Hallo Forum. Ich plane eine kleine Anlage mit 3 Panelen. Mehr geht vom Platz her nicht. Ich dachte an 3 x Trina Vertex S+ 445wp. Gewicht ca. 20kg pro Modul. Der Platz wird schlicht von der Balkonbreite begrenzt. Jetzt zum Problem mit dem Vermieter:
Es ist ein Altbau von 1923. Neben dem fast schon obligatorischen “Diee Fasssaaaade!!!”, welche man durchaus kurz bewundern kann und dann eben per PV verschönert, legt uns der Vermieter Kalkmörtel in de Weg.
Vermieter schreibt:
“3. Das Mauerwerk des Balkons wurde damals mit Kalkmörtel gebaut und ist daher für solche Belastungen nicht geeignet.”
Wenn ich mir das so überlege … ich verteile 3 Panele á 20kg plus etwas Gewicht einer Halterung (schaut bitte bei Balkonkraftwerk Befestigung) auf und an dem gemauerten Balkon. Die Mauer ist mindestens 32cm dick. Nach Meinung des Vermieters wäre ja schon ein Blumenkasten plus ein Mensch, der sich mal anlehnen will, zu viel.
Na jedenfalls: wie gehe ich mit diesem Argument um? Oder hat er Recht und das würde nicht Halten?
“Na wenn ein Blumenkasten und ein sich anlehnender Mensch zuviel Belastung ist, müsste der Balkon gesperrt und instand gesetzt werden, denn die Brüstung erfüllt seinen Zweck nicht mehr.
Sollte der Balkon nicht mehr genutzt werden können führt das zur Mietminderung.
Sollte die Baubehörde das erfahren, bekommt der Vermieter garantiert Ärger.”
Fragt sich ob der Vermieter und der Mieter das will?
Die Behauptung wird sehr wahrscheinlich falsch sein.
Wobei du natürlich nicht nur die statischen Lasten dabei sehen musst, sondern die dynamischen Windlasten. Die sind sehr viel höher, als die statische Last. Trotzdem sollte sehr wahrscheinlich eine Installation möglich sein.
Man kann ja etwa pokern: Du könntest ihm sagen, dass du mal einen Maurer drüberschauen lassen hast und der meint, das dürfte kein Problem sein. Und dann mal schauen, was er dazu meint. Entweder lenkt er irgendwie ein oder er findet einen nächsten Grund.
1. Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade.
2. Eingriffe in die Gebäudesubstanz durch Bohrungen ins Mauerwerk.
Es hält sich also in Grenzen. Ich denke, die lassen sich gut entkräften (zumal das Gewerbe unter uns sich auch “einfach” ne riesen Markise ans Mauerwerk geklatscht hat). Punkt 1 sicherlich mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage auch machbar.
Der Hauptgrund wird bei denen sein, dass sie das schlicht nich wollen. Im Gespräch, als sie letzte Woche wegen anderer Themen hier waren, kam gleich “Das wollen dann ja auch andere”.
Ich denke, da wird man mit Fingerspitzengefühl versuchen müssen, seinen Wunsch durchzusetzen. Man will ja nicht das Klima zum Vermieter verderben, aber hat eben auch mittlerweile weitreichende Rechte auf die Umsetzung dieses Wunsches.
Es gibt übrigens durchaus auch Möglichkeiten, wo du gar nicht an der Fassade bohren musst. Also eine Art U-Bügel, der über die Mauer gesetzt wird und der von innen vielleicht noch irgendwie befestigt werden muss oder zur Not nur irgendwie beschwert. Evtl. reicht da aber auch das Gewicht des Moduls. Also einfach nur drübergehängt mit Gummizwischenlagen und fertig.
Wolltest du 90 Grad senkrecht montieren oder in einem Winkel angestellt?
Angewinkelt musst du noch etwas mehr wegen Windlast rechnen, aber 75 Grad sollte wenig kritisch sein. Kann natürlich nochmal mehr die Optik stören, muss man aushandeln mit dem Vermieter.
Mit dem anwinkeln von 15° solltest du seitlich Blenden anbringen damit der Wind nicht hinter die Panel greifen kann. Damit wird sich die Windkraft kaum erhöhen.
Um U-Bügel aus “Standartelementen” zu bauen schau mal bei ITEM Profile, gibt sowas auch von BOSCH. Da gibt es nicht nur Profile sondern auch alle Arten von Verbindern und Winkeln. Die 40x40mm Profile haben 8mm Nuten genauso wie die Solarprofile auf der Seite zur Panelmontage.
Als Gummizwischenlagen lassen sich gut Antirutschmatten wie sie im Transportgewerbe verwendet werden nutzen.
