ich diskutiere grade mit meiner Versicherung über den Versicherungsschutz eines Schadens am Haus, welcher durch eine Inselanlage verursacht wurde (Akkubrand). Also passiert ist nix, es geht hier um eine Prüfung des Versicherungsschutzes.
Wie sind denn hier eure Kenntnisse von euren Versicherungen?
Glaube nicht, dass die Versicherungen zwischen Insel-Anlage und Onid-Anlage im Schadensfall unterscheiden. Im Zweifel kennt der Versicherungsvertreter den Unterschied zwischen Inselanlage und OnGrid nicht. Wir diskutieren hier auch oft, was eine Inselanlage ist und kommen zu keinem gemeinsamen Ergebnis.
So wie ich das verstehe, wird eine Versicherung in einem Brandfall, der eine gewisse Bagatellsumme übersteigt einen Gutachter bestellen.
Wenn der feststellt, dass alles fachgerecht installiert war und kein Verschulden vorliegt, sehe ich kein Problem. Ansonsten wird man das auf den Verursacher abwälzen.
Wenn die Inselanlage also von einem Elektriker aufgebaut wurde und das nicht fachgerecht war, wird vermutlich die Versicherung des Elektrikers eintreten müssen. Wenn es ein Fehler des Herstellers ist und das Gerät die entsprechenden Prüfzeichen (CE, etc.) hat, also bauartbedingt geprüft wurde, muss Du versuchen das mit dem Hersteller zu klären.
Wenn Du allerdings die Anlage selbst aufbaust (Beispiel 48V-System mit eigenem LFP-System) und dabei dies nicht fachgerecht machst (z.B. nicht fachgerechte Absicherung, mögliche fehlerhafte Konfiguration des BMS, etc.) wird das der Gutachter feststellen oder auch im Zweifel als Möglichkeit behaupten und die Versicherung wird nicht zahlen.
In den Bedingungen unserer Brandversicherung steht, dass auch grobe Fahrlässigkeit nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Mein gesunder Menschenverstand sagt (aber der ist ja oft nicht relevant), dass ein gut gebauter Selbstbauakku / eine gut gebaute Eigenbau-Solaranlage noch weit weniger als grobe Fahrlässigkeit ist.
Ok. Dann sollte der Threadersteller mit seiner Versicherung klären, ob diese bei grober Fahrlässigkeit zahlt und ob dazu auch eine selbst gebaute Inselanlage gehört, die nicht fachgerecht aufgebaut wurde. Oder dies als Vorsatz (also billigend in Kauf genommen) gewertet wird.
Bzgl. grober Fahrlässigkeit scheint es unterschiedliche Brandversicherungsverträge zu geben.