transportable PV Anlage anmeldungspflichtig?

Hallo zusammen,
hier Beschreibung meiner geplanten Anlage
findet ihr mein geplantes Anlagenkonzept.

Ich möchte eine Anlage realisieren, die keinen Strom in das Netz einspeist, jedoch mit ihm verbunden ist.
Nach dem Marktstammdatenregister erscheint es mir nicht möglich, dieses anzumelden. Bitte Feedback!!!
Aus diesem Grund ziehe ich in Erwägung, die Anlage nicht ortsfest aufzubauen, (demontierbar ohne jedes Werkzeug)
weil nach meiner Auffassung diese Bauform nicht anmeldepflichtig ist.

In der Hoffnung mich in diesem Punkt nicht zu irren, hoffe ich auf Eure Antworten.

Viele Grüße
Sigi M.

wenn du nicht anmelden möchtest dann mach es doch nicht

sollte das auffallen, bekommste halt 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung :lol:
kritisch wird es wenn du einen stromzähler hast der rückwärts laufen kann, dann bekommst du probleme

was sollen dir die leute hier im forum den sagen außer das du das anmelden musst.

wenn du nicht anmelden möchtest dann mach es doch nicht
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was sollen dir die leute hier im forum den sagen außer das du das anmelden musst.
Hallo Voltmeter, danke für Deine Antwort, m.E. keine Frage des freien Willens, sondern:

mich interessiert,
ob es eine Möglichkeit gibt, die von mir geplante Anlage (keine Einspeisung, aber mit Netz verbunden) irgendwie anzumelden
oder
mit der geplanten Variante (nicht ortsfest) nicht auf dem Bauch zu landen

insofern danke für den Link in Deinem footer! Aber ich will ja keine Insel, aber auch nicht einspeisen
VG
Sigi M.

Schau Dir mal die Anmeldeformulare Deines Netzbetreibers an. Da wird oft nach einem Flurstück, Grundstück und dem Installationsort gefragt. Da wird es vermutlich dran hakeln.
Aber wo ist das Problem die Anlage anzumelden und fest zu installieren? Warum soll sie nicht “fest” installiert sein?

Warum immer so kompliziert.

Such dir einen Elektriker der dir den AC-Anschluss macht und anmeldet.
PV Module installieren, Wechselrichter aufhängen kannst du ja selbst machen.
Wenn du unter 10KWp bleibst kannst dich sogar von der Steuer befreien lassen.

Warum immer so kompliziert.

Such dir einen Elektriker der dir den AC-Anschluss macht und anmeldet.
daran wirds auch scheitern
bei uns in der gegend sind die bis zum sanktnimmerleinstag ausgebucht

Hallo Solarier :wink:

Habe mich nun selber schlau gemacht im WEB.
Mein Ziel war es, möglichst wenig Bürokratie zu haben.
Dazu war ich bereit, die Anlage “nicht ortsfest” aufzubauen. (Grosses Balkonkraftwerk) Das war ein sicherlich interessanter Ansatz, aber so aus mehreren Gründen nicht umsetzbar… gestorben

Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbewehrt, und aus meiner Sicht keine Option, auch wenn das hier von mehreren so praktiziert und auch empfohlen wurde.


Folgendes halte ich momentan für “die Wahrheit”:

  • Wenn ich keine Einspeisevergütung will, und nicht einspeise, kommt es zu keinem Vertrag mit dem Stromlieferanten / Netzbetreiber

  • Ohne Einspeisevertrag muss der Anschluss auf der Privatseite meines Zählerkastens nicht vom Elektriker gemacht werden, und nicht vom Netzbetreiber abgenommen werden. (alles NACH dem Zähler, auf meiner Seite ist meine Privatsache, ich habe meinen Zählerkasten selber aufgebaut, der vom Netzanbieter zertifizierte Elektriker hat lediglich den ordnungsgemässen Anschluss bescheinigt, die Plomben gesetzt und gut. (Bin Elektroingenieur und mit der Materie fachlich soweit vertraut, dass man mir den Aufbau eines Zählerschranks zutrauen kann)
    Die Notwendigkeit dieses abweichend von der rechtlichen Situation, von einem zertifizierten Elektriker kontrollieren zu lassen beruht m.E.n. auf dem Vertrag, der zwischen mir und dem Versorger bei vorliegendem Einspeisewillen, geschlossen wird. Normalerweise hat der Versorger hinter dem Zähler kein Mitspracherecht mehr.
    Jedem der seinen Zählerkasten nicht selber aufgebaut hat, empfehle ich doch einen Elektriker hinzuzuziehen.
  • Für eine Anlage, die kein Geld verdient muss ich keine Steuern bezahlen.
  • Erwirtschafte ich keine Einkünfte, muss ich auch auf selbstgenutzten Strom keine Steuern zahlen.
  • Bezahle ich keine Steuern, kann ich auch keine Steuererstattung für den Eigenverbrauch meiner Anlage geltend machen.
  • ......Das ist eher der Fall bei diesen Strom/Wärme Heizkraftwerken für zu Hause...

