Was passiert mit den eingespeisten Strom aus Nullvergütung, wie wird der bilanziert

Ich bin gerade am suchen was mit den Strom passiert der innerhalb der Nullvergütung (z.B. Balkonkraftwerke oder Nullvergütung für Anlagen nach 25.02.2025) passiert.

Netzbetreiber erhält den Strom und verkauft ihn weiter. Muss dieser irgendwo bilanziert werden und mit Forderungen aus den EEG Topf gegengerechnet werden.

Wie erfasst der Netzbetreiber die Mengen an Strom die z.B. von ein Balkonkraftwerk eingespeist werden.

Kein Zähler ist ja 100% genau, deswegen gehen die vermutlich in der Messungenauigkeit unter bzw. kompensieren bilanziell die Leitungsverluste.

Das meinte ich nicht. Mich interessiert was mit den eingespeisten Strom passiert. Wenn der vom Endkunden verbraucht wird erfolgt ja eine Vergütung in Richtung Stromlieferant.

Normal erhalte ich wenn der Strom vergütet wird die Vergütung vom Netzbetreiber und der verkauft ihn zum Marktwert an den Stromlieferant. Die Differenz wird aus den EEG Topf bezahlt.

Jetzt der Fall der Netzbetreiber verkauft den Strom aus Nullvergütung- was passiert jetzt? Und wie misst, oder bewertet er die Einspeisung der BKW in sein Netzgebiet.

Deshalb wird doch Register 2.8.0 abgefragt, also was man über BKW eingespeist hat. Lediglich die Leute, die nicht angemeldet haben und einen alten Zähler, können nicht erfasst werden.

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Beispiel hypothetisch auf 1 Tag verkürzt:

Am Trafo hat der Netzbetreiber 1000 kWh Stromverbrauch gemessen.

Alle Stromkunden Zähler zusammen im Bereich haben 970 kWh "verbraucht".

Ohne BKW wäre das 30 kWh Verluste bzw. Messungenauigkeit.

Hypothetisch gleicher Tag mit BKW Einspeisung von 100 kWh

Da misst der Netzbetreiber nur noch 900 kWh.

Stromkunden Zähler messen immer noch 970 kWh.

Was davon nun Leitungsverluste oder undokumentierte Einspeisung waren kann niemand mehr sagen.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt:
Ohne Smart Meter wird einmal im Jahr der Zählerstand abgelesen.
Bedeutet erstmal, dass man fast komplett blind ist, wer wie wo wann wieviel einspeist, wieviel Verluste es gibt und ob jemand Strom angezapft hat.

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Das mein ich.

Jetzt liest der Netzbetreiber ab Meier hat mit Nullvergütung 500 kWh eingespeist über das Jahr. Jetzt wird die eingespeist Menge ja verkauft. Wohin fließt der Ertrag aus den Verkauf? Wird der den EEG-Konto gutgeschrieben?

Da steck ich nicht drin, aber im photovoltaikforum wurde es wohl schon mehrfach diskutiert, da gibts Leute, die sich mit auskennen. Quintessenz war wohl: Der Netzbetreiber verdient gar nichts dran.

Bist du sicher, dass da am Trafo überhaupt was gemessen und dokumentiert wird? Ich meine mal gelesen zu haben, dass wir sowas gar nicht haben und man deshalb auch nicht weiß, wo evtl. Engpässe sind oder Überlastung droht. Man ist da wohl ziemlich blind.

Ok danke da gehe ich da mal auf die Suche

An den Trafos wird nichts gemessen, daher kann der Netzbetreiber da nicht sehen was am Tag verbraucht wird, oder eben auch nicht.

Unsere "Siedlung" besteht aus 3 Straßen mit ca 40 Häusen und einem Trafo, ich vermute die Häuser (die meisten DHH und wenige kleine MFH) sind mit einer Ringleitung verbunden. Wenn mein BKW da jetzt 200W Überschuß einspeist geht das gar nicht bis hinter dem Trafo, wird also direkt in der Siedlung verbraucht. Das ist aber so wenig das es wohl eher als Verlustleistung oder Meßtoleranz versickert.