Irgendwo ist halt die Belastungsgrenze für den uralten Balkon. Ich vermute der Vermieter sieht das als zusätzliche Belastung, weil Du den Balkon weiter nutzen willst.
Wenn Du jetzt die Module mit insgesamt über 60 kg installierst, der Wind weitere Belastung macht und Ihr zusätzlich den Balkon mit mehreren Personen betretet, wird evtl. irgendwo die Belastungsgrenze sein.
Mach doch einen Deal mit Deinem Vermieter: Du installiert die Module und verpflichtest Dich schriftlich den Balkon nicht mehr zu betreten, um keine zusätzliche Last auszuüben. Wenn unter dem Balkon keine Leute lang gehen können, dann hat der Vermieter sogar weniger Risiko als vorher.
Ich habe einen Altbau aus 1962. Bei der Renovierung war ich erstaunt wie leicht der Putz wegbröckelt. Kann mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter Ängste hat, dass der Balkon irgendwann einmal wegbricht. Je mehr er belastet wird. Da gibt es sicherlich keine statischen Unterlagen mehr zu dem Balkon. Ein Balkon aus 1923 ohne neue statische Prüfungen und Renovierungen könnte nach den über 100 Jahren durchaus sein Lebensende erreicht haben.
Zeig doch mal ein Foto wie die Konstruktion des Balkons ist.
Persönlich würde ich so einen alten Balkon als Mieter auch nicht mit gutem Gewissen nutzen. und sicherlich keine Grillfeier mit mehreren Personen feiern.
Wenn Du einen Statiker kennst, frag ihn doch mal den Balkon in Augenschein zu nehmen, ob er die Argumente des Vermieters nachvollziehen kann.
Da bin ich tatsächlich gerade dabei, mit einem Gutachter/Statiker zu sprechen. Unser Altbaubalkon ist ncht so einer, der überhängt und man darunter durchgehen kann. Er ist in der Fassade und Teil der Geschossdecke. Links und rechts geht er in die Gebäudemauern. Da ich jetzt als Neuling hier hochladen kann, anbei ein Bild. Wie man hoffentlich sieht, ist das eine massive Mauer. Abzüglich etwas Deko-Überhang aussen, den ich mit 32cm gemessen habe, ist das Ding 25cm dick.
Putz bröckelt. Aber hier geht es um den Mörtel der Ziegelsteine in der Mauer. Der Gutachter meinte, ich könne den Vermieter mal um einen Nachweis bitten, dass es einfacher Kalkmörtel sei. Das wäre Mörtel Klasse 1, der hätte die letzten 100 Jahre nicht überstanden. Es handelt sich eher um Klasse 2, also Kalk-Beton-Mörtel, der auch zur Zeit des Neubaus dieses Hauses schon vorhanden war und da bewegt sich mit 60 Kilo plus garnichts.
Leider sieht man nicht, was unter dem Balkon ist. Wäre interessant ob die Balkonmauer ohne Unterbrechung nach unten geht oder es darunter auch einen oder mehrere Balkone oder große Fenster gibt. Ist für die Lastverteilung wesentlich. Wenn es darunter auch einen Balkon oder große Fenster gibt, ist die Frage wie sich die Last verteilt. Heutzutage hätte man einen Sturz und Ringanker aus Beton mit eingelegtem Stahl gemacht.
Vermute Bauunterlagen gibt es nicht mehr nach der langen Zeit. Sollte das Gebäude im 2. Weltkrieg beschädigt gewesen sein, ist die Frage wie man es in den 40er Jahren mit Mangel an Baustoffen wieder aufgebaut hat. Die Frage ist ja auch aus welchem Material die Mauern bestehen. Man kann als Mieter ja nicht einfach Putz abschlagen oder viele Löcher bohren. Selbst falls in den 20er durchgängig Ziegel verwendet wurde, könnte sich das in den 40ern teilweis egändert haben.
Du könntest als Mieter beim Bauamt nach Bauunterlagen nachfragen. Zumindest die der letzten zig-Jahre sollte es geben, wenn es baupflichtige Änderungen gab. Ich habe verstanden, dass man das auch als Mieter machen kann, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweist. Vorher würde ich beim Eigentümer nachfragen, ob er Dir Einsicht in die seine Unterlagen gibt.
Dann geht die Mauer des Balkons also nicht Stein auf Stein bis auf den Boden. Unter dem Balkon scheint eine große Fensterfront zu sein wie man aus dem großen Sonnenschutz erahnen kann. Da ist dann halt die Frage wie die Gewichtsverteilung des Balkons nach unten ist.
