Wechselrichter 1-phasig AC-Nennleistung >4600W vs. AR-N4105?

Hallo,
kann mir mal bitte jemand sagen, ob in DE einphasige Wechselrichter mit einer AC-Nennleistung >4600W eingesetzt werden dürfen?
Growatt hat z.Bspl. den min 6000TL-XH (mit PVmax 10kWp) und im Handbuch
https://www.lieckipedia.com/fileadmin/user_upload/downloads/Wechselrichter/Plug_and_Play_Wechselrichter/Growatt_MIN_2500-6000TL-XH_Bedienungsanleitung.pdf
behaupten die, das man den auf N4105 einstellen kann.
Wenn man über die Growatt-Seite (Spracheinstellung-deutsch) geht, werden die Typen mit AC-Nenn>4600 im Datenblatt nicht angezeigt.
Kann man die denn jetzt einsetzen oder nicht?
Gleiches gilt dann wohl auch für andere Hersteller….
LG
Tifo15

Hab die Antwort gerade selber im Netz gefunden.
https://www.maxsel.de/produkt/growatt-min-6000tl-xh/
Der Anbieter hat ganz ehrlich dazu geschrieben:
"Leider gibt es kein VDE-N4105-Zertifikat für den Wechselrichter Growatt MIN 6000TL-XH in Deutschland. Das VDE-N4105-Zertifikat ist wichtig für Elektrizitätswerke in Niedrigspannungsnetzen."

Wenn doch nur alle so deutlich die Einschränkung dazu schreiben würden.
LG

Danke für den Link.

Nur aus Interesse: Ist in der N4105 die maximale Last von 4,6KW (Schieflast) expliziert beschrieben?

Hallo,
ja, die 4,6kW Schieflast sind in D festgelegt.

Habe die VDE mal verlinkt. VDE AR-4105
Hier war auf den ersten Blick nichts von 4,6kW sehen. Aber der Wert ist fix und schon ewig der Grenzwert, auch wenn man im Haushalt schnell mal drüber ist.

Auf der SMA Seite ist die AR-4105 ganz gut erklärt. SMA AR4100 Erklärung

Interessanter find ich jedoch ob auch ohne Einspeisung, also Nulleinspesung, die 4,6kW für den Wechslerichter das Maximum sind...

Gruß Martin

Wenn die mit dem Netz verbunden sind: Ja. Die Anlage muss auch dann weiterhin angemeldet werden und die Normen erfüllen.

Einfach einen 3phasigen WR oder mehrere kleinere Modelle nehmen.

Verstehe ich das jetzt richtig, wenn die PV nicht mit dem Netz verbunden ist kann man den dann auch verwenden. Bin auch gerade am suchen nach einem 1Phasen WR. Wollte eigentlich einen Fronius haben, aber da gibst nicht mehr viele, die meisten sind alle 3P.

So würde ich das ganze auch in der VDE lesen. Es geht um Einspeisung in der Mittelspannung.
Das Problem wird sein dem Netzbetreiber zu versichern, das die Netze nicht verbunden werden können.
Offgridwechselrichter sind auch um einiges günstiger!

Hallo allerseits, liebe Freunde des DIY und der PV!

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:

Ich bin dabei mir eine Anlage mit PV und Akku zusammenzubauen, nun geht es um den Teil der Sache, bei dem der VNB mitreden will. Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (ACON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (EEKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? :sunglasses:

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? :oops:
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

Herzliche Grüße
Thomas (bin übrigens neu hier!) :smiley:


Tante Edit: Als Speicher-Akku habe ich 16 LiFePO4-Zellen 280Ah, die habe ich auch schon da. Was gibt's da noch für Probleme zu erwarten? Die DC-Seite hat den VNB ja nicht zu interessieren...!?


@Mods: Beitrag bitte ggf. in einen anderen oder neuen Thread verschieben, fall das hier nicht passt!

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:
Soweit ich dies verstanden habe, gilt die VDE 4105 auch für solche Anlage, die nicht einspeisen (oder nicht einspeisen können), aber mit dem Netz verbunden sind (wie auch immer diese Verbindung aussieht).

Wenn Du den VNB schon ins Boot geholt hast, wirst Du da m.M. nach Probleme bekommen, eine nicht nach VDE 4105 zugelassene Anlage offiziell anzuschließen.
Die Idee einer reinen Insel ist schon zielführend, denn davon braucht eigentlich keiner etwas zu erfahren. Dies aber im Nachhinein zu bewerkstelligen, könnte diffiziel werden ...

Gruß Jogi

Warum macht Ihr das so unnötig nervig und kompliziert? Nehmt einfach zugelassene WR - bei höherer Leistung 3phasig - und meldet den Kram an (ist nur Papierkram).

Alles andere führt doch nur zu Ärger und Geldverschwendung.

