Verkauf EEG Anlage mit Restlaufzeit

Hi, wir haben eine kleine 3 kWp Anlage nach eeg 2009, d.h. sie ist noch bis 2029 in der Vergütung.

In volleinspeisung wirft sie knapp 100 Euro monatlich ab, alternativ bekomme ich bei überschusseinspeisung 25 Cent pro selbst genutzter kWh.

Bei der BNetzA bzw. Bei der Schlichtungsstelle kann man nachlesen, dass sowohl ein Betreiberwechsel als auch ein Ortswechsel möglich ist, ohne Unterbrechung der 20 Jahre.

Im MAStR habe ich sowohl die Möglichkeit, eine Anlage zu transferieren oder aber zu versetzen.

Ich finde keine klare Regelung oder Rechtsprechung, dass die 20 Jahre beim Verkauf der Anlage vorzeitig beendet wären.

Kennt sich jemand damit aus? Vielleicht schon mal erfolgreich verkauft oder gekauft?

Klar, der häufige Fall des Verkaufs eines PV als Folge des Verkaufs der zugehörigen Immobilie ist abgedeckt.

Aber in meinem Fall würde ja auch womöglich der Netzbetreiber wechseln.

Was mir klar ist und was auch bei Schlichtungsstelle behandelt wird, ist die Tatsache, dass bei Umzug die dann geltenden TABs gelten. So z.B. der NA Schutz, den es 2009 noch nicht als Vorgabe gab.

Hier schreibt die Clearingstelle was dazu:

Oliver

Danke Dir Oliver,

Das hatte ich ebenfalls gefunden. Aber halt keine Regelung, wo sowohl der Betreiber wechselt als auch der Ort.

Und im MAStR kann ich als Betreiber nur eins der beiden anstoßen:

Stoße ich den betreiberwechsel an, so meldet sich mein lokaler Netzbetreiber beim Käufer weg. Weiterbetrieb auf meinem bestehenden Dach.

Stoße ich den Ortswechsel an, meldet sich der Netzbetreiber des Käufers bei mir zwecks Betriebs auf dem Dach des Käufers.

Deshalb suche ich eher nach Erfahrungen in der Praxis.

Nochmals Danke für die Links.

Harry

Dürte nur eine handvoll Fälle geben.

Eine 3kWp Anlage zu demontieren, auf ein neues Dach zu montieren und dann noch anmelden zu lassen steht bei der Restlaufzeit in keinem Verhältnis zu den Kosten. Insbesondere weil die Module mittlerweile spottbillig sind.

Erstmal einen Käufer suchen und dann klären. Ist normalerweise schon ein Problem die Module zu verschenken, weil bei der Arbeitszeit und den Kosten der Unterkonstruktion keiner mehr alte leistungsschwache Module mehr verbauen will.

1 „Gefällt mir“

Im ersten Dokument zum Betreiberwechsel verstehe ich den Abschnitt zum Versetzen so, daß der dann beides umfasst. Ich kann mich aber irren.

Wie man das im Marktstammdatenregister an-/ummeldet, würde ich da nachfragen.

Oliver

1 „Gefällt mir“

Ja genau, und diese Fälle suche ich. Ich habe bereits einen Interessenten, der genauso wie ich ein Gründach hat und auch noch die Größe stimmt.

Im Dokument steht "Wird hingegen die Anlage an eine andere Stelle versetzt" - und das hingegen habe ich als "entweder/Oder" zum Betreiberwechsel interpretiert.
Es gibt ein Handbuch zum Betreiberwechsel, dort gibt es keine Möglichkeit zum Versetzen.
Aber gute Idee, ich schreibe die Jungs und Mädels vom MaStR mal an.

Harry