Hier mal die Quelle dieser schönen Übersicht:
Dort findet man viele weitere interessante Infos.
Hier die Quelle der bunten Tabelle ![]()
Die 7kwp Grenze taucht da nicht auf. Ich habe verstanden das Anlagen oberhalb von 7kwp durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen und dafür braucht es dann ein SmartMeter. Ist das so korrekt?
Das ist korrekt, wenn du mit Smartmeter iMSys meinst.
Oliver
So hab ich es auch verstanden, die 7kwp Grenze existiert hier in der Norm nicht, es geht nur um die zusätzlichen Anforderungen, die man dann erfüllen muss.
Neben der Tatsache, daß die alle immer von Dir abschreiben und nicht jeder Dich sauber zitiert, schleichen sich dann noch Fehler ein. Mag ja sein, daß sich das mit F1.2 korrigiert - aber hattest Du nicht sogar explizit darauf hingewiesen man sollte im MaStR nicht auf “Balkonkraftwerk” gehen wenn man Vergütung will? Ich hätte das jetzt auch unterhalb von 2kWp nicht getan. Hätte man ja mit Eli auch nicht, wenn man da an nem großen Generator nochmal 2 Module drei Monate später nachmeldet mit zugeordneter WR-Leistung von 654W (oder was da aufgeteilt auch immer raus kommt). In der abgeschriebenen Tabelle in der vorletzten Zeile wird das nicht thematisiert.
Hat schon mal jemand einen Speicher mit dem Formular 1.2 angemeldet und vom Netzbetreiber sein ok bekommen?
Insbesondere interessiert mich „Energis“ im Saarland.
@willi90 hat ein neues Video zum Thema, https://www.youtube.com/watch?v=hxM9xwHGmAU
Ich zitiere den Text zum Video (hab nur kurz reinschaun können heute):
Die neue VDE-AR-N 4105:2026 sorgt aktuell für Verwirrung – und ich muss ein Update machen.
Ich habe einen entscheidenden Punkt übersehen: die Übergangsfrist bis 01.03.2027.
Genau das führt dazu, dass aktuell jeder Netzbetreiber etwas anderes macht:
Manche akzeptieren das Formular F1.2
Andere lehnen es ab
Und einige sind noch mitten in der Umstellung
In diesem Video zeige ich dir:
warum die 4105 aktuell unterschiedlich angewendet wird
was Netzbetreiber damit zu tun haben
warum die 2 kWp Grenze technisch keinen Sinn ergibt
und wo die FAQ vom VDE problematisch ist
Wichtig:
Ich habe die Norm nicht falsch gelesen –
ich habe die Übergangsphase falsch eingeordnet.
Moin Zusammen,
ich hab mir für meinen kleinen Balkon in einer Neubau Wohnung ein steckerfertiges BKW geordert (2 Module). Der Wechselrichter ist im Akkuspeicher integriert. In der Tabelle wäre das Setup dann in Zeile 3 (ohne Kopfzeile) zu betrachten, nur weil ein Speicher dabei ist, und muss dann zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden? Oder würdet ihr einfach mit Zeile 1 gehen, nach dem Motto “Weiß ja keiner”.
Und Schuko wäre ja streng genommen nur die Norm, aber nicht verboten richtig? Also Wieland wäre dann die Norm aber nicht die Pflicht? Zur Not muss mein Paps noch mal ausrücken, der ist Elektriker und hat mir erst das Smart Meter eingebaut ![]()
Ich denke, dass diese Regelungen alle verdammt willkürlich wirken und keinerlei physikalische Grundlage genutzt wird, muss ich nicht sagen.
Als kleiner Zusatz für den Rat, welchen ihr mir mitgeben werden:
Meine Vermieter sind gar nicht begeistert davon, dass ich mein Recht auf ein BKW nutzen möchte und haben mir gedroht rechtlich dagegen vorzugehen O.o
Moderne Neubauwohnung mit Stahlgerüst-Balkon. PV auf dem Dach haben die Vermieter selbst drauf und das Argument ist "Wir sind gegen äußerliche Veränderungen der Wohnanlage”.
Ich könnte doch auch zwei Teppiche mit PV Aufdruck da runter hängen. Was würden die dann machen wollen?
Mit dem Vermieter musst du eigentlich anders angehen: Zuerst Genehmigung holen und erst dann bauen. Du hast kein Recht, ein BKW ohne Zustimmung des Vermieters zu errichten. Es ist nur so, dass der Vermieter bei Ablehnung mittlerweile gewichtige Gründe nennen muss. Und dagegen könntest du rechtlich vorgehen.
Zur Anmeldung: Ich meine, im Marktstammregister kann man ein BKW mit Speicher anmelden, musst du dort mal schauen.
Ich habe meinem Vermieter alle Infos zugeschickt und bekomme immer nur die gleiche Antwort “Wir sind stur und sagen Nein!”.
Mein Verständnis war es, dass der Vermieter bei ernst zu nehmenden Gründen einem BKW wiedersprechen kann. Aber die Bringschuld beim Vermieter selbst liegt und nicht mehr der Mieter irgendwas beweisen oder durchsetzen muss. Wenn mir in zig Telefonaten und Mails immer nur gesagt wird “Machen Sie das nicht, wir finden es nicht ästhetisch”, dann fasse ich das so auf, dass keine rechtliche Gründe dagegen sprechen und ich machen darf.
Am Ende kann ich die Hausverwaltung nicht zwingen mir ein “Ja” zu schicken, wenn sie sich lieber vorher die Hände abschlagen. Aber das hindert mich doch nicht daran mein Recht zu nutzen oder muss ich mir einen gerichtlichen Wisch holen, dass ich darf. Wurde nicht genau das geändert, um solche Schikanen zu vermeiden?
Ich glaube nicht, dass die Argumentation funktioniert, dass du einfach bauen kannst, wenn dein Vermieter einfach nur Nein sagt. Du wirst ihn auffordern müssen, dir gewichtige Gründe zu nennen und falls er es nicht macht, wird das weiteren rechtlichen Streit bedeuten.
Einfach zu bauen wird wohl rechtlich nicht sauber sein, kann dir passieren, dass du wieder alles abbauen musst.
Frag doch mal eine KI, was die dazu meint. Oder Verbraucherzentrale.
Ja die KI sagt ich soll einfach machen, die können gar nichts machen. Sogar Vonovia hat vor Gericht schon verloren. Aber am Ende weiß man nie, wie sehr man KI trauen kann. Ich verlass mich lieber auf Erfahrungsberichte
Ich werde denke ich nach dem ganzen hin und her einfach machen und dann meine Erfahrungen hier im Forum teilen, dass jemand anderes in Zukunft vielleicht bei meinem Beitrag seine Fragen beantwortet findet.
Noch als Anmerkung zur Antwort auf den Kommentar drunter:
Weder das GBG noch EEG schließen einen Speicher aus, deswegen sollte die Privilegierung eigentlich bestehen. Solange die anderen Punkte erfüllt werden.
Bedenke: Steckersolargeräte sind privilegiert. Steckersolargeräte dürfen nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Ein EEG Steckersolargerät hat keinen Speicher, sobald ein Speicher dazu kommt kann es wieder pauschal abgelehnt werden.