Wenn einer meint, er möchte sich mit seiner persönlichen Rechtsauffassung in einen Konflikt mit der allgemeinen Rechtslage begeben, bitte. Aber zielführend ist das dann nicht mehr. Und eine rechtssichere und belastbare Position wird man hier auch nicht bekommen.
Also behaltet doch Euer Ziel im Auge ("PV betreiben").

@ahhkoch: da hast du grundsätzlich vollkommen Recht. :thumbup:
Das Problem liegt ein kleines bisschen in der Definition.
Die AR-4105 ist eine Arbeitsrichtlinie. Kein Gesetzt.
Wenn man eine andere Maßnahme hat, das Netz zu schützen ist das vollkommen i.O. Man muß es nur Nachweisen.
Das ist übrigens mit allem was in der VDE geschrieben steht... :roll:
Das EVU hat natürlich kein Interesse irgendein Risiko einzugehen und vom ausgetretenen Pfad abzuweichen.

Also gilt hier entweder alles mit Brief und Siegel kaufen und verbauen oder keine schlafenden Hunde wecken...

Verstehe ich das jetzt richtig, wenn die PV nicht mit dem Netz verbunden ist kann man den dann auch verwenden.
ja solange nicht mit dem netz von außen verbunden ist hat die das nichts anzugehen

So würde ich das ganze auch in der VDE lesen. Es geht um Einspeisung in der Mittelspannung.
Das Problem wird sein dem Netzbetreiber zu versichern, das die Netze nicht verbunden werden können.
Offgridwechselrichter sind auch um einiges günstiger!
du musst denen nichts versichern es reicht schon wenn keien physische verbindung hergestellt ist (und nicht hergestellt werden kann, wie diese schlaumeier das behaupten)


Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (A**CON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (E**EKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? 8-)

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? :oops:
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

so ist das, du darfst den dann nicht mit ihrem heiligen netz verbinden
das wäre dann gotteslästerung und wird mit dem fegefeuer bestraft

sorry für den sarkasmus aber mittlerweile kann man diese bürokratische idiotie nicht anders aushalten :roll:
hat ja auch in gewissen teilen eine rechtfertigung dafür gibt es ja normen die eingehalten werden müssen. das muss eben sichergestellt werden.

aber grundsätzlich gilt wo kein kläger da kein richter...
nur wenn du auf einmal im jahr 50% weniger strom von der mafia kaufst dann werden die schon misstrauisch.
...
Wenn man eine andere Maßnahme hat, das Netz zu schützen ist das vollkommen i.O. Man muß es nur Nachweisen.
...
Also gilt hier entweder alles mit Brief und Siegel kaufen und verbauen oder keine schlafenden Hunde wecken...
Reicht hierfür eine Bescheinigung des Herstellers, dass der WR nicht einspeisen "KANN"? Die hab ich nämlich vorliegen, im Gegensatz zu besagter Konformitätserklärung...

Ich verstehe die Intention der 4105 und das Interesse der VNB, die Netze störungsfrei zu halten. Es ist nur so widersinnig, auf der Einhaltung einer Richtlinie zu bestehen, die Parameter und Eigenschaften eines Gerätes vorgibt für eine Funktion, die dieses Gerät gar nicht erfüllen kann und will.
Mir ist klar, dass ich das mit dem VNB nicht diskutieren muss - wenn die sich quer stellen, ist Ende Gelände. Aber irgendwie ist das schon sehr lobbyistisch...
Reicht hierfür eine Bescheinigung des Herstellers, dass der WR nicht einspeisen "KANN"? Die hab ich nämlich vorliegen, im Gegensatz zu besagter Konformitätserklärung...
Frag das den VNB, da führt kein Weg dran vorbei. Nur Dein VNB kann Dir das beantworten und dessen "OK" musst Du haben, wenn Du legal bleiben willst.
Worum gehts Dir denn? Warum reitest Du so auf diesem Thema herum, wenn die Lage doch klar ist: Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung! Oder willst Du Dich gegen den VNB mal persönlich durchsetzen? Ich dachte, Du willst "nur" eine PV betreiben?! Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird. Es gibt nur 2 Wege:

A) Man möchte "offizell anmelden", dann folgt man den Vorgaben und kauft entsprechende Geräte.
B) Man möchte es nicht anmelden, dann macht man es einfach und schert sich nicht um Konformitäterklärungen usw usw.

Ich glaube, hier im Forum gibt es keinen Juristen und auch keinen, der sich dazu etwa belastbar äußern würde. Und selbst wenn, um das "Nein" des VNB zu kippen Bedarf es dann eines Rechtsstreits.