    Was muss ich tun? in chronologischer Reihenfolge

    Netzbetreiber: Meldung einer Netzgekoppelten Anlage OHNE Einspeisung mit Zwischenspeicher auf Gleichstrom (DC) Ebene. Das muss wörtlich so heissen !!
    Hier kann es passieren, dass der Netzbetreiber auf einen 2-Richtungszähler besteht, um zu kontrollieren, dass wirklich nichts eingespeist wird. Er kann bspw. verlangen, dass mind. 2% (oder 5 oder 10%) der benötigten Energie aus dem Netz bezogen wird, um eine Einspeisung auch ganz sicher zu verhindern. Der zusätzliche Zähler könnte zusätzliche Gebühren verursachen.
    An dieser Stelle könnte ggf. der zertifizierte Elektriker wichtig werden, der bestätigt, dass die Anlage nichts einspeist. ( zu klären...)

    Markstammdatenregister: Meldung einer netzgekoppelten Anlage mit Akku - Energiespeicherung auf DC Ebene

    Finanzamt: Meldung einer Solaranlage, die keinen Gewinn erwirtschaftet, und aus Liebhaberei betrieben wird (Vereinfachungsregelung ist der Begriff, der gegenüber dem Finanzamt ausgesprochen wird)

    Bin gespannt auf Eure Einschätzung und gerne Zweifel, gerne mit Beleg ;-)

    VG
    Sigi M.

    Quelle: https://www.photovoltaik.eu/recht/vorsicht-vorm-finanzamt
    https://www.ewf.de/fileadmin/medienablage/netz/strom/tab/TechnGrundlagenParallelbetriebEEG.pdf

    Das ist doch nahezu der gleiche Aufwand wie bei einer ganz normalen Solaranlage mit Überschußeinspeisung.

    Da kannste die paar cent Einspeisevergütung auch mitnehmen.
    Und Steuern zahlste bei der inzwischen mickrigen Einspeisevergütung sowieso nicht.

    guckst Du wie es wirklich ist
    https://youtu.be/cYg0BC-TLdo
    LG
    Sigi M.



    Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbewehrt, und aus meiner Sicht keine Option, auch wenn das hier von mehreren so praktiziert und auch empfohlen wurde.

    ja? wo steht das?
    wie ich gesagt habe must dann mit 20 jahren knast rechnen und anschließender sicherungsverwahrung

    du hast genau 2 möglichkeiten anmelden oder nicht anmelden
    wir können dir nur die tür zeigen, durchgehen musst du selbst :mrgreen:


    Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbewehrt, und aus meiner Sicht keine Option, auch wenn das hier von mehreren so praktiziert und auch empfohlen wurde.

    ja? wo steht das?
    ..........
    guckst Du :P
    https://solarenergie.de/photovoltaikanlage/installation-und-anmeldung/pv-anlage-anmelden

    Zitat:
    Die Solaranlage fristgerecht anmelden
    Die Anmeldung einer PV-Anlage muss fristgerecht erfolgen, das gilt übrigens auch für Solarspeicher. Dabei spielt das Datum der Inbetriebnahme die entscheidende Rolle. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld und dem Verlust der Vergütung, die es gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Solaranlagen gibt, sanktioniert werden.


    Das betrifft die Anmeldung im Marktstammdatenregister

    VG
    Sigi M.

    auf welches gesetz bezieht sich die aussage mit dem bußgeld? :smiley:
    hast du das mal nachgeschlagen oder einfach nur auf die aussage blind vertraut?

    Halte ich für Dumfug.

    Bußgeld steht in §62 EEG in Zusammenhang mit §64d Nr. 3 und 4.
    Dabei geht aber um “Herkunftsnachweise” und nicht um “Anmeldung”.

    Aber vielleicht gibt es ja noch andere § ?