Vorschriften Batterieräume in Ö

In Ö "Batterieraum" ab 20kWh .

Servus, nicht, dass ich kein Compartement für WR und Batterien hätte, aber wo ist das geregelt und seit wann? Bauordnung? Wäre dann wieder Ländersache...

Im Detail Ländersache aber EN50272-2 aus 2001 :slight_smile: (eN IEC 62485-2 Kapitel 9.2 2019) als Richtlinie ?!

m.W. 3 bis 20kWh muß ein Rauchwarnmelder installiert sein.
Ab 20kWh Batterieraum F90 mit Rauchabzug (zu öffnendes Fenster oder F300 Abluftgebläse mit elektronisch gesteuerter Zuluftklappe und Feuerwehrschalter ?!)
Ab 100kWh wirds ganz kompliziert

Brandschutz/Bauordnung müsste Ländersache sein ja.

Ich glaube der Elektriker, der die Batterie "absegnet" muß auch für die Einhaltung der Aufstellungsbestimmungen hinhalten. Meine ist noch nicht abgesegnet :wink:

Ergänzung: OIB Richtlinie 2 (2019) 3.9.12*
Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich wenn ....
d) wenn die Umhüllung der stationären Batterieanlage selbst den gleichen Feuerwiderstand wie unter 3.9.2 (REI90) gefordert aufweist und ein Energieinhalt von 100kWh nicht überschritten wird.*

Rauchableitung aus unterirdischen Geschossen:

3.12.1
..... Für Gebäude der Gebäudeklasse 1 gelten diese Anforderungen nicht. Einzelne Räume mit nicht mehr als 10m², in Summe nicht mehr als 30m² bleiben ausser Betracht. (Kann man so oder so interpretieren)

Bauordnung ist in jedem Dorf anders

Danke für die Infos.

Ich find immer witzig, wie man sich immer auf die "Elektriker" als Spezialisten verlässt.

Mag eh sein, dass die mit der normalen E-Installation ganz gut zurecht kommen, aber von DC haben viele wenig Ahnung. Auch dem Gerstensaft sind die meisten die ich kenne nicht abgeneigt.

Und wenns dann über die Akkuschrauberklasse (>100kWh) hinausgeht, braucht man dann noch weitere Schwachverständige? Oder den Segen der Kirche....natürlich gegen entsprechende Ablaß-Zahlungen...

Typisch ist, dass man sich wieder einmal in die Handlungsunfähigkeit hineinreguliert.

20kWh würde bedeuten, dass man für eine Dose Heizöl (2l) ebenfalls einen F90-Raum brauchen würde....absurd.

Ja und auch in Garagen dürfen maximal 20kWh installiert werden. Der Tesla oder BYD der daneben 90kWh abbrennt scheint egal zu sein :slight_smile:

Und bleibt noch der Terminus "stationär" - eine ausgeborgte Batterie auf Rollen zur Notstromversorgung :smiley:

... wollte aber den thread nicht kapern - nur grundsätzlich sollten Überlegungen zum Aufstellort erfolgen.

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Der Tesla hat ne andere Sicherheitsprüfung als der Akku.

Deswegen immer wieder die Frage wohin mit meinem Gasflaschen von Gasgrill. Gas ist schwerer als Luft, also nicht in den Keller...

Bei der Lagerung im Freien sollten die Gasflaschen einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden haben. Andernfalls ist eine zwei Meter hohe Schutzmauer um die Gasflaschen notwendig. Bei allen Lagerorten sollte der Boden schwer entflammbar sein und es sollten sich keine (leicht) brennbaren Gegenstände in der Nähe befinden.

Wenns schonmal Leute probiert haben ab wann es dumm wird, kommen oft die Regeln.

Was war das Thema?
Nachtrag: Danke @jensdecker

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