...
Worum gehts Dir denn? Warum reitest Du so auf diesem Thema herum, wenn die Lage doch klar ist: Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung! Oder willst Du Dich gegen den VNB mal persönlich durchsetzen? Ich dachte, Du willst "nur" eine PV betreiben?! Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird.
...
Worum es mir geht? Erfahrungen von anderen hören. Ist anscheinend nicht uneingeschränkt erwünscht hier. Ok für mich.
Warum ich darauf herum reite? Um Dich zu ärgern (denn das tut es offensichtlich) - Ziel erreicht. Prima.
"Ohne Einhaltung der Vorgaben des VNB keine Anmeldung!" - Don't state the obvious!
"Ich verstehe nicht, warum hier soviel Zeit sinnlos damit verplempert wird." - Wenn es für dich verplemperte Zeit ist, warum schreibst du dann?

Ok, um es kurz zu machen: ich habe keine Lust auf ein Forum, in welchem man nach dem zweiten Beitrag dumm angemacht wird - und nichts anderes ist es!

Allen anderen, die sich die Zeit genommen haben, kompetent zu antworten, sei herzlich gedankt!

Viel Spaß noch!
Warum macht Ihr das so unnötig nervig und kompliziert? Nehmt einfach zugelassene WR - bei höherer Leistung 3phasig - und meldet den Kram an (ist nur Papierkram).
Alles andere führt doch nur zu Ärger und Geldverschwendung.
Nur Papierkram ?
Naja - das Anmelden/Einspeisen kann auch richtig teuer werden !
Nicht nur, dass Du zertifizierte WR brauchst (kosten natürlich mehr), einen teuren zusätzlichen Zähler mieten musst (daran kommst Du nicht vorbei),
das Ganze kostenpflichtig auch vom Netzbetreiber abnehmen lassen musst (das könnte man ja noch als "teuren Papierkram" hinstellen) - nein, es kann
auch richtig dauerhaft ins Geld gehen. Und dabei meine ich nicht mal die EEG-Umlage, die Du nicht nur für verkauften, sondern auch für den selbst
genutzten Strom zahlen musst, weil die demnächst ja wegfallen soll, sondern die Umsatzsteuer. Und die zahlst Du dann auch auf beides: den
verkauften und auch den selbst genutzten Strom. Das mag bei der einen oder anderen kleineren Anlage oder bei sehr wenig Einspeisung (<10%) zu
umgehen sein, wird bei anderen Anlagen aber richtig ins Geld gehen: Aus meinen ca. 3 Cent pro selbst verbrauchter KWh (gerechnet auf 25 Jahre)
bin ich da schnell auf dem dreifachen Betrag :shock:

Da sage ich dann lieber: Nein danke, bleibe bei einer Insellösung ...
... und baue mir für das gesparte Geld einen größeren Pool in den Garten, der sich immer über überschüssigen Strom (per WP um Faktor 5+ erhöht) freut ;-)

Gruß Jogi
Nur Papierkram ?
Naja - das Anmelden/Einspeisen kann auch richtig teuer werden !
Die Anmeldung und der Papierkram selbst kostet gar nix!
Nicht nur, dass Du zertifizierte WR brauchst (kosten natürlich mehr), einen teuren zusätzlichen Zähler mieten musst (daran kommst Du nicht vorbei),
Zertifizierte Hardware braucht man so oder so, solange man keine Insel betreibt. Der Begriff "Insel" ist auch umstritten, sollte es einen Stromanschluss auf dem Grundstück geben. Aber das ist mir auch egal, ich habe keine Insel!
das Ganze kostenpflichtig auch vom Netzbetreiber abnehmen lassen musst (das könnte man ja noch als "teuren Papierkram" hinstellen)
Nicht korrekt in meinem Fall. Hier kommt nur der Elektriker, der die Anlage anschließt und dafür unterschreibt. Der 2Richtungszähler wird auch vom gleichen Elektriker eingebaut. Und nein, es ist kein beim VNB registrierter besonders konzessionierter Elektriker - nur ein ordentlicher Handwerksbetrieb, der gegenüber dem VNB auf den Bestätigungen und Protokollen unterschreiben muss. Einer vom VNB war hier nie vorort und ist auch nicht erforderlich lt. Aussage des VNB..
Da sage ich dann lieber: Nein danke, bleibe bei einer Insellösung ...
... und baue mir für das gesparte Geld einen größeren Pool in den Garten, der sich immer über überschüssigen Strom (per WP um Faktor 5+ erhöht) freut
Wie Du willst.

Hallo,

ich habe jetzt meinen Multiplus 2 48/5000 bekommen.
16 Stück LF280K EVE Zellen sind bestellt bei Shenzen Basen für 2030€.
In den Speicher Einspeisen sollen mein vorhandenes BHKW 5,3KW (installiert seit 2006 solange es noch funktioniert..) und meine 9,6KW PV Anlage (installiert seit 2011) die ich jetzt von Volleinspeisung auf Teileinspeisung umstellen möchte.

