Vorhandene PV Anlage um Balkonkraftwerk erweitern

Hallo,

ähnliche Beiträge habe ich schon gelesen, diese erfassen aber nicht ganz meine Fragestellung bzw ggf hat sich da auch was rechtlich geändert.

Ich betreibe eine 12 KWp PV Anlage, ich speise ein, verbrauche aber auch selbst.
Diese Anlage ist über 10 Jahre alt und hat KEINEN Akku.
Akku nachrüsten wäre eine Option, dazu schreibe ich einen weiteren Beitrag.

Relativ einfach zu lösen scheint mir die Erweiterung um ein Balkonkraftwerk mit Speicher.
Es gibt kostengünstige Sets und der Speicher reicht mir dicke über die Nacht.
Mir geht es darum gar nicht um weitere Einspeisungen.

Das weitere Balkonkraftwerk muss ich ja im MaStR anmelden, was prinzipiell ja ok ist.

Aber wie wird denn der Überschuss des Balkonkraftwerk mit dem anderen (subventionierten) PV Strom verrechnet ? Begehe ich Subventionsbetrug wenn beide einspeisen.
Letztendlich versuche ich zwar eine Nulleinspeisung des Balkonkraftwerks, aber verhindern werde ich es nicht können. Bekommt der Netzbetreiber das mit ? Werden Abgleiche des MaStR gemacht ?
Oder zählt zB das Argument das ich letztendlich nur die Leistungsverluste meiner vorhandenen 10 Jahre angemeldeten Anlage mit weiteren Modulen ausgleiche ? Angemeldet waren ja mal 12 KWp, bringen wird sie ggf noch 10 KWp.

Hoffe ich habe es verständlich rüber gebracht :slight_smile:
Danke
Aix

Hi

habe ähnliche Situation -> Mehr als 10 Jahre Bestandsanlage 10kWp und mit der Nivellierung der Gesetzeslage ist es nun erlaubt zusätzlich ein BKW zu betreiben. So auch mein Verständnis.

Was dann aber passiert, ähnlich wie bei einem Repowering, dass der Netzbetreiber "einfach" prozentual hingeht und die eingespeiste Menge Strom bewertet und in Bestand und nicht Bestand = unbezahlt überführt.

Heißt Du hast zB 10kWp Bestands-PV

Bekommst jetzt z.B. 900Wp dazu und speist 10500kWh ein. Dann werden 900kWh nicht vergütet da man animmt sie kommen vom BKW.

Das Ganze auf Basis der PeakLeistung der Module und nicht auf Basis der zB 800W Wechselrichterleistung. Das macht das ganze zusätzlich "schwierig" für eine Wirtschaftlichkeit.

So mein Verständnis und es bedarf sehr spezieller Situationen damit sich das für jemanden rechnet. Ob sich der Netzbetreiber durch einen Speicher darauf einlässt, dass dieser Strom vom BHKW 100% selbst genutzt wird und dadurch auf einen prozentualen Abzug verzichtet wäre mir neu, bin da aber auch unwissend da Speicher am BHK nie mein Thema war.

Blöd wäre wenn die pauschal das BKW (max Einspeisung 800W, Jahr ggf 1000kwh) von dem anderen erzeugen abziehen. Aber wie sollen die das sonst machen, es gibt ja keinen weiteren Zähler. Ob die das überhaupt festellen ist fraglich (wie bekommen die das mit) und über meine angemeldetet 12 KW komme ich damit auch nicht.

So mein Verständnis und befürchte da besteht wenig Diskussionsbereitschaft. Die Meldung an den Netzbetreiber kommt automatisch über den Eintrag ins Marktstammdatenregister wo auch Modulleistung und Wechselrichterleistung hinterlegt sind.

Diese "gehypten" 2000Wp BHK mit dann 800W WR Leistung würden also bei einer Bestands-PV ganz besonders "weh" tun. -> Für den prozentualen Abzug zählt die Modulleistung!

Sollte etwas anders möglich sein, wäre ich auch daran interessiert. Dass man dort im vereinfachten Verfahren allerdings Subventionsbetrug möglichst ausschließt, kann man auch verstehen.

Habe den Artikel eben gefunden.
Er liest sich ein bisschen so als ob es nicht verrechnet wird, davon ist zumindest keine Rede....

https://www.n-tv.de/shopping-und-service/Balkonkraftwerk-und-PV-Anlage-Kombination-erlaubt-
article25823621.html

auch wenn die Quelle wenig Fachtiefe vermuten lässt ist doch einiges dazu erwähnt (prozentuale Berechnung) und welche Optionen bestehen (Nulleinspeisung und separater Zähler):

Danke für diesen Artikel. Das wäre ja mega übel und eigentlich nicht ok. Nicht WR wird zur Berechnung hinzu gezogen sondern Module (beim BKW 2000 Wp).

Falls man eine Nulleinspeisung mit Boardmitteln hinbekommt, wäre mal interessant ob das der Netzbetreiber überhaupt akzeptieren würde.