Vde ar-n 4105

Vom Netzbetreiber wird gefordert, dass der Wechselrichter die VDE AR-N 4105 erfüllen muss. Diese gibt es scheinbar in zwei Varianten. 2011 und 2018.

Reicht die 2011 aus um ein Wechselrichter anzumelden?

Sehe ich das richtig, dass für die 2011er Variante Messprotokolle ausreichen und ab 2018 ein Zertifikat nötig ist?

Hallo,

https://www.vde-verlag.de/normen/0100492/vde-ar-n-4105-anwendungsregel-2018-11.html

2018-11 ist die gültige Fassung. Für wenige 150€ einzusehen.
Damit verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit?

Das war so ein Hype damals.
Ein und das gleiche Gerät wurde erst wieder "legal" wenn es vom Hersteller erneut zertifiziert wurde.

SolarHeini

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@solarheini Eigentlich kann es nur so sein wie du schreibst. Schlimm!

Ja, zwanzig Jahre Garantie und dennoch alle Nase lang unveräußerlich und immobil.
Stehen sie schon wieder in den Startlöchern?
Diesmal soll es nicht nur mit Gebühren und Papier zu erledigen sein.

„, wurden sogenannte Steckersolargeräte genormt (bisher als Vornorm VDE V 0126-95 veröffentlicht). Geräte nach dieser Norm sind so erstmalig nicht nur als Einzelkomponente, sondern als Gesamtsystem beschrieben“

„Forderung eines mit der Mini-EEA verbundenen mobilen RCD (PRCD) vor dem Einspeisepunkt zur Herstellung der sicheren elektrischen Trennung der Mini-EEA im Fehlerfall.“

Du hast recht. Aber nicht aufregen. Ist schlecht für den Blutdruck.

Ich will hier noch mal nachfragen. Ist der Unterschied zwischen den Normen, dass in der ersten Norm eine Herstellerbescheinigung genügt? Und in der zweiten Norm muss dass dann extern zertifiziert werden?

Hier gibt es die AR-N-4105 zum Lesen.

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Das ist nicht der (einzige), aber ein Unterschied.

Oliver

@travelboy Vielen Dank. Das fängt ja schon spannend mit dem Anwendungsbereich an.

"Anwendungsregel ist für Erzeugungsanlagen und Speicher anzuwenden, die neu an das
Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei Erweiterungen oder Änderungen bestehender
Anlagen.
"

Für mich klingt das so, dass alle, die einen Speicher nachrüsten auch einen Wechselrichter entsprechend der Norm haben müssen.

Und weiter gehts:

"Gilt auch für Erzeugungsanlagen und Speicher die parallel mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers
betrieben werden, auch für solche, die nicht in das Netz einspeisen.
"

Ein Satz für Nulleinspeiser :wink:

Macht ja auch Sinn, Nulleinspeisung ist ein relativ träger Regelkreis, bei Netz-parallelen und Netzgeführten On-Grid Wechselrichtern! bei dem auf jeden Fall eingespeist wird, je nach Einphasiger oder allphasiger Messung mehr oder weniger.