Wallbox Pulsar plus und Enwg §14a

Nach Enwg 14a muss eine Wallbox steuerbar sein, wenn sie 11 oder 22kW zieht.
Die Wallbox Pulsar Plus kann das OCPP und hat eine Hersteller-API zur Steuerung.
Entspricht sie damit dem Enwg14a und man dürfte sie mit 11kW installieren?
Der Netzbetreiber NetzeBW kennt sich diesbezgl. nicht aus.

Was müsste man tun wenn man sie mit 4kW anschliesst und später auf 11kW hochsetzen möchte? Muss man das dann anmelden? Und wenn dann die Box nicht dem Enwg 14a entspricht?

Was bedeutet die Ziffer 10.6 der Anlage 1 der Bundesnetzagentur:

Auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen,
a. die nachweislich technisch nicht gesteuert werden können,
b. deren Steuerungsfähigkeit auch nicht mit vertretbarem technischem Aufwand
hergestellt werden kann und
c. die bis zum Ablauf des 31.12.2026 in Betrieb genommen werden,
finden die Ziffern 3. - 5. dieser Festlegung keine Anwendung.

Ich finde leider nirgends eine offizielle Festlegung der Norm, mit der eine steuerbare Anlage gesteuert werden können muss.

Deswegen ist meine Frage an euch: wann gilt eine Wallbox als steuerbar? Meine Wallbox ist über OCPP und Hersteller-API steuerbar. Ist das für Enwg 14a ok? Und falls nicht: warum nicht?

(chatGPT habe ich schon gefragt, bitte nicht noch mal bemühen)

Eine einfaches Schütz, daß die Box ganz abschaltet, dürfte nicht unter „nicht vertretbaren technischen Aufwand“ fallen.

Oliver

Das hiesse aber ich kann jede Wallbox einbauen und wenn der Netzbetreiber steuern will, rüste ich ein Relais nach und er einen Rundsteuerempfänger?

Steuern heißt nicht abschalten sondern dimmen auf 4,?kW

Oder weniger. Wenn drosseln nicht geht, bleibt halt nur abschalten.

Oliver

Ne, abschalten is nich. Meine ich mich dunkel zu erinnern. :thinking:

" Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen Wärmepumpenheizungen, Klimaanlagen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge und Stromspeicher mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt.05.12.2023"
sagt die BNA dazu. Und von anderer Stelle:
" § 14a EnWG: Neuregelung der EVU-Sperre. Wenn Sie im Besitz einer Wärmepumpe sind, behalten sich die Netzbetreiber das Recht vor, eine sogenannte Steuerung bzw. Drosselung nach § 14a EnWG vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Leistung Ihrer Wärmepumpe auf 4,2 kW gedrosselt werden kann.06.05.2025"

Die Reduzierung muss auf 4,2kW erfolgen, oder, wenn das technisch nicht möglich ist, auf den nächstgeringeren Wert, der technisch möglich ist. Das kann dann auch Null sein.

Siehe 4.6

Oliver

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Sorry dass ich meine Frage nicht präzise formuliert habe. Ich habe es im Ursprungspost noch mal klar geschrieben.

Das hier fast das m.E. ganz brauchbar zusammen:

Oliver

Ok also es scheint dass eine Wallbox die im Internet hängt und OCPP kann dann auch Enwg 14a erfüllt.

Was passiert eigentlich wenn man eine 11kW Wallbox beim Netzbetreiber anmeldet und es ist nicht klar, ob sie steuerbar ist? Für 11kW braucht man ja keine Genehmigung, man meldet sie einfach an.