Nach Enwg 14a muss eine Wallbox steuerbar sein, wenn sie 11 oder 22kW zieht.
Die Wallbox Pulsar Plus kann das OCPP und hat eine Hersteller-API zur Steuerung.
Entspricht sie damit dem Enwg14a und man dürfte sie mit 11kW installieren?
Der Netzbetreiber NetzeBW kennt sich diesbezgl. nicht aus.
Was müsste man tun wenn man sie mit 4kW anschliesst und später auf 11kW hochsetzen möchte? Muss man das dann anmelden? Und wenn dann die Box nicht dem Enwg 14a entspricht?
Was bedeutet die Ziffer 10.6 der Anlage 1 der Bundesnetzagentur:
Auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen,
a. die nachweislich technisch nicht gesteuert werden können,
b. deren Steuerungsfähigkeit auch nicht mit vertretbarem technischem Aufwand
hergestellt werden kann und
c. die bis zum Ablauf des 31.12.2026 in Betrieb genommen werden,
finden die Ziffern 3. - 5. dieser Festlegung keine Anwendung.
Ich finde leider nirgends eine offizielle Festlegung der Norm, mit der eine steuerbare Anlage gesteuert werden können muss.
Deswegen ist meine Frage an euch: wann gilt eine Wallbox als steuerbar? Meine Wallbox ist über OCPP und Hersteller-API steuerbar. Ist das für Enwg 14a ok? Und falls nicht: warum nicht?
(chatGPT habe ich schon gefragt, bitte nicht noch mal bemühen)
Die Reduzierung muss auf 4,2kW erfolgen, oder, wenn das technisch nicht möglich ist, auf den nächstgeringeren Wert, der technisch möglich ist. Das kann dann auch Null sein.
Ok also es scheint dass eine Wallbox die im Internet hängt und OCPP kann dann auch Enwg 14a erfüllt.
Was passiert eigentlich wenn man eine 11kW Wallbox beim Netzbetreiber anmeldet und es ist nicht klar, ob sie steuerbar ist? Für 11kW braucht man ja keine Genehmigung, man meldet sie einfach an.