Bei einem Balkonkraftwerk wird es kaum nennenswerte Überschüsse geben, da der erzeugte Strom größtenteils sofort selbst verbraucht wird.
Zwischenzähler rein und einer der beiden VNB-Zähler stillegen/rausnehmen geht natürlich. Nur wenn du später irgendwann man wieder einen zweiten Zählerplatz brauchst (z.B. für Wärmepumpentarif oder Wallbox oder doch Wohnungen trennen oder ???) , dann könnte es sein, dass du den Zählerschrank auf die dann gültige VDE-Norm umbauen musst, was ein paar Tausender kosten kann. Insofern würde ich auch wenn nix dran angeschlossen ist, den 2. Zähler drinlassen und die Grundgebühr brav zahlen.
Wenn du zwei Steckerkraftwerke anschließen möchtest geht das eigentlich nur mit zwei Zählern.
Bei einer möglichen Notwendigkeit den Zählerschrank zu aktualisieren kann ich nur zur Befragung des Netzbetreibers raten. Die Elektriker wollen einem häufig was teures verkaufen, dass gar nicht notwendig ist. Mein Netzbetreiber schreibt etwa: "In einer Bestandsanlage verzichten wir auf die vollständige Umsetzung der TAB. Wir erwarten das, das und das."
Hier reden wir eher von € 100 als von € 1000. Das hat bei mir funktioniert.
Ich wollte wieder einen zähler in eine vorhandene verteilung haben. Der platz war ja vorhanden. Der stromversorger hat keinen zähler gesetzt, es musste eine teure neue verteilung installiert werden. Rastis einwand hat eine absolute berechtigung. Dass ein netzbetreiber in eine alte verteilung wieder einen zähler setzt, halte ich für ein gerücht. Ausser, die verteilung ist neueren datums.
@alter-hase Wir haben einige hundert Netzbetreiber. Jedes Netz wird wie ein Fürstentum gehandhabt. Eigene Regeln. Da habe ich wohl Glück gehabt. Aber Fragen kann Klarheit schaffen.
Bei meinem Netzbetreiber gibt es auch Vorgaben. Bei mir mussten die Zählersetzer auch zweimal kommen. Das wäre sonst auch zu einfach gewesen.