Hey zusammen
Seit Tagen beschäftige ich mich mit der Anschaffung einer Split Klima.
Es soll die Daikin Perfera FTXM35A + RXM35A werden.
Weil längerer Text:
Vorweg die Frage, wie macht ihr das (Beschaffung) ohne direkt ein Techniker an der Hand zu haben?
Vorgeschichte zu der Frage:
Händler gesucht, gefunden, bestellt. Nun kommt der Hinweis,
das der DE Händler einen Nachweis braucht, wo ich schon eine Firma/Techniker benenne und dieser Jene mir auch Gegenzeichnet , bevor die Split Klima überhaupt versendet werden kann.
Bei mir ist die Installation jedoch erst in einigen Monaten geplant. Dann wird man aber wieder nur zu hohen Preisen die Geräte bekommen, die sonst keiner will.....
Also Widerruf genutzt und weiter schauen. Hatte bewusst ein DE Händler ausgesucht, wegen Garantie/Versand.
Alternativ stand Italien im Fokus, auch des Preises wegen.
In Italien gibt es die Split bei climamarket , dort akribisch die Texte durchgelesen, in der Hoffnung, einfach ein Gerät erwerben zu können.
Tja, nix da.
Zitat aus deren AGB:
Einbaubedingungen
Vorgefüllte Kälte-, Klima- und Wärmepumpengeräte oder Geräte, die nicht hermetisch verschlossen sind und die mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne der Verordnung (EU) 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 gefüllt sind, dürfen nur dann an den Endverbraucher verkauft werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Installation von einem gemäß Artikel 2 zugelassenen Unternehmen durchgeführt wird.k) und Artikel 3.8 des Königlichen Erlasses 115/2017 vom 17. Februar, der das Inverkehrbringen und den Umgang mit fluorierten Gasen und darauf basierenden Geräten sowie die Zertifizierung der Fachleute, die diese verwenden, regelt und die die technischen Anforderungen für Anlagen festlegt, die Tätigkeiten ausführen, die fluorierte Gase emittieren.
Zu diesem Zweck muss der Händler des Produkts den Käufer über diese rechtliche Verpflichtung durch das Dokument in Anhang VI Teil A der vorgenannten Verordnung informieren und kann eine Liste qualifizierter Unternehmen oder elektronische Register oder bestehende Datenbanken, die qualifizierte Unternehmen erfassen, zur Verfügung stellen. Der Wiederverkäufer liefert dem Käufer auch zwei Kopien des Dokuments in Teil B von Anhang VI.
Der Käufer des Geräts muss seinerseits innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Jahr dem Wiederverkäufer eine Kopie des Dokuments in Anhang VI Teil B zusenden, das die Installation durch ein zugelassenes Unternehmen mit für diese Installation zertifiziertem Personal akkreditiert.
Der Käufer bewahrt seine Kopie von Anhang VI Teil B für einen Zeitraum von fünf Jahren auf.
Ab dem 1. Januar 2018 unterrichtet der Gewerbetreibende die zuständige Stelle der betreffenden autonomen Gemeinschaft jährlich über die Käufer, die das in Anhang VI Teil B genannte Dokument nicht übermittelt haben, und fügt eine Kopie des Dokuments in Anhang VI Teil A bei. Der Verkäufer hält sowohl das in Anhang VI Teil A unterzeichnete Muster als auch die Kopie des in Anhang VI Teil B enthaltenen Modells für einen Zeitraum von fünf Jahren zur möglichen Inspektion für die Behörden bereit.
Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen sowohl seitens des Käufers als auch des Verkäufers dieser Geräte unterliegt der Sanktionsregelung gemäß Kapitel VII des Gesetzes 34/2007 vom 15. November über Luftqualität und Luftschutz.
Insbesondere wird auch wenn die Installation von einem qualifizierten Unternehmen durchgeführt wurde, die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Lieferung von Teil B des Anhangs VI, der die Installation akkreditiert, oder zur Lieferung über die festgelegte Frist hinaus, durch den Käufer gemäß den Bestimmungen von Artikel 31.1.c) des oben genannten Gesetzes 34/2007 vom 15. November geahndet.
Kam sowas hier in irgendeiner Form schon vor?
Was wenn ich das Gerät nicht innerhalb des Jahres anschließe?
Gibt es eine Regelung, ein Gerät zu kaufen und anschließen zu müssen?
Hätte nicht gedacht, dass allein die Beschaffung schon so, naja ist.
Freue mich über Beteiligung oder Tipps.