Was bedeutet "privilegiert" genau?

Hi Leute,

ich möchte mal kurz mein Verständnis von der Sache prüfen.
Seit 10/2024 sind Balkonsolaranlagen im Abs. 2 im §20 WEG aufgenommen und sind damit privilegiert. Das heißt nach meinem Verständnis:

  • Mieter/Miteigentümer der WEG hat grundsätzlich das Recht ein BKW zu installieren, wenn keine technischen Belange dagegensprechen
  • die Unzumutbarkeit der Durchführung muss von Vermieter/WEG begründet werden (Beweislast liegt nicht beim Mieter/Miteigentümer)
  • Triviale Begründungen wie z.B. "Erscheinungsbild" reichen nicht aus (z.B. LG Hamburg AZ 311 S 44/24 vom 13.12.24)

Hintergrund ist, das die WEG vor einiger Zeit (evtl. schon vor 10/2024) entschieden hat, das BKWs anbringen nicht erlaubt ist. Auf Rückfrage bei der Hausverwaltung wurden "technischen/statischen Gründe" genannt. Das kann meiner Auffassung nach eine akzeptable Begründung sein, wenn diese denn "nachweisbar" ist.

Mein Standpunkt: Wenn die Geländer nicht stabil genug sind, dann müsste es einen statischen Bericht geben und ggfls repariert werden (unabhängig vom BKW). Einfach auf das Alter der Geländer zu verweisen würde mEn nicht ausreichen. Zumal die Vorgaben der Traglast seit zumindest 1971 bei 50kg/laufenden Meter unverändert geblieben sind.

Mein Ziel: Eine Regelungen in der WEG zu erwirken, wie man ein BKW erlauben kann, anstatt dies kategorisch zu verbieten. Dafür benötige ich aber Argumente. Die Regelung selbst kann natürlich den Gegebenheiten Rechnung tragen (z.B. max 15kg/lfm, senkrechte Installation).

Das Thema kommt bei der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt.

Wie seht ihr das? Gibt es weitere Gerichtsverfahren, die meinen Standpunkt untermauern oder alternative Argumentationen bekräftigen?

LG Nick