Vergütung bei Voll und Überschussmischanlage

Hallo alle zusammen,

ich habe eine 5kw Überschussanlage jetzt möcht ich eine 10kw Volleinspeiser dazu installieren.

Wie errechnet sich die Vergütung?

Für die Überschussanlage bekomme ich 12 Cent Link entfernt

Werden die 5kw zu den 10kw dann dazu gerechnet?

Über 10kw bekommt man ja eine geringere Vergütung.

Für einen Volleinspeiser bräuchtest du einen extra Zähler, der auch bezahlt werden muss und ein extra Zählerfeld benötigt. Das solltest du dir nochmal durchrechnen, ob zu Schwachlichtzeiten nicht ggfs. mehr aus der 10kw-Anlage mitnutzen kannst.

Ansonsten bei beiden als Überschußeinspeiser wären 12Cent zu 1/3 und 8,? zu 2/3 aus dem monatlichen Gesamtertrag errechnet und überwiesen.

Ja das ist mir alles bewusst, die Vergütung würde aber von ca. 13 auf 9 cent fallen. Macht 500 Euro aus.

Das Schwachlicht von der 5 kw reicht mir! Das würde nicht viel bringen.

Na dann. Ich würde noch nachfragen, was der zweite Zähler so an Installation und Grundgebühr jährlich kostet.

Da wird bei getrennten Messeinrichtungen nichts addiert. Wenn dir in 3 Jahren einfällt eine weitere einzelne Anlage zu bauen, wird die ebenfalls wieder für sich gesehen. (nur hier der Vorteil, dass du schon den Einspeisezähler hast; dann wieder gleiches Berechnungsmodell wie oben beschrieben).

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch deinen VNB. Der sagt, wie er es haben will.

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Laut Clearingstelle werden die Vergütungsgrenzen bei genau je einer Voll- und Überschußeinspeiseanlage auf einem Gebäude nicht zusammengefasst.

Siehe Ende der Stellungnahme 150 mit Bezug auf § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023

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Zu den Kosten des Zählers siehe

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