkennbar gebraucht ist, kann das passieren.

Oliver

@oliverso Darum gehts ja es sind keine Gebrauchsspuren vorhanden , ich hatte das Gerät vllt eine Stunde ausgepackt.

@matt377 ich denke du hast alles richtig gemacht und dein Widerruf ist wirksam. Wofür brauchst du einen Anwalt der weniger weiß als du selbst?

Ich würde den Verkäufer schriftlich zur Rückzahlung mit Fristsetzung in 14 Tagen auffordern. Dabei schon gleich darauf Aufmerksam machen, dass du anschließend, sollte die Zahlung nicht eingehen, ein Mahnverfahren einleitest. Das Mahnverfahren solltest du dann auch machen.

https://www.mahngerichte.de/

@solarfreund Ich habe dem Verkäufer mehrfach angeschrieben, er legt sich darauf fest das es jetzt ein gebraucht Gerät sei, und lässt mich damit stehen. Da PayPal nichts in sachen Widerspruch machen, fühlt er sich bestärkt und im Recht. Was heisst das, ein Mahnverfahren einleiten? Wie und über welche stelle läuft das?

Ich hab das Gefühl das dem nicht beizukommen ist, wenn jetzt nicht mal der Rechtsanwalt weiter macht, gibt es ja nicht mal mehr ein Druckmittel.

Möchtest Du das?
Ich kenne das auch so,
Auspacken, ansehen, einpacken sollte kostenlos sein.
Beim Rücksenden eines mangelfreien Gerätes, was man getestet hat, kann einem der Wertverlust berechnet werden.
Auch wenn es viele Händler nicht machen, bzw. nicht machen können. Sie dürfen es.

@und-mehr Na ich weiß nicht auspacken und ansehen bringt bei Geräten wo es auf die Funktion ankommt nicht viel, da könnte ich mir das Foto beim Hersteller oder Händler ansehen und weiß immer noch nichts von den Funktionen.

Gruss Matthias

@matt377 Meine 5 Cent dazu. Stell dir vor du verkaufst WR. Jetzt bekommst du eine Rücksendung. WR wurde verbaut.

Du musst den auf Funktion testen. Ggf. hast du dazu garnicht die Möglichkeit.

Du möchtest das Gerät weiter verkaufen. Was sagt der nächste Kunde der ein Gerät bekommt das augenscheinlich schomal verbaut war?

Daher halte ich einen Abschlag für angemessen um den Aufwand beim Händler zu entschädigen.

Niemand zwingt dich, irgend etwas an Endkunden zu verkaufen. Tust du das aber, dann wirds nicht ohne Berücksichtigung geltenden Rechts gehen. Und das ist da sehr eindeutig: Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen. Ende der Diskussion.

Oliver

P.S. Über einen Abschlag könnte man evtl. diskutieren, über die Rücknahmepflicht des Händlers an sich nicht.

3 „Gefällt mir“

Was die leute dann dazu bringt zu sagen, sie hätten das nur angeschaut, bzw. Das gerät irrtümlich bestellt. Obwohl sie das in betrieb hatten, vielleicht sogar kaputt gemacht haben.

Das ist die grosse stärke von z.b. Amazon. Man bekommt leicht sein geld zurück.

Ich habe ( in italien bestellt) nen voltronic wechselrichter wieder zurück gegeben, den hatte ich auch kurz an einem Akku, ohne last und ohne Panel. Nur um den eigenstrom zu messen.

Der händler hat anstandslos das geld zurück gegeben. Ich habe das auch so verpackt, dass man nicht sieht, dass ich das eingeschaltet habe.

Ich kann die Händler aber auch verstehen, dass sie da einen Abschlag berechnen. Die zurück geschickten Geräte zu prüfen kostet sehr viel Geld, ist in vielen Fällen nicht möglich, das gerät auf komplette funktion zu testen. Allerdings können die das bestimmt steuerlich absetzen, wenn sie (wie z. B. Amazon) retouren mit rabatt weiter verkaufen.

Ich musste damals 16 euro paketgebühr für meine rückgabe bezahlen und im kauf waren versandkosten von 40 Euro dabei, was ich auch nicht wieder bekommen habe. Aber ich habe auch den fehler gemacht, ich hätte das nicht kaufen sollen.

Nehme den Abschlag hin, oder verkaufe den wechselrichter privat bei ebay. Davon geht die Welt nicht unter.

Lies dich mal ein, wann und wie das Widerrufsrecht gilt. Die Grundidee dabei ist, dass der Kunde ein Gerät ausprobieren können muss, wie er es auch im Geschäft tun könnte. Also anfassen und ggf auch mal in Betrieb nehmen. Wenn ich also ein Staubsauger bei Mediamarkt kaufe, gibts in der Regel ein Muster, was ich testen kann. Das muss dem Onlinekunden auch zugestanden werden.

Was genau man darf, um sich über die Funktionalität zu überzeugen, müsste man genauer recherchieren. Gerade bei einem WR ist das nicht so einfach.

Das die Gesetze sehr ungünstig für Verkäufer sind, weil die dann auf gebrauchter Ware sitzen bleiben, ist einfach so. So wollte es der Gesetzgeber und die Verkäufer müssen Wege finden, was sie mit gebrauchter Ware noch machen. Muss alles eingepreist werden.

Ich vermute mal, dein Fall ist voll vom Widerrufsrecht gedeckt, aber viele Verkäufer stellen sich quer und kommen oft genug damit durch. Auch beliebt: Man schickt zurück, Verkäufer behauptet, es wären Kratzer dran und zahlt 30% weniger zurück. Da hat man kaum eine Chance, das Gegenteil zu beweisen.

bei online bestellten Klamotten darf man die zwar auspacken und ansehen, aber anprobieren ist nicht möglich?

Merken die Verfechter der These selber wie das klingt?

Doch, natürlich ist anprobieren erlaubt. Genau wie im Laden. Einen Abend ausgehen und dann zurückschicken, wird eher problematisch.

Details im Einzelfall klärt dann ein Richter…

Oliver

Vor Jahren lief mir ne Meldung übern Weg : Studenten kaufen nen Drucker, drücken ihre Studienarbeit aus, geben danach den Drucker zurück. Das ist jetzt ohne gewähr, falls das gestimmt hat, wäre das frech.

Ist nur ein Beispiel, es wird immer Leute geben, die was ausnutzen. Das muss von den händlern eingepreist werden, wir alle zahlen das ein stück mit. Wie für alles, was im Supermarkt geklaut wird.

Ich denke, kein Händler oder Shop wird lange überleben, wenn er nicht geräte innerhalb der Widerrufszeit voll zurück nimmt. Schlechte Bewertungen bleiben für immer.