Überblick: Wann und Wo muß eine PV-Anlage angemeldet werden?


Weil es immer wieder Spakos gibt, die an der Anlage rumbastel.
und eine anmeldung hält sie dann davon ab?

Bestimmt nicht !!

Es ist nett, das die BNA uns ihre Sicht der Dinge erläutert.
Nur hat das rechtlich, für mich, keine besondere Relevanz.

Also nochmal: § oder, falls der nicht eindeutig ist, ein Urteil mit Rechtswirkung.
Das klingt auf den ersten Blick logisch, aber in der Praxis wird das anders gehandhabt.

Die allermeisten Gesetze lassen einen gewissen Spielraum zu. Das EEG ist ein verbindliches Gesetz, und da steht auch alles geregelt drin bis eben auf die haargenaue Definition von Inselanlage.
Gerichte, wenn es zu irgendeinem Klärungsstreit kommt, halten sich in erster Linie an Gesetze, gibt es keines dann an vergleichbare Urteile aus der Vergangenheit. Gibt es auch da nichts dann halten sie sich an die Deutung von Experten und Fachgremien.
Dasselbe passiert ja mit den kompletten VDE-Richtlinien. Nichts davon ist ein Gesetz, und nichts davon ist rechtsbindend. Aber da die VDE de facto das höchste Fachgremium im Bereich Elektrosicherheit ist haben deren Auslegungen Gesetzescharakter.
Bei sicher­heits­tech­ni­schen Fest­le­gungen in DIN- bzw. DIN-VDE-Normen besteht juris­tisch eine sog. tatsäch­liche Rechts­ver­mu­tung
Quelle: Hager.com

Im Zweifel, also wenn mal was passiert und ein Fall vor Gericht landet, wird sich das Gericht mangels passender Gesetze immer auf die VDE-Richtlinien berufen und wenn man die nicht eingehalten hat muss man schon sehr gute Argumente liefern, wieso die für den eigenen Fall nicht gelten sollten.

Dasselbe ist es beim Thema Insel. Da das im EEG nicht explizit definiert ist wird sich im Zweifel ein Gericht an das halten, was die Bundesnetzagentur als höchstes "Energiegremium" festgelegt hat.

Klar kann man dann vor Gericht argumentieren, dass das was die Bundesnetzagentur schreibt kein Gesetz ist, aber das wird ähnlich erfolgsversprechend sein wie gegen die VDE-Richtlinien zu argumentieren.

das ist aber auch nur eine vermutung wenn es diesbezüglich keine urteile gibt

für mich ist die sachlage klar, keine verbindung mit dem vnb netz ist gleich eine inselanlage. ein guter rechtanwalt kann hierzu mit leichtigkeit argumentieren
besonders mit diesen argumenten
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

aber gut, abschließend sei gesagt es gibt für inselanlagen keine klaren regeln und jeder kann das machen was dieser für sinnvoll erachtet
deswegen gibt es auch keine urteile weil kein schaden vorliegt, es sei denn man lässt den zähler zurücklaufen(was ja keine inselanlage wäre)

Es geht nicht darum ob deine Anlage gerade angeschlossen ist oder nicht. Jeder Depp kann ein Kabel anklemmen und die Anlage ist am Netz.
Schau dir doch mal die möchtegern inseln an die hier gebaut werden, die kommen mit 5-6KWp PV und 10KWh Speicher und denken sie sind autark mit ihrer selbstbau Insel. Dass da schon im September der Strom nicht mehr reicht ist denen im July nicht klar, und dann wirds Kabel angeschlossen.

Die Absicht war sicher mal eine Insel, aber 98% der möchtegern Inseln hier im Forum sind über kurz oder lang am Netz.

und wo liegt das problem?
das ist sache der inselbetreiber

fakt ist doch wie wir hier ausführlich ausdiskutiert haben das es keine einheitliche regelung für inseln gibt, wenn diese nicht ans netz angeschlossen sind. (sind und nicht können)

ob jemand was wo anklemt ist ja nicht dein problem, oder?
ich verstehe auch dein problem nicht andere meinungen zu akzeptieren, es ist ja ok wenn du etwas anmeldest hat ja auch niemand was gegen.
warum versuchst du hier krampfhaft den leuten zu unterstellen sie machen was illegales?

ich verstehe auch dein problem nicht andere meinungen zu akzeptieren [...]
warum versuchst du hier krampfhaft den leuten zu unterstellen sie machen was illegales?
die Frage ist ja nicht, ob Deine Meinung die richtige ist oder die von Stromsparer / mir
sondern
ob bei einem Rechtsstreit ein Gericht Deine Auslegung als richtig einstuft oder die der Bundesnetzagentur.

Die Auslegung, eine Insel ist dann eine Insel, wenn es keine Verbindung zum Netz gibt stützt sich ausschließlich auf Meinungen, Intuition, Bauchgefühl
Die Auslegung, eine Insel ist nur dann eine Insel, wenn der Netzanschluss nicht vorhanden oder verplombt ist stützt sich auf die Aussage der Bundesnetzagentur. Und die hat im deutlich mehr Gewicht weil sie Zweifelsfall wie die VDE auch quasi rechtsbindend ist

Die Auslegung, eine Insel ist dann eine Insel, wenn es keine Verbindung zum Netz gibt stützt sich ausschließlich auf Meinungen, Intuition, Bauchgefühl
nein, die insel ist eine insel wenn nicht ans netz angeschlossen stützt sich auf handfeste regelungen die bundesnetzagentur hat diese regelungen zu beachten
und wie gesagt wäre das ein leichtes anhand dieser ausführungen einen rechtsstreit zu gewinnen, denn was interressiert einen das geblubber von der agentur...
oder sind die VDE, TAB, bzw NAV unwichtige regelungen?

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

außerdem da es keine urteile gibt ist das sowieso egal, da es anscheinend niemand von denen interressiert

von meiner seite aus haben wir das geklärt