Jetzt wollte ich die Zeit bis die kommen u.a. nutzen um den Antrag zur Anmeldung für den Netzbetreiber auszufüllen und ihnen vorab zukommen zu lassen. Die fehlenden Angaben in den Screenshots im Anhang finde ich aber nirgends bei dem Victron Einheiten Zertifikat und Technischen Daten bzw. kann die vermutlich wegen mangelnden Fachwissen nicht richtig interpretieren.
Bei den Werten Speicherkapazität habe ich 3,65V max Spannung * 280AH (aus dem EVE Datenblatt) *16 multipliziert.
Bei Nutzbare Kapazität hab ich Typical Volt 3,2V * 280AH * 16 multipliziert.

Hallo allerseits, liebe Freunde des DIY und der PV!

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:

Ich bin dabei mir eine Anlage mit PV und Akku zusammenzubauen, nun geht es um den Teil der Sache, bei dem der VNB mitreden will. Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (A**CON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (E**EKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? 8-)

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? :oops:
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

Herzliche Grüße
Thomas (bin übrigens neu hier!) :D


Tante Edit: Als Speicher-Akku habe ich 16 LiFePO4-Zellen 280Ah, die habe ich auch schon da. Was gibt's da noch für Probleme zu erwarten? Die DC-Seite hat den VNB ja nicht zu interessieren...!?


@Mods: Beitrag bitte ggf. in einen anderen oder neuen Thread verschieben, fall das hier nicht passt!
Du wirst das Ding legal nicht ans laufen bekommen, wenn Du es mit dem Netz verbindest bzw. verbinden kannst, sobald es auch nur einen Leiter teilt und sei es aucuh nur die gelb rgrüne / Erde. Elektro galvanische Trennung war das Stichwort an der Stelle, was mein Projekt gleicher Denke in den Zusammenbruch trieb. Keine Chance, kannst Du ganz viel Geld und Zeit drin versenken und keinen Schritt voran kommen.

Macht Dir und mir aber auch klar, warum unser Netz nicht nur papiermäßig so stabil ist. Alle folgen den Vorschriften im engeren Sinne - und nur die Ignoranten können dann das Netz noch stören.

Bei dem Elektrogalvanische Trennung gab es nur eine Lösung und die wäre teuer gewesen, weill dann nur via Spulen die Energie von einem Netz zum anderen Netz übertragen werden dürfte, also Induktion mit all den Verlusten. Ist aber nur so eine Erinnerung an ein 2017er Projekt mit viel Herzblut und miesem Ende, da vergisst man lieber die Details schnell.
Du wirst einen anderen WR brauchen und zwar mit VDE oooder pure Insel, nicht eine Welt, wo der Netzstrom als Lader oder auch nur durchgeleitet zu Verbrauchern Deiner 2. Welt gelangt, ich meine Halbinsel wurde das Ding genannt. Du musst im Prinzip die Batterie trennen, rübertragen und am Netz laden und dann wieder zurück. Nur dann ist galvanisch getrennt. Hat mir der VNB Profi so gezeigt , das Leute das auch so für Ferienhäuse nutzen können, aber nicht im Haus, das am Netz sei.

AR- 4105 ist eine AnwendungsRegel 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher (https://www.vde-verlag.de/normen/0100492/vde-ar-n-4105-anwendungsregel-2018-11.html). Sie ist keine Norm. Aber eine Art Vor-Norm. Die TABs (Technichen Anschlusbedingungen) deines Verteilnetzbetreibers beziehen sich aber auf diese Anwendungsregel und wenn man seinen Strom von diesen beziehen will, dann muss man sich an deren Bedingungen halten (sofern die Bedingungen nicht gegen anderes Recht verstößt). Es gibt auch andere ARs z.b AR 4100.

Ob du jetzt einspeist oder nicht, ist vollkommen egal, denn eine Anforderung der Regel ist z.b. der vorhandenen NA-Schutz. Dass der WR bei Netzausfall entweder ausschaltet oder ein Teilnetz vom öffentlichen Netz sicher trennt (so dass in das öffentliche Netz bei Netzausfall nicht eingespeist wird und der Mitarbeiter von denen, der gerade an den Leitungen arbeitet keinen Schlag bekommt). Dafür sind gewisse Zeiten einzuhalten. Wenn dein WR das kann, dann sollte der Hersteller ich eben so einen 4105 Wisch holen bzw seinen WR danach zertifizieren lassen. Wenn er es nicht kann, dann kann er es technisch nicht und dann ist der WR auch nicht geeignet.

Ich hab keine Probleme mit diesen Anforderungen und finde es auch nicht zu viel Bürokratie für die Sicherheit. Ich hab allerdings ein Problem damit, dass die Norm bei der VDE 150€ kostet und man 150€ für das Lesen von Vorgaben ausgeben soll, die sich alle 2-3 Jahre ändern.