Vetall Zertifikat/IBN-Protokoll

Ich kram den Thread nochmal hervor.

Mich hat interessiert, was aus der Vetall-Site wurde, da sie ja einige Zeit im Wartungsmodus war.

Versucht mal bei Vetall eine Klimaanlage in den Warenkorb zu legen und dann zur Kasse zu gehen.
Man kommt nicht mehr weiter, wenn man nicht explizit den Betrieb angibt, der die Installation vornimmt.

Da scheint sich rechtlich was getan zu haben, wodurch es vielleicht generell schwieriger wird, dass Split-Klimas an Privatpersonen verkauft werden können. Es geht um die Verordnung (EU) 2024/573:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573

Dort steht: " Für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 7 müssen die Unternehmen, die nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen verkaufen, die mit den in Anhang I und in Anhang II Gruppe 1 aufgeführten fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, Aufzeichnungen über die verkauften Einrichtungen und die zertifizierten Unternehmen führen, die die Installation durchführen werden. Die Unternehmen, die die in Artikel 11 Absatz 7 genannten Einrichtungen verkaufen, müssen die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und diese Aufzeichnungen der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats auf Verlangen zur Verfügung stellen."

Das sind recht unangenehme Entwicklungen.

Da haben möglicherweise die ihre Finger im Spiel: Fachverbände der Kälte-/Klimabranche informieren

Passend dazu: Wie geht es der Klima-Kälte-Branche?

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Es ist vobei mit DIY-Installation von Klimaanlagen, man muß beim Kauf bestätigen, das eine fachgerechte Installation nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 des europäischen Parlaments und des Rates durch einen Fachkundigen durchgführt werden muß, auch in Österreich :frowning:

@steirerman Die Frage ist ja was mit den Daten dann passiert. Jetzt wurde dort ein Betrieb angegeben, welcher beim Händler hinterlegt wurde. Und dann?

Die Frage ist ob eine Überprüfung innerhalb der 5 Jahre stattfindet . {green}:wink:

Mist meine DIY Planung zum Einbau einer Wärmepumpe ist nun für den Popo. Hilft es den F-Gase Schein zu machen? Oder braucht es tatsächlich einen Unternehmer aus der Kältebranche.....

Gruß

Ciwa

Wahrscheinlich schon, den man muss beim Kauf einer Klimaanlage einen Fachbetrieb angeben, das gilt für DE u. AT, bei den Itakern habe ich das noch nicht gesehen :wink:

Die Frage, die ich mir stelle: Inwieweit kommunizieren hier die einzelnen Staaten miteinander. Ich glaube kaum, dass ein Onlineshop in Italien proaktiv die Daten eines deutschen Käufers in irgendeinem System übermittelt.

@strahleman In Italien gilt ja noch die Omerta :wink: :slight_smile:

Bei breeze24.com konnte ich jetzt noch keine Eingabe erkennen. Bei dagimarket muss man auch noch nichts angeben.

Genau, kurzfristig sehe ich keine Probleme. Ist eher die Frage, wie sich das langfristig entwickelt.

Das lässt aufhorchen.....

https://www.bfs-kaelte-klima.de/aktuelles/fragen-aus-der-praxis/detail?tx_ttnews[tt_news]=3018&cHash=b566ffeb98aa3a29c1c5321459bbbd29

Ich habe gestern eine Daikin Nepura bei KlimaHero bestellt. Heute wurde ich angeschrieben und soll eine Erklärung erstellen dass ich die Anlage durch eine Fachfirma Inbetrieb genommen wird. Wie geht ihr mit sowas um ?

@mattischneider
Könntest Du den genauen Wortlaut der Aufforderung (natürlich ohne persönliche Daten) hier im Thread posten?

Wenn ich mir den Link den @ciwa gepostet hat durchlese, dann kann ich nur den Kopf schütteln.
Da hat die Branche ja ganze (Lobby-) Arbeit geleistet. Also quasi alle möglichen zukünftigen Kältemittel (auch natürlichen Ursprungs) mit in die "F-Gas"-Verordnung aufnehmen lassen.
Das nenne ich mal Gier unter dem Mäntelchen des Umweltschutzes. Noch dreister geht es ja wohl nicht.

Aus der E-Mail:

vielen Dank für Ihre Bestellung bei klimahero.

Wichtiger Hinweis: Die Installation bzw. Inbetriebnahme von Klimageräten darf nur durch ein nach EU-Verordnung 573/2024 zertifiziertes Unternehmen erfolgen.

Wir als Verkäufer der Anlage sind verpflichtet den Verkauf zu dokumentieren. Dazu benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte „Erklärung zur Nutzung der Klimaanlage“ unterschrieben zurück.

Was müssen Sie tun?
Erklärung ausdrucken und unterschrieben an uns zurück mailen an: info@klimahero.de
Warum wird dieser Nachweis benötigt?
Der Verkauf von Split-Klimaanlagen an Endverbraucher ist nur gestattet, wenn der Käufer schriftlich bestätigt, dass die Inbetriebnahme der Split-Klimaanlage von einem zertifizierten Unternehmen durchgeführt wird.

Was passiert mit der Nutzungserklärung?

Die Nutzungserklärung muss von uns 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Erklärung von uns fachgerecht vernichtet.

Und wie sieht die Erklärung aus?
Stempel des Fachunternehmers?

Anbei das Formular:

Erklärung zur Nutzung von Klimaanlagen_250106_161917.pdf (189,2 KB)

@mattischneider danke für`s Posten.

Interessant wäre, ob Klimahero die Anlage erst rausschickt wenn das Formular ausgefüllt zurückgesandt wurde, bzw. später nochmal nachhakt.
D.h. was passiert wenn man sich die Anlage quasi nur auf Halde legen will (z.B. weil der Preis gerade gut ist) und noch keinen Betrieb an der Hand hat?

Gerade habe ich eine Versandmittteilung meiner Bestellung erhalten. Die Ware wird also auch ohne Formularrücksendung verschickt.