Hallo an alle Kundigem im Forum
Meine Ausgangslage: PV Anlage mit Baubeginn Sommer 2022, Restarbeiten irgendwann in 2023. Also, im letzten Sommer habe ich mit dem Bau meiner PV Anlage mit knapp 10 kWp begonnen. Da gab es noch keine Gesetzesänderung wegen Umsatzsteuer 0% für privat und natürlich habe ich für die in 2022 angeschafften Teile meine 19% gezahlt. Nebenberuflich bin ich etwas gewerblich tätig und unterliege nicht der Kleinunternehmerreglung. Inzwischen hatte ich Kontakt mit den Leuten vom Finanzamt. Der Herr von der Umsatzsteuer meinte, da ich bereits eine Umsatzsteuerakte habe, bin ich mit meiner PV auf jeden Falls umsatzsteuerpflichtig. Soweit, so gut, damit kann ich mir meine inzwischen auf etwa 3k€ aufgelaufene Vorsteuer zurück holen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird mir für den Betrieb einer PV Anlage ein neues Unternehmen eingetragen. Und jetzt geht es ums Geld.
Nach aktueller Reglung würde ich durch meinen angestrebten Eigenverbrauch eine Einspeisevergütung von 8,3 Cent netto bekommen. Die Umsatzsteuer darauf ist ein durchgeschobener Posten ans Finanzamt, also nur Bürokratie und belastet mich nicht weiter. Warum die Vergütung niedriger als bei Volleinspeisung ist, erschließt sich mir nicht ...
Jetzt kommt der unangenehme Teil dieser Rechnung, für meinen eigenverbrauchten Strom muss ich ans Finanzamt Umsatzsteuer abführen. Laut diverser Tools kann ich mit einem Ertrag um die 7000 kWh/Jahr rechnen. Ich rechne mit einem Verbrauch von 3500 kWh für mein Haus für Haushalt und Gewerbe. Der Netzbezug soll laut obiger Tools bei nur noch 600 kWh liegen, rechnen wir hier mal mit 1000 kWh. Als Berechnungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer zieht das Finanzamt den Strompreis meines Versorgers zuzüglich Grundgebühr heran, in Zahlen auf volle Cent gerundet brutto die kWh 39 Cent x 1000 kWh macht 390 € und 180 € Grundgebühr, in Summe 570 €. Umgerechnet auf die kWh sind das 48 Cent netto plus 9 Cent Umsatzsteuer. Und eben diese 9 Cent muss ich auf jede kWh Eigenverbrauch ans FA abdrücken, bei 3000 kWh / Jahr 270 €. Damit würde nahezu die gesamte Einspeisevergütung ans FA abfließen. Das kann ja wohl so nicht angehen. Da ich seit Jahren meinen Stromverbrauch je zur Hälfte auf Haushalt und Geschäft aufteile, würde die Hälfte als Vorsteuer zurück kommen.
Meine Idee: Kann oder darf ich zu einem von mir festgelegten Preis Strom an meinen Haushalt verkaufen ? Wo finde ich einwandfreie und verständliche gesetzliche Reglungen ? Um dem FA gegenüber eine Gewinnerzielungsabsicht unterjubeln zu können, wäre meine Vorstellung, Einspeisevergütung x1,5.
Ich möchte aber auch die Vorsteuer auf die Anschaffung nicht sausen lassen. Abschreiben darf ich die Investition auch nicht wegen nicht erkennbarem Gewinn. Man würde es mir auf Antrag zwar zugestehen. Wenn aber nach 15 Jahren kein endgültiger Gewinn erzielt wird, würde das Ganze Rückabgewickelt und natürlich 6% Zinsen je Jahr berechnet.
Grüße aus dem Vogtland