Ich würde aber gerne mal wissen, wieviel die BKWs in Deutschland wirklich einspeisen.

die alten Stationen können das meist nicht (es sei denn es wurde etwas rudimentäres nachgerüstet).

Digitale Ortsnetzstationen (digiONS) können das und es wird auch gemacht.

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Das wird dir keiner sagen können. Bei uns im Netzgebiet, kleiner Netzbetreiber mit rund 14.700 Messstellen im Niederspannungsbereich gab es vom 25.02.2025 bis Ende 2025 ein Zubau von 107 Dachsolaranlagen und 150 Balkonsolaranlagen laut MaStR die in Betrieb genommen wurden.

Moisen,
bei mir wird der Zählerstand 2.8.0 nicht abgefragt. Kann mir nicht vorstellen, dass der BKW Strom, der ins öff. Netz eingespeist wird, erfasst wird. Er wird lediglich die benötigte Einspeisemenge reduzieren. Aber sicher bin ich mir nicht.

Die eingespeiste Menge muss wohl nach Gesetz erfasst werden, deshalb reichte es nicht, wenn BKW-Nutzer einen rücklaufgesperrten Zähler haben. Da wird umgerüstet, weil der Messstellenbetreiber verpflichtet wurde, die Einspeisung zu erfassen.

Wenn bei dir der Zählerstand 2.8.0 nicht abgefragt wird, obwohl dein BKW angemeldet ist, dann verhält sich dein Messstellenbetreiber nicht gesetzeskonform, kommt also seiner Pflicht nicht nach. Ich hab das aber schon öfters gehört, dass da geschlampt wird.

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KI meint, dass der eingespeiste Strom vom BKW mit den Netzverlusten verrechnet werden. Was unter 2.8.0 gemeldet wird, wird aber als EEG Strom geführt.

Hier mal ein Zitat von Gemini:


3. Bilanzierung in der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)

Der Strom landet bilanziell im großen Topf der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

  • Dein Verteilnetzbetreiber (VNB) meldet die Mengen aus dem Register 2.8.0 an den übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber.
  • Dort wird er als EEG-Strom geführt, der die allgemeine EEG-Quote in Deutschland stützt.
  • Da du auf die Vergütung verzichtest, sinkt dadurch theoretisch der Finanzierungsbedarf für das EEG-Konto (das früher über die EEG-Umlage und heute aus dem Bundeshaushalt finanziert wird).

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Ja, das mag sein. Ich melde den Zählerstand selbst. Daher weiß ich nicht, was der "Ableser" notiert hätte. Im Kundenportal gibt es kein Eingabefeld. Vielleicht melden sie sich noch und fragen 2.8.0 ab. Schauen wir mal, die ca. 34 kWh (dank Nulleinspeiseregelung) machen den Kohl gewiss nicht fett.
L.G.

Das liegt im Auge des Betrachters. Bei der Masse an Anlagen mit INB nach 25.02.2026 noch dazu kommt in den nächsten Jahren wird da einiges zusammen kommen.

Daher war meine Frage wohin der erzielte Gewinn aus den nullvergüteten Strom passiert.

Nun weiß ich natürlich nicht, was mein Versorger meldet. Vielleicht wird eine Pauschale berechnet, wenn nicht, dann ist der "Gewinn" die Ersparnis beim Einkauf (theoretisch). Die grundzuständigen Versorger beschaffen den Strom i.d.R. langfristig und nicht im Tagesgeschäft an der Börse, sondern "over the desk". Da gibt es Verträge, bei denen die bestellte Strommenge zu bezahlen ist, egal ob sie abgenommen wird. Wenn es so ist, dann hat der Versorger keine Einsparung, also auch keinen Gewinn. Solche "take or pay" Klauseln sind auch im Strommarkt abgeschlossen worden, ebenso beim Gas.

