Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 "umgehen"

Hallo zusammen,

unsere Gasbrennwertheizung ist nun 20 Jahre alt und ab und zu macht sie bereits komische Geräusche (Wartung war letztes Jahr).

Da geplant ist, dass Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme herstellen sollen, überlege ich aktuell, was ich mache.

Ich habe bereits eine LL-WP installiert und eine Brauchwasser-WP hier zum Einbau stehen. Wird das dann ein Rechenexempel? Würde es reichen, wenn ich mit der LL-WP und der BW-WP einen 65%igen Anteil an der Wärmeerzeugung realisieren kann? Falls ja, wie wird das nachgewiesen?

Falls nein, wäre die Alternative in diesem Jahr noch eine neue Gasbrennwerttherme zu installieren.

Gruß

tom

Ich frag mal umgekehrt: Wieso eine neue Gasbrennwerttherme installieren wenn Du schon fleißig in Wärmepumpen investiert hast?

1 „Gefällt mir“

Weil aktuell damit nicht alles beheizt werden kann. Noch ein Außengerät bekomme ich nicht unter. Luftwasser-WP wird außerdem schwierig, da wir keine Fußbodenheizung haben.

Am besten ist der status quo: Gas+WP. Den kann ich aber wahrscheinlich nicht mehr lange halten, da ich befürchte, dass die Gasheizung die Grätsche macht.

@datom: Moin, nicht grundsätzlich, gerade wenn in kritischen Räumen eine LLWP ist und die LWWP keine WW machen muss...

Wie immer:

  • Aktueller Gasverbauch pro Jahr
  • max VLT bei NAT (aktuelle Heizkurve)
  • Was passier, wenn du alle Thermostatventilke auf "5" stellst...
  • Volumenstrom, wenn ablesbar (evtl an der Pumpe) alternativ bei um die 0°C VLT und RLT und LEistung der GBWT (Modulationgrad zu diesem Zeitpunkt).
  • Sind größerer HZK (TYP 33) machbar?
Damit kann man eine erste Einschätzung vornehmen...

Grüße

Ist es tatsächlich nicht möglich weitere Außengeräte zu plazieren? Oder eine optische/Willenssache?

Es gibt noch kein Gesetz mit Details. Ich selber habe eine jüngere Gasheizung (Einbau 2016) und wir halten mit Klima und Brauchwasserwärmepumpe die 65% ganz bequem ein.

Ich mache mir da nicht zu viele Sorgen, dass der Nachweis zu kompliziert oder schwierig gestaltet wird. Außerdem müsste reparieren bei Dir auch noch einige Jahre gehen (bis die Heizung 30 Jahre alt ist zumindest und mit Nachweis der 65% müsste eigentlich auch noch länger gehen).

Ich würde für den Nachweis die Gasrechnung für September 2020 auf 2021 und die für September 2022 auf September 2023 einreichen (warum mein Versorger Knauber September nimmt, weiß ich nicht) und dann sagen, dass der Unterschied zwischen 25000 kWh und 2300 kWh durch den Einbau von Klima und Brauchwasserwärmepumpe kommt und ich damit über 90% bin, und dann davon ausgehen, dass das als offensichtlich in Ordnung akzeptiert wird.

Das frage ich mich auch, aber vermutlich wird darauf noch keiner antworten können, weil das noch gar nicht geregelt ist. Eigentlich müsste man ja auch neue Gasheizungen einbauen können, wenn man damit nur zu 35% heizt. Aber ich vermute, das wird verhindert werden.

Moin,

das Problem ist aus meiner Sicht, dass die LLWP nicht einfach per Bivalenzpunkt (bei dem rechnerisch 65% EE rauskommen) gesteuert werden können... Dazu fehlt noch der WMZ für die LLWP...

@hger: Du musst das ganze dann aber klimabereinigen, wie beim verbauchsbasierten Energieausweis... Dann könnte man um die WMZ der LLWP herumkommen... evtl...

Grüße

Auch wenn ich jetzt das Thema störe: das Verbot kommt nicht.

wir haben bis jetzt nur eine Million von geplanten Wieviel Elektros auf der Straße? Jedenfalls ist die Verbrauchserhöhung erklecklich

Wievelle Haushalte müssten denn noch umgerüstet werden? Das 20fache? Die haben jetzt den mehr als 3fachen Vebrauch, nach der Umrüstung ein Drittel davon.

Rechnet Mal zusammen... Weder haben wir soviel erneuerbare Energie, noch reicht unser Netz dafür aus.

@carolus Wo genau hast du diese Info her??? Quellen, Behauptung, Wunschdenken...?

Rechne doch einfach mal 1kWh eingespartes Gas und die Wärme die eine WP damit erzeugt, wenn diese kWh verstromt wird... Dazu nochmal ein Blick auf die installierte fossile Kraftwerksleistung... Evtl werden die zusätzlichen WP ja mit Strom aus dem eingesparten Gas betrieben... mit weniger CO2...

Finde den Beitrag ehrlich gesagt etwas flach und dazu am Thema vorbei...

Grüße

@donpepe23 dazu reicht völlig eine überschlägige Abschätzung. Da geht es nicht um Kommastellen sondern um Größenordnungen!

Hat man früher mal als Ingenieur noch lernen müssen….. die Zeiten vor google ?

2 „Gefällt mir“

Man könnte fast sagen, um die Zahl der Nullen...

Ich denke auch, dass man die Statistik selber fälschen kann, wenn es überhaupt dazu kommt. Ansonsten ist @datom auf dem richtigen Weg.

@arc Wenn man es nicht besser weis, dann wird man persönlich... Dann lass mal deinen Alternativplan höhren, oder ist CO2 doch nicht so schlimm...

@Carolus keine Antwort auf die Quelle deiner Aussage... Schade...

Aber für eine Stammtisch reicht es sicherlich... bloß nur im heute leben und erklären warum es auf keine Fall geht...

Grüße

@donpepe23 zum einen: an welcher Stelle hab ich doch gleich ad hominem argumentiert?

zum zweiten: Nicht jeder der mich mich von der Seite herausfordernd anquatscht hat automatisch ein Recht auf eine Antwort.

zum dritten: es sind noch immer die Größenordnungen, die den Unterschied machen.

da wir in Deutschland sind darf noch jeder denken was er will, du eingeschlossen!

@arc Damit ist ja alles gesagt... Ich wollte hier mit LWWP auf Basis meiner Erfahrung helfen... Bin raus...

Grüße

Für sowas braucht man keine Quellen, sondern eigenes Wissen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html

"Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen.

...

Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.

Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden."

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das sieht doch ganz pragmatisch aus und ist weit weg von einem "Verbot".

2 „Gefällt mir“

Bekommt man eine baugleiche vielleicht gebraucht recht günstig auf ebay? Dann würde ich mir ggf. mal eine als Ersatzteilspender holen.

Solange Du das Typenschild mit der Seriennummer und das Gehäuse, auf dem die Aufkleber Deines örtlichen Kaminkehrers kleben, an Ort und Stelle belässt, kannst Du innendrin so ziemlich alles austauschen, ohne dass es irgendwie auffällt. Daher kann man ruhig mal Ersatzteile horten.

1 „Gefällt mir“

Guter Vorschlag! Ich behalte das mal im Auge.