Vermieteranforderungen BKW gerechtfertigt? Tipps zur Umsetzung?

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und versuche gerade seit etwa einem Jahr ein Balkonkraftwerk auf mein Balkon zu bekommen. Habe mich aber bisher noch nicht zu stark mit meinem Vermieter dafür angelegt. Jetzt habe ich aber eine Vereinbarungserklärung bekommen, die ich unterschreiben soll. Die dafür notwendigen Punkte finde ich aber zum Teil unsinnig oder überzogen. Habt ihr Erfahrungen, wie ich das was gefordert ist leicht umsetzen oder bemängeln kann?

Kurz zu meinem geplanten Aufbau:
800W Einspeisung mit 2 max. 460Wp Panelen angebracht am Geländer der Dachterasse. Die Einspeisung über einen Schuko-Stecker in der dort bereits vorhandenen Außensteckdose.

Ich würde gern die gesamte Vereinbarung über 2 Seiten hochladen, vielleicht kann ich das später. Aber hier sind die für mich nervigsten Stellen. Diese Dinge sind gefordert:

Viele der Sachen sind gesetzlich geregelt, soweit ich weiß. Müssten also eigentlich nicht extra abgeklärt werden (Schuko-Steckdose bei 800W Anlage z.b.)
Dass ich nachweisen muss, dass meine Privathaftpflicht die Schäden abdeckt finde ich quatsch. Ich hafte für Schäden durch die Anlage, wie ich das tue, sollte denen egal sein.
Und dass eine Fachfirma kommen muss um die “Fachgerechte Elektroinstallation” zu prüfen ist auch murks, weil die Elektroinstallation aus einem Schuko-Stecker in der Steckdose besteht.

Was denkt ihr dazu?
Und vielen Dank schonmal für eure Zeit :slight_smile:

Mit bestem Gruß,
Alex

So lese ich das gar nicht? "den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung" lese ich als Nachweis dass du eine hast. Allerdings zweifle ich an, dass der Vermieter das überhaupt verlangen darf?

Auch die ganzen restlichen Sachen gehen den Vernieter meiner Meinung nach nichts an. Ja, die Bundesnetzagentur verlangt dass du es im MaStr anmeldest, aber inwiefern betrifft das deinen Vermieter? Oder ist das eine Einliegerwohnung mit pauschalen Stromkosten und gemeinsamem Zähler?

Was ich vielleicht nachvollziehen kann, ist dass er die elektrische Sicherheit gewährleistet haben will, auch wegen anderer Bewohner des Hauses. Allerdings würde das doch jedes Elektrogerät betreffen. Verlangt er eine Fotodokumentation der Waschmaschineninstallation?

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Hallo Frank!
Vielen Dank für deine Antwort.

Das mit dem Nachweis der Haftplficht steht so in einem anderen Abschnitt. Hier im letzten Satz:


Aber allein der Nachweis einer Privathaftpflicht erscheint mir auch unnötig. Der Vermieter will hier sichergehen, dass ich für die Schäden auch wirklich finanziell aufkommen kann. Finde ich sehr übergriffig.

Nein, es ist eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Stromzähler.

Grundsätzlich habe auch nichts dagegen, dass man die elektrische Sicherheit gewährleistet haben will. Aber genau da ist dein Einwand korrekt. Das CE-geprüfte Gerät gibt die Gewährleistung, solange sie an einer dafür ausgelegten Steckdose angeschlossen wird. Dass da jetzt Mehrkosten durch einen Fachbetrieb zukommen, die die Anlage prüfen macht die ganze Sache jetzt wieder unrentabel.

Ich hoffe nicht :smiley: Ich habe nämlich keine angefertigt.

Ich bin noch unschlüssig, ob ich mir den Stress damit jetzt antun will :confused:

Für eine vernünftige balkonkraftwerk Versicherung benötigt man eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung.

In beiden Versicherungen ist ein balkonkraftwerk in der Regel enthalten, das sollte man allerdings trotzdem prüfen.

Wenn das balkonkraftwerk eine CE-Kennzeichnung hat brauchst du keinerlei Bestätigungen einholen, es genügt die Kopie der CE Zertifizierung die beim gerät dabei liegt. Wenn der Eigentümer Bedenken wegen der elektrischen Verkabelung hat, würde ich den Eigentümer auffordern einen elektro-check der elektrischen Verkabelung durchführen zu lassen, natürlich auf seine Kosten denn er ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroverkabelung der Wohnung zuständig. Ein balkonkraftwerk ist kein Problem wenn der Zustand der elektrischen Verkabelung einer Wohnung einwandfrei ist.

Bezüglich des stromzählers, ist das ein Vorgang zwischen dem Mieter und dem Energieversorger bzw dem Netzbetreiber. Da hat der Eigentümer nicht wirklich viel mitzureden , denn welcher Stromzähler eingebaut werden muss, bestimmt der Netzbetreiber.

Eine fachgerechte Installation eines zugelassenen balkonkraftwerk besteht aus dem einstecken des Steckers in eine Schuko-steckdose, dafür ist keine Elektrofachkraft notwendig.

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Wenn du dir die Bestimmungen der VDE Normen genau durchliest, und diese sehr wörtlich und genau nimmst, dann ist tatsächlich für das Einschrauben einer leuchtmittels in eine Fassung, ein Elektriker notwendig.

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Für den elektrischen Anschluß gibt es kein Anforderungen vom Netzbetreiber, außer, daß das VDE-gerecht angeschlossen werden muß. Und das ist bei einem BKW mit 800W und max. 960Wp einfach Schukostecker in Schukosteckdose, bei bis zu 2kWp dann halt Wieland o.ä.

Oliver

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wobei aber auch hier die Verantwortung beim Mieter liegt. Der Vermieter ist ja kein Erziehungsberechtigter, bzw. verantwortlich für das Handeln des Mieters.