Guten Morgen,
Ich hoffe hier ein paar weitere Informationen zu finden, zu dem was ich bisher so weiß.
Eine kurze Einleitung. Ich wohne in einer ETW in einem 8 Parteien Haus, mit einer Garage, die direkt daneben steht. Zu Bedenken : Warmwasser mit Durchlauferhitzer 25A, Herd & Induktion ebenso elektrisch.
Im Jahr der Förderung von Wallboxen haben wir und dann eine 11kw openWB von einem „Fachbetrieb“ in der Garage installieren lassen. Gesamtkosten mit Erneuerung des Sicherungskastens in der Wohnung ca 4000€.
Angeschlossen wurde die Box über eine neue Unterverteilung, die mit 5x6mm2 vom Zähler im Keller in die Garage gelegt wurde.
Seit letztem Jahr im April habe ich auf der Garage auch ein 600W BKW. Dieses ist auch an diese Unterverteilung angeschlossen mit LS 10A und FI (das hab ich selber installiert).
Ich wollte dann meine Möglichkeiten zur Erweiterung auf 1.6kw mit „BKW Speicher“ in 2024 durchgehen. Dementsprechend habe ich dann unseren Netzbetreiber kontaktiert, und nach den entsprechenden Unterlagen gefragt.
Dies war seine Antwort :
Hier noch ein paar Anmerkungen zur Installationsausführung des Zählerplatzes:
- Hauptschalter: Bei Direktzählern ist im oberen Kundenanschlussraum ein 63-A-Hauptschalter zu installieren, damit der Zählerplatz aus beiden Enrergierichtungen freigeschaltet werden kann (alternativ kann im oberen Kundenanschlussraum ein dreipoliger
LS-Schalter anstelle des Hauptschalters installiert werden).
- Oberer Kundenanschlussraum: Die Hutschiene oberhalb des Zählers (oberer Kundenanschlussraum) dient lt. TAB als Anschlussstelle für die Kundenanlage - und nicht als Unterverteilung hier dürfen neben dem Hauptschalten und dem Klemmstein nur bis zu drei einphasige RCD-/LS, max. 16 A, z. B. für Kellerversorgung, o.ä. untergebracht sein
Sofern mehr Sicherungsautomaten benötigt werden sind diese in einer separaten Unterverteilung unterzubringen.
Dann habe ich ihm auch Fotos unserer Zählertafel(!) und der Unterverteilung zur Verfügung gestellt, damit ich ungefähr weiß, was noch gemacht werden muss.
So, das Ergebnis ist laut Netzbetreiber folgendes :
Die Fotos lassen erkennen, dass Ihr Zähler nicht in einem Zählerschrank sitzt. Hier hätte Ihr Installateur der Wallbox noch nicht einmal eine Wallbox anschließen dürfen, ohne einen Zählerschrank gem. VDE-AR-N 4100 anzubauen. In der Norm steht, dass Änderungen hin zu Anwendungen mit Dauerstrom (Ladeeinrichtungen sind solche) ebenso wie der Anschluss von Einspeiseanlagen eine Anpassung der elektrischen Anlage des Kunden erfordern. (Bei Micro-PV erlauben wir eine Ausnahme)
Um eine PV Anlage hier anschließen zu können, muss Ihr Zählerplatz in einen Zählerschrank gem. VDE-AR-N 4100 incl. APZ Feld umgebaut werden. Die übrigen Zählerplätze des Hauses sind hiervon nicht betroffen.
DANACH WURDE DER BETRIEB UNTERSAGT
Der Installationsbetrieb der Wallbox ist eine hier bekannte Solarfirma-die sich jetzt mehr oder weniger tot stellt. Bis heute hat die Installation kein Meister abgenommen.
Ein Kostenvoranschlag einer anderen Firma zum Umbau der Zählertafel beläuft sich auf 3100€. Der Schrank müsste in einen anderen Keller verlegt werden, da er viel zu groß ist(doppelt so Breit wie jetzt und drei mal so lang)
. Es wäre ein Riesen Aufwand und vermutlich sogar die Zustimmung der WEG notwendig.
Somit wären wir bei knapp 7000€ für eine Wallbox. Da kann ich dankend drauf verzichten, und auch meine geplante Erweiterung auf 800W drosseln in 2024 (HMS 1600 4T).
Kann man die Wallbox rausschmeissen und mit einer roten 3x16A CEE den Umbau umgehen ? Diese wäre wohl "nur" meldepflichtig.
Da wir ggfs auch Klagen müssen, bin ich mit dem ganzen etwas überfordert…
Mich würde jetzt einfach mal eure Meinung interessieren, was stimmt den nun ? Will hier der Netzbetreiber nur auf Kosten anderer die Zählertafeln sanieren ? Welche Firma hat denn nun recht ? Was wollte ich eurer Meinung nach tun ?
VG Alex