Vorgaben Vermieter an BKW

Ich beabsichtige eine BKW zu installieren und habe daher meinen Vermieter informiert, bzw. die Hausverwaltung. Von der kamen jetzt Bedingungen bevor sie eine Zusage machen können. Im Detail:
Bevor wir über eine Genehmigung entscheiden können, bitten wir Sie, folgende Nachweise vorzulegen, um sicherzustellen, dass der Betrieb der Anlage gefahrlos möglich ist und keine Beeinträchtigung der bestehenden Elektroinstallation erfolgt:

1. Technische Daten des geplanten Geräts (insbesondere Leistung in Watt, Anschlussart, Produktsicherheitsnachweis).
2. Eine fachgerechte Einschätzung durch eine Elektrofachkraft, aus der hervorgeht, dass die vorhandene Elektroinstallation in Ihrer Wohnung – insbesondere der Stromkreis, an den das Gerät angeschlossen werden soll – für den sicheren Betrieb geeignet ist.
3. Nachweis, dass das Gerät den aktuellen VDE-Vorgaben entspricht, insbesondere der VDE-AR-N 4105.

Bitte lassen Sie uns die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 2 Wochen zukommen. Erst danach kann über eine mögliche Zustimmung zur Installation entschieden werden.

Da nach neuster Rechtsprechung Mietern unterhalb der Wohnung, an welcher ein Balkonkraftwerk angebracht wird, ein Mietminderungsrecht durch Verschattung des eigenen Balkons zusteht, müssen wir schon jetzt darauf hinweisen etwaige gerechtfertigten Ansprüche an Sie weiterleiten zu müssen.

Jemand einen Rat wie ich darauf reagieren soll? Technische Daten, ja kein Problem bekommen Sie was ich vom Wechselrichter / Modul finden kann (noch nichts angeschafft). Einschätzung Elektrofachkraft, ohne wollte das DIY machen und keinen Elektriker fürs ja ist ok bezahlen. Muss ich das? Ich dachte mit der Gesetzesänderung sind solche Stolpersteine von der Hausverwaltung nicht mehr zulässig bzw. zwingend.
Das mit der Mietminderung und Weitergabe an mich ist mir ganz neu. Ob das so zulässig ist?

Danke schon mal für die Informationen hier drunter. Gern auch mit Fundstellen in Gesetzen etc.

Vorweg, ich bin kein Rechtsanwalt, daher nur eine Laienmeinung.

1. Technische Daten des Geräts

:white_check_mark: Berechtigt und unproblematisch: Diese Angaben sind sinnvoll und sollten Sie ohne Probleme liefern können.

2. Einschätzung durch Elektrofachkraft

:cross_mark: Rechtlich fragwürdig: Laut VDE-AR-N 4105 können steckerfertige Solaranlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 600 Watt (bzw. jetzt 800 Watt) ohne Elektrofachbetrieb in Betrieb gesetzt werden. Verbraucherzentrale

3. VDE-AR-N 4105 Nachweis

:white_check_mark: Berechtigt: Jeder Wechselrichter muss ein Zertifikat haben, das die Prüfung nach VDE-AR-N-4105:2018 garantiert. Was bedeutet VDE-AR-N 4105 bei einem Wechselrichter?

4. Verschattung

:cross_mark: Rechtlich fragwürdig Verschattung führt nur bei erheblicher Beeinträchtigung zur Minderung - "unerhebliche" Verschattung berechtigt nicht zur Mietminderung. Mietminderung wegen Wohnungsverschattung und Balkonverkleinerung nach Modernisierung

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Schau mal hier: Antwortschreiben an den Vermieter (Entwurf/Vorlage) – Alles über Steckersolar, Balkonkraftwerke & mehr Solar!

Eventuell kannst du dir den einen oder anderen Passus daraus für deine Zwecke gebrauchen.

Sehe ich (auch als Laie) genauso - Nr. 1 & 3 sind völlig okay und ja auch absolut unproblematisch.

Nr. 2 - Ist Sache der Hausverwaltung bzw. des Vermieters - er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Elektroinstallation zulässig und okay ist.

Nr. 4 - Solange Du die Module nicht extrem aufstellst wie eine Markise und damit massiv Schatten wirfst, sollte das eh gar keine Frage sein :wink:

P.S. ich bin selbst Vermieter und würde das nie verbieten oder behindern. Leider muss man sich bei bestimmten Dingen aber auch absichern - Es gibt auch genügend Mieter, die wirklich absolut wahnwitzige Dinge in / mit einer Wohnung machen wollen :wink:

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