Denke ohne Statiker wird man das nicht beantworten können. Ob die untere große Fensterfront schon beim Bau durch den Statiker in den 20er Jahren so vorgesehen war oder hat man das später einfach größer gemacht ohne jemanden zu fragen…..
Steht das Haus eigentlich unter Denkmalschutz? Wenn ja, müsste man vermutlich die Denkmalbehörde fragen, ob man den Stuck einfach so mit Panels zuhängen darf.
Beim Bauamt liegen Genehmigungpläne vor (M1:100). Da geht es um Flächen, Abstände, etc.
Wandaufbau und Material wäre in Ausführungsplänen im M1:50 drin, die hat der ausführende Betrieb, Architekt, Bauherrschaft.
Meinem Gefühl nach, ohne jegliche Gewähr, nimmt so eine Mauer schon durch ihr Gewicht einige Kräfte auf. ich würde im Zweifelsfall die Module flach an die Wand machen, so dass kein Wind drunter kann, und bei der Befestigung an der Wand die Kräfte über möglichst viel Fläche übertragen (Bügel oder so)
Da unten ist eine Bäckerei. Und die ist schon seit mind 30 Jahren da. Also hat man das Haus irgendwann sowieso mal baulich verändert.
Nein, das ist kein Thema. Fassade/Erscheinungsbild wurde ja auch als Ablehungsgrund genannt. Aber da es kein Denkmalschutz oder Ensemble ist (jedes Haus sieht hier anders aus), dürfte das Argument sowieso nicht ziehen.
Joa ich würd sie schon gerne anwinkeln, aber dann eben seitlich und von mir aus unten zumachen, damit der Wind da nicht drunter kommt. Aber bevor ich dadrüber nachdenken kann, brauch ich erstmal das generelle OK vom Vermieter.
Ok, dann sollte es ja Bauunterlagen zu dem Umbau inkl. statischer Berechnungen geben. Dann würde ich an Deiner Stelle beim Bauamt die Unterlagen zu der Genehmigung des Umbaus anfordern. Du hast ja ein berechtigtes Interesse die Unterlagen zu bekommen. Dein Balkon ist direkt über der Bäckerei und der Vermieter weigert sich zusätzliche 60 kg auf dem Balokn direkt über der Backerei zuzulassen. Wenn Du in den statischen Unterlagen des Umbaus genügend Reserve findest, hast Du gewonnen.
Sofern man damals einfach die Fensterfront unter Deinem Balkon ohne statische Berechnungen vergrößert hat, kannst Du ein ernstes Wort mit dem Besitzer führen. Wenn man damals die Stabilität nicht in Frage gestellt hat und er jetzt die Stabilität wegen 60 kg in Frage stellt, hat der Besitzer ein Problem. Im Zweifel muss dann die Fensterfront der Backerei zurückgebaut werden. Das wird der Bäckerei nicht gefallen, wenn man kein großes Schaufenster mehr hat. Alles unter der Voraussetzung, dass das Schaufenster in den 20er Jahren damals so nicht existiert hat.
Dann hast Du evtl. zwar kein Balkonkraftwerk, aber dafür muss die Bäckerei evtl. umgebaut werden.
Also ich käme im Leben nicht auf die Idee, da irgendeine Statik anzuzweifeiln oder noch statische Gutachten oder Unterlagen einzufordern. Genauso, wie ich sowas nicht anfordere, wenn ich mich mit 3 Freunden auf den Balkon setze und feiere.
Insofern es da nicht irgendwelche Hinweise gibt, dass die Statik nicht in Ordnung ist, sehe ich da keine Notwendigkeit. Was ich auf dem Bild sehe, erscheint mir das alles problemlos machbar. Durch die vorstehende Mauer, die wohl vermutlich auf Westseite steht, hast du sogar noch aus der Hauptwindrichtung Schutz. Aber das ist nur ein Gimmick nebenbei.
Natürlich brauchts eine solide Halterung, aber selbst die gibt es in guter Qualität teils schon fertig zu kaufen.
Willkommen im Club. Es ist nur leider so, dass die Vermieter mit dem Einwand der Statik das Balkonkraftwerk ansich verhindern wollen. Die befürchten, dass das Haus bald aussieht, wie die mit den ganzen Sat-Schüsseln. Punkt 1: Fassade, Punkt 2: keinen Eingriff in die Substanz, Punkt 3: Balkon zu schwach.
Das sind deren Argumente. 1 und 2 geht ja. Bei 3 wirds halt etwas Aufwand, das zu entkräften. Ich habe mal beim Bauamt angefragt. Wird alles dauern.