In diesen Fällen entsteht, wenn überhaupt, der Gewinn beim Energievorlieferanten. Doch das kann man nicht pauschal vorhersehen. Die "take or pay" Klauseln haben ja den Hintergrund, eine vorhandene Energierzeugungsanlage möglichst effizient zu nutzen. Wenn sie dann nicht im maximalen Arbeitspunkt gefahren werden kann, dann steigen die Grenzkosten. In solchen Fällen wäre kein Gewinn entstanden - rein fiskalisch. Für das Klima ist eventuell doch ein Gewinn, nämlich genau dann, wenn auf diese Weise weniger klimaschädliche Abgase entstehen.

L.G.

Grübel. Photovoltaik Forum? Dann muss das falsch sein.

Überlegung:

Egal ob ich was einspeise oder nicht: alle anderen verbrauchen das gleiche wie vorher. Zahlen also für ihren Strom Netzgebühren und den Preis der Kwh vom Erzeuger.

Jetzt speise ich was ein. Alle zahlen ihren Strom. Der Versorger , das kraftwerk, muss aber den von mir eingespeisten Strom nicht liefern. Und sein eunspeisezahler zählt den nicht. Also kriegt der Lieferant weniger, die Netzleute aber schon. Spannende frage ist tatsächlich: wo bleibt die Verrechnung des eingespeisten Stroms? Wenn es die Zählerfehler und die Verluste übersteigt, musste tatsachlich der kraftwerksbetreiber sein, der weniger bekommt. Was ja auch richtig ist.

PS: insofern ist die Aussage sogar richtig: Der Netzbetreiber bekommt das gleich Geld wie ohne Einspeisung, verdient also nicht extra mit den eingespeisten Kwh.

Was beides doch eigentlich vollkommen richtig ist ….

Aber dafür muss es doch irgendwo ein offizielles Dokument geben. Der Gedanke kann doch nicht erst jetzt aufkommen.

Edit:

ich bin fündig geworden. Das Geld wird wie angenommen den EEG Konto gutgeschrieben

Was passiert mit dem Stromerlös? → EEG-Konto

§ 3 Nr. 12 EEG – Definition EEG-Konto

*„EEG-Konto ist das Konto, auf dem die Übertragungsnetzbetreiber

  1. Einnahmen aus der Vermarktung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms

  2. sowie Ausgaben für Zahlungen nach diesem Gesetz
    verbuchen.“*

Wenn keine Zahlung an dich erfolgt (§ 51):

  • der Strom wird trotzdem vermarktet

  • Erlöse oder Verluste gehen ins EEG-Konto

  • nicht an den Anlagenbetreiber

Meine Ansicht dazu: Jeder hat seine eigenen verluste. Die preist er ein, das ist alles im preis der verkauften kwh enthalten. Wenn im supermarkt obst faul wird, dann ist das auch ein verlust, wie wenn von der eingekauften strommenge nur 98 prozent dem kunden (laut kundenzähler) verkauft werden kann. Weil es verluste auf dem netz gibt. Die tomaten kosten so viel, da sind die 2 kg faulen mit drin für den supermarkt. Die bekommt der supermarkt auch bezahlt. Wenn ich von zu hause tomaten mit bringe, die in die Auslage des supermarktes lege, werden die verkauft. Der vergleich hinkt, der umsonst eingespeiste strom kann nicht verfaulen. Der supermarkt bezahlt dem erzeuger aber auch nur die tomaten, die verkaufbar angeliefert werden. Werden tomaten im lkw faul, geht das auf kosten des erzeugers. Jeder hat seine eigenen verluste.

Um die eingangsfrage zu beantworten:
Ich denke, dass die umsonst eingespeisten kwh dem nachbarn verkauft werden. Mein versorger verdient das geld, das löst sich nicht in